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Thema: VSR-Verlagsgsservice

  1. #1
    Waldorf Avatar von siebich
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    Standard VSR-Verlagsgsservice

    Meiner Tochter ist es passiert: Sie hat sich in der Fußgängerzone ein Zeitschriften-Abo aufschwatzen lassen.

    Die Jugendlichen welche die Zeitschrift austragen würden seien ehemalige Drogenabhängige und man würde sie dadurch unterstützen.

    Kurz gegoogelt ziehen diese Drücker immer mit der Masche durch die Lande sie würden Jugendliche unterstützen...mal sind es HartzIV-Jugendliche, mal ehemalige Drogenabhängige....
    Immer dasselbe Muster.

    Widerruf geht selbstredend via Einschreiben raus.
    Hier etwas Lesestoff: Portal

    Die Familie von morgen
    (vorsicht Ironie)

  2. #2
    Graue Pestilenz Avatar von Fidul
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    whois:vsr.cc (VSR Verlag Service GmbH, München), lädt auch Inhalt von whois:abo-direkt.de (intan interactive GmbH, Osnabrück). Nicht ganz unbekannt hier im Forum.
    Wir kriegen euch alle!

  3. #3
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    Dumme Frage: Besteht überhaupt ein Widerrufsrecht bei Verträgen über Zeitschriftenabos, die bei einem Drücker in der Fußgängerzone abgeschlossen werden? §312d Abs. 4 Nr. 3 sagt ja: "Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen [...] zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat".

    Ich bezweifle durchaus, dass der Vertrag rechtsmäßig ist. Die Geschichte mit den drogenabhängigen Jugendlichen könnte arglistige Täuschung sein. Außerdem gibt's wenn die Tochter minderjährig ist immer noch den Hebel mit der schwebenden Unwirksamkeit. Ich möchte nur wissen ob tatsächlich ein Widerrufsrecht besteht und wenn ja nach welchem Paragraphen.
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

  4. #4
    Waldorf Avatar von siebich
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    § 312 I BGB : 14 Tage Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften: "...wenn der Verbraucher an einem Ort, an dem er regelmäßig nicht damit rechnen muss, zu einem Vertragsschluss veranlasst wird, so z.B. an der Haustüre oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen."

    Quelle: http://www.aboalarm.de/vertrag-kuendigen-tipps/widerruf-abonnement-vertrag
    Hier etwas Lesestoff: Portal

    Die Familie von morgen
    (vorsicht Ironie)

  5. #5
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    OK, Sorry, ich bin wohl verrutscht und bei den Fernabsatzverträgen gelandet.
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

  6. #6
    Senior Mitglied Avatar von Walbeck
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    Der VSR Verlag Service muß sein auf Täuschung angelegtes Vertriebsmodell ändern - es gibt ein entsprechendes Urteil: Landgericht München I, Anerkenntnis-Urteil v. 3.9.2011, 17 HK O 1489/11.

    Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Wenn Mitarbeiter der VSR Verlag Service GmbH weiterhin behaupten, Verbraucher könnten sich nach Ablauf der zwei Monate Gratisbezug frei entscheiden, ob sie ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollen oder die Verbraucher würden mit der Bestellung ein Projekt gegen Arbeitslosigkeit unterstüzten, wird es für die Firma teuer.

  7. #7
    Senior Mitglied Avatar von webeinspunktnull
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    Als ich noch in St.mbach wohnte hatte ich diese Typen 3 Mal an der Tür und die wurden auch noch frech als ich sagte habe a) alles aboniert was ich brauch, den Rest kauf ich mir sporadisch und ich les bestimmt keine Frauenzeitschrift, net mal beim Arzt.. DAs Geseier vonw egen warum ich nicht helfen wollte, laber laber
    .... Der Zweite musste mal aufs Klo und mein GöGa denn dummerweise aufs Klo gelassen und der wollte noch ein Glas Wasser, weils war ja so heiss. Mein GöGA dem ne Flasche Sprudel geschenkt. Irgendwann dann nach einigen Wochen dann Bestätigungsschreiben mit einer uralten KtNr. Ich habe reklamiert und mir fiel ein, ich hatte im Gang für zum Schreddern Uraltkontoasuzüge auf einem Stapel mit andrem Schreddermaterial, was ich bei einem bekannten Handwerker durch den Wolf jagen durfte... Beim reklamieren wurde mir gesagt ich hätte bei dem und dem jungen Mann aus Mitleid ein Abo und ich würd ja was sinnvolles unterstützen, warum ich denn kündigen will und behaupten ich hätte das nicht, denn er hätte ja auch meine Kontodaten bekommen??!!! Der hab ich heimgeleuchtet.

    Jetzt hier im Dorf vergeht keine Woche wo net zwei vor der Tür stehn, volles Programm. Mitgliederwerbung, Sachen verticken ect trotz eindeutigem Hinweis. Mein Postzusteller der sich dran hält mit Werbesendung ect fragte zart wegem dem Schild, ob er denn net mehr klingeln darf, doch der darf das
    Gib Deinem Mailfach wieder Hoffnung, werde Mitglied im Antispam e.V. http://www.antispam-ev.de/wiki/Mitgliedschaft Gemeinsam sind wir stark!

  8. #8
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Eigentlich ist die Masche immer wieder gern genommen und läuft so seit Jahren. RTL hatte die Drücker einmal entsprechend verfolgt und die Hintermänner ausfindig gemacht interessant wäre es mit einer eidesstattlichen Versicherung an die Wettbewerbszentrale zu treten, denn dann würde die Strafsumme fällig.

  9. #9
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    Standard Provision bei Freundschaftswerbung

    Ein gutes Argument gegen solche Drücker ist auch,

    das man bei einer sog. Freundschaftswerbung für 1 Jahres-Abo zwischen 40 und 80 EURO cash
    bekommen kann. "Warum sollte ich Ihnen das schenken ?"

    Mit der Fa. Intan hatte ich 2x gute Erfahrungen
    (Abo korrekt nach 1 Jahr storniert, Prämie pünktlich geliefert bzw. Rabatt verrechnet)

  10. #10
    Chinchilla
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Pikachu Beitrag anzeigen
    Mit der Fa. Intan hatte ich 2x gute Erfahrungen
    Mit Intan selber habe ich auch im Wesentlichen gute Erfahrungen. Problem: Sie arbeiten mit der Deutschen Post Leserservice zusammen und mit den Adresshändlern der Deutschen Post hatte ich wegen den letzten Intan-Abo dermaßen Probleme, daß ich das Abo gekündigt habe, weil man meinte auf meine Daten nicht verzichten zu wollen so lange ich das Abo habe. Aufgrund meiner Beschwerde wegen der Zusammenarbeit mit der Deutschen Post hatte man mir dann noch einen Gutschein für den Deutschen Post Leserservice geschickt - autsch!

    Ja ich weiß, daß A nicht automatisch Rechte an meinen Daten hat, wenn ich einen Vertrag mit B habe, aber auf einen Rechtsstreit und das Kostenrisiko in der undurchsichtigen Situation hatte ich keine Lust.

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