Ein Wettbewerber hat über 10 Jahre lang hauptsächlich per wettbewerbsrechtlich nicht erlaubter telefonischer Kaltakquise Neukunden gewonnen. Nach einem langwierigen Rechtstreit gelang es mir, ihm dies für die Zukunft gerichtlich verbieten zu lassen.
Was mich nun wundert: Die ganz erheblichen Gewinne, die er über alle die Jahre mit dieser unlauteren Methode erzielt hat, bleiben ihm offenbar trotzdem, da scheinbar keine Möglichkeit besteht, den mir entstandenen Schaden konkret zu beziffern.
Meiner Meinung nach wäre der Wettbewerber doch verpflichtet, den so erzielten Gewinn zu beziffern und entsprechend Schadenersatz zu zahlen - an mich als Geschädigten oder zumindest als Strafzahlung an die Staatskasse. Mein Rechtsanwalt meint dagegen, dass leider kaum nachzuweisen sei, ob ein Kunde, den der Beklagte wettbewerbswidrig gewonnen hat, andernfalls bei mir oder anderswo gekauft hätte.
Bestehen hier aus Eurer Sicht noch andere Angriffspunkte, um die hohen, unrechtmäßig erzielten Gewinne abzuschöpfen? Denn wenn dies nicht erfolgt, wäre das Risiko solch unrechtmäßiger Methoden, selbst bei jahrelangem Einsatz in großem Stil wie hier, sehr überschaubar.
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