Ein Anrufer mit unbestimmbarem Akzent wollte mir ein Upgrade eines Vodafone-Kabelanschlusses von Kupfer auf Glasfaser verkaufen. Ich warf ihn unter reduzierter Höflichkeit aus der Leitung.

Die Vorwahl 03508 gibt es nicht.

Der Anrufer rief auf einer Nummer an, die bis vor einigen Monaten meiner Mutter gehörte. Sie hatte im Seniorenheim bis vor einiger Zeit einen Kabelanschluss, bis die Heimverwaltung eine Satellitenschüssel anschaffte. Nach einigen Anrufen veranlasste ich Vodafone zu einer Unterlassungserklärung - leider ohne Konventionalstrafe.

Sollten die Herrschaften erfahren haben, dass ich die Rufnummer übernommen habe: bei uns im Haus gibt es kein Breitbandkabel - wir haben uns das Haus-Anbohren damals verbeten.

Am besten verlange ich jetzt von Vodafone eine konventionalstrafbewehrte Unterlassungserklärung. Meint ihr, das geht ohne Anwalt?

Wuschel