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Thema: Telefonische Kaltakquise: Wie unrechtmäßigen Gewinn v. verurteiltem Täter abschöpfen?

  1. #1
    Mitglied
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    Standard Telefonische Kaltakquise: Wie unrechtmäßigen Gewinn v. verurteiltem Täter abschöpfen?

    Ein Wettbewerber hat über 10 Jahre lang hauptsächlich per wettbewerbsrechtlich nicht erlaubter telefonischer Kaltakquise Neukunden gewonnen. Nach einem langwierigen Rechtstreit gelang es mir, ihm dies für die Zukunft gerichtlich verbieten zu lassen.

    Was mich nun wundert: Die ganz erheblichen Gewinne, die er über alle die Jahre mit dieser unlauteren Methode erzielt hat, bleiben ihm offenbar trotzdem, da scheinbar keine Möglichkeit besteht, den mir entstandenen Schaden konkret zu beziffern.

    Meiner Meinung nach wäre der Wettbewerber doch verpflichtet, den so erzielten Gewinn zu beziffern und entsprechend Schadenersatz zu zahlen - an mich als Geschädigten oder zumindest als Strafzahlung an die Staatskasse. Mein Rechtsanwalt meint dagegen, dass leider kaum nachzuweisen sei, ob ein Kunde, den der Beklagte wettbewerbswidrig gewonnen hat, andernfalls bei mir oder anderswo gekauft hätte.

    Bestehen hier aus Eurer Sicht noch andere Angriffspunkte, um die hohen, unrechtmäßig erzielten Gewinne abzuschöpfen? Denn wenn dies nicht erfolgt, wäre das Risiko solch unrechtmäßiger Methoden, selbst bei jahrelangem Einsatz in großem Stil wie hier, sehr überschaubar.

  2. #2
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    2.051

    Standard

    Lies Dir mal diesen Link durch - da gings um einen sehr überschaubaren Kreis von Geschädigten und was da letztendlich über geblieben ist (und welcher Aufwand dafür getrieben werden musste)

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    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  3. #3
    Urgestein
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    In der Tat ist die Bezifferung von durch Belästigungswerbung verursachten Schäden regelmäßig extrem schwierig, wenn auch wohl nicht gänzlich unmöglich, wenn man an einige der angerufenen Personen als Zeugen herankommt. Das ist aber wirklich nur was für spezialisierte Wettbewerbsrechtlicher oder sonstige Spezialisten im Bereich der Abwehr von Belästigungswerbung. Zweifellos liegt hier eine große Schwäche des deutschen Wettbwerbsrechts und ehrliche Marktteilnehmer haben es immer schwerer, als die Rechtsbrecher. Es gibt mehrere Möglichkeiten, selbst erwirkte Titel ins Leere laufen zu lassen. Das alles ist ein rechtspolitisches Problem. Offenbar will man die europarechtlich begründeten Regelungen in Deutschland eher unterlaufen, als konsequent umzusetzen. Es kommt daher darauf an, wenn, dann sofort und mit aller Härte gegen derartige Wettbewerber vorzugehen und das heißt im Eilverfahren. Dann können sofort neue Verstöße mit Ordnungsgeldanträgen beantwortet werden, die dann auch recht bald richtig weh tun können, weil sie ja schnell ansteigen und die Geschäftsführer in Haft bringen können.
    sastef

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