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Thema: MOBILCOM-DEBITEL: Bußgeld von 145.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung

  1. #1
    Senior Mitglied
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    Standard MOBILCOM-DEBITEL: Bußgeld von 145.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung

    hi

    prima:

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    Mit unerlaubten Werbeanrufen soll Mobilcom-Debitel versucht haben, Abos zu verkaufen.

    Die Bundesnetzagentur hat mitgeteilt, dass gegen das Freenet-Unternehmen Mobilcom-Debitel eine Geldbuße in Höhe von 145.000 Euro wegen unerlaubter Werbeanrufe festgesetzt wurde. Die Anrufe seien erfolgt, obwohl die Betroffenen keine wirksame Werbeeinwilligung erteilt hatten. Zudem sei vielen Angerufenen nach dem unerwünschten Werbeanruf ein Vertragsschluss zu einem Abo unterstellt worden.
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    Rainer

  2. #2
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig, das Unternehmen kann dagegen vor dem Amtsgericht Bonn vorgehen – und wird das wohl auch tun. "Wir halten den Bußgeldbescheid für nicht rechtmäßig und werden dagegen Einspruch einlegen", erklärte ein Freenet-Sprecher gegenüber heise online.
    Dieses Gericht ist nicht unbedingt für hartes Vorgehen bekannt....

  3. #3
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Es könnte etwas dauern. Die zuständige Abteilung des Amtsgerichts Bonn arbeitet mit allen zur Verfügung
    stehenden Kräften (1) gerade an den anstehenden Ordnungswidrigkeiten aus 2018 und den Vorjahren.

  4. #4
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    Die Abteilung für Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere Parkverstöße, ist besser besetzt. Deren Verfolgung ist ja auch wichtiger.

  5. #5
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Kleinvieh macht auch Mist:
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  6. #6
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von Stachel24 Beitrag anzeigen
    Es könnte etwas dauern. Die zuständige Abteilung des Amtsgerichts Bonn arbeitet mit allen zur Verfügung
    stehenden Kräften (1) gerade an den anstehenden Ordnungswidrigkeiten aus 2018 und den Vorjahren.
    Bis die die 2020er-Fälle abarbeiten, ist womöglich einiges verjährt!
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  7. #7
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Daran zeigt es sich doch, es ist politisch gewollt und diese Amtsgerichtszuständigkeit ist ein Feigenblatt um besorgte Bürger zu beruhigen. Das ist eben das Debakel des Datenschutzes mit der Politik. Machen wir uns doch nichts vor, wenn das Budget einer Datenschutzaufsichtsbehörde für Rechtsstreitigkeiten im mittleren 5 stelligen Bereich liegt, dann ist doch klar ,dass kann auch selber auf den üblichen Prozesskostenrechnern selber nachschauen, ein Prozess gegen Mobilcom und andere ist im Budget der Behörde nur schwer einzubinden und sprengt ggf. das Budget. Wenn das Jahresbudget für evt. anfallende Kosten zurückgestellt werden muss im Behördenbudget, dann ist es doch einfacher sog. "Deals" zu machen. Da ja zusätzliche Kosten durch Verjährung bzw. Herabsetzung der Streitwerte drohen, ist den meisten Aufsichtsbehörden die Sache heikel. Das in den Behörden nicht gerade Top Juristen sitzen ist ein weiterer Punkt. Solche Verfahren müssen eben auch im Personalschlüssel enthalten sein, dass gleiche sieht man ja beim Amtsgericht Bonn. Sitzt auf der Gegenseite ein Winkeladvokat der umfangreiche Schriftsätze erstellt, ist das System leicht überlastet. Ab einer gewissen Summe lohnt es sich eben für die Unternehmen zu klagen und damit Zeit zu gewinnen, was ja weitere Gewinne ermöglicht, oder eben das Verfahren in die Verjährung zu verschleppen.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  8. #8
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Wenn solche Behörden nicht in die Gänge kommen, hilft öffentlicher Druck. Leider ist Antispam e.V. hier nicht direkt verwickelt, sonst wäre jetzt eine schöne Presseerklärung nebst persönlichem Tipp an befreundete Journalisten fällig.

    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  9. #9
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    Die Verjährung solcher Ordnungswidrigkeiten beträgt drei Jahre.
    Sie wird unterbrochen z.B. durch den Bußgeldbescheid, den Eingang der Akten beim Amtsgericht usw. und beginnt dann von Neuem.

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