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Thema: Direktwerbung von Aldi Life

  1. #1
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    Standard Direktwerbung von Aldi Life

    Hallo Zusammen,

    ich versuche nun seit einigen Monaten mich aktiv gegen Spam zu wehren. Meistens mit T5F und den Datenschutzbrauftragten des jeweiligen Landes. Das hat bisher sehr gut geklappt, es wurde sogar schon ein Bußgeld verhängt.

    Jetzt bräuchte ich mal eine Einschätzung von Euch Experten, ob diese Werbemail so rechtens war:

    Ich habe bei Aldi Life eine Bestellung getätigt und musste mir dazu ein Nutzerkonto anlegen. Den Haken bei "Ja ich möchte personalisierte Werbung mittels elektronischer Kommunikationsmittel erhalten. [...]" habe ich natürlich nicht gesetzt.
    Meine eMail-Adresse habe ich auch nicht durch Klicken des Links verifiziert, da die Mail mit "Damit wir Sie ab sofort mit großartigen Angeboten, neuen Aktionen und tollen Schnäppchen versorgen können, bestätigen Sie bitte Ihre Anmeldung:" beginnt. Ich möchte ja keine Werbung haben...

    Heute, drei Tage nach der Bestellung, erhielt ich personalisierte Werbung (Inhalt sinngemäß: Danke für Ihren Einkauf, hier sind tolle Produktvorschläge für Sie) von Aldi Talk per Mail. Die Mail enthielt einen Passus, der mich stutzig machte:
    Bei dieser Nachricht handelt es sich um ein anlassbezogenes Mailing, das unabhängig von einer eventuellen Newsletterbestellung und/oder einer ausdrücklichen Werbeeinwilligung versendet wird. Eine solche Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte ist zulässig, sofern der Kunde dem nicht widerspricht.
    Ein Blick in die [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ], welchen man mit Klick auf "Jetzt registrieren" automatisch akzeptiert. Zeigt:
    In Einzelfällen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, um Direktwerbung zu betreiben. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
    Mein aktueller Wissensstand ist, dass Aldi nach DSGVO für Mailwerbung mein ausdrückliches Einverständnis benötigt. Dies sogar mittels Opt-In. Meiner Laienhaften Meinung ist das hier nicht passiert. Andererseits denke ich mir: Datenschutzbestimmungen nicht vollständig gelesen - Pech gehabt...

    Daher bin ich mir unsicher wie ich weiter vorgehen soll. Einfach nur Widerspruch mit T5F oder kann man weitergehende Maßnahmen ergreifen. Wie würdet ihr vorgehen?

    Sorry für den langen Beitrag...
    Beste Grüße!

  2. #2
    Senior Mitglied
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    Standard

    Ich schicke bei allen Registrierungen meiner Daten dem jeweiligen Anbieter parallel einen ausdrücklichen Widespruch bzgl. jeglicher Nutzung meiner Daten zu Werbezwecken. Dadurch habe ich Rechtssicherheit gegenüber Klauseln und behaupteten konkludenten oder expliziten oder vom Gesetz vorgesehenen Einwilligungen.

    So würde ich an deiner Stelle auch jetzt vorgehen: einfach widersprechen (und T5F sein lassen, denn es ist ja klar, dass du denen deine Daten überlassen hast).

    Zu Aldi Talk hatte ich für meine Mutter nach Anmeldung auch gleich so einen Widerspruch formuliert. Der wurde erst nach Einschaltung des Datenschutzbeauftragten korrekt bearbeitet ...

  3. #3
    Urgestein
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    Standard

    Die Werbung ist vor allem an § 7 III UWG zu messen. Eine Klausel in lediglich verlinkten Datenschutzbestimmungen genügt als Hinweis nicht.
    sastef

  4. #4
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Standard

    E-Mail Werbung ohne Einwilligung des Adressaten ist unter sehr strengen Vorgaben erlaubt. Diese finden sich Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Dort im §7, Absatz 3. Dort sind vier Bedingungen benannt, die gleichzeitig erfüllt sein müssen:

    (3) Abweichend von Absatz 2 Nummer 3 ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn

    1.
    ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,
    2.
    der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,
    3.
    der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
    4.
    der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
    Quelle: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Mangels der kompletten E-Mail kann ich das hier in deinem konkreten Fall nicht beurteilen, außerdem dürften wir ohnehin keine Rechtsberatung leisten. Erfahrungsgemäß scheitert es meisten am vierten Punkt.
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  5. #5
    Neues Mitglied
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    Standard

    Vielen Dank für eure Antworten! Ich werden es dann bei einem reinen Widerspruch belassen.

  6. #6
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    Heute eine Rückmeldung auf meinen Widerspruch erhalten.

    Sinngemäß: "Vielen Dank für Ihren Nachricht. Ihre persönlichen Werbeeinstellungen können Sie unter diesem Link einsehen und ändern."

    Finde ich schon etwas dreist.

  7. #7
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    Standard

    Um das nochmals deutlich zu sagen: Die Mail war dann - auch ohne ausdrücklichen Widerspruch - unzulässig, wenn nicht bei Erhebung der Adresse jar und deutlich auf das Widerspruchsrecht hingewiesen worden war. Zudem darf auch in Mails im Rahmen der Ausnahmeregel nur für eigene, dem bereits gekauften ähnliche, Dinge geworben werden.

  8. #8
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    Zitat Zitat von HClO4 Beitrag anzeigen
    Finde ich schon etwas dreist.
    Ja, aber vorhersehbar. Radan hat völlig Recht mit seiner Bewertung und aus Deiner laschen Reaktion wissen die ja, daß denen von Dir kein wirklicher Ärger droht. Da lohnt sich für die eine ernsthafte Reaktion nicht. Hört sich blöd an, ist aber erfahrungsgemäß genau so.
    Geändert von Sastef (31.03.2020 um 13:14 Uhr)
    sastef

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