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Thema: Finanztest: Weiterhin viel Ärger mit Handy-Abofallen, Bundesnetzagentur untätig

  1. #1
    ### nicht streicheln ### Avatar von Nebelwolf †
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    Standard Finanztest: Weiterhin viel Ärger mit Handy-Abofallen, Bundesnetzagentur untätig

    Hallo zusammen,

    die Zeitschrift Finanztest berichtet über Abzocke mit Abofallen über Mobilfunkanbieter.

    - Die Abofallen werden oft als eigene Dienste ausgewiesen um die häufig eingerichten Drittanbietersperren zu umgehen
    - Es wird weiterhin rechtswidrig mit der Sperrung des Telefonanschlusses gedroht
    - Die Bundesnetzagentur ist untätig

    Aus den Kommentaren geht hervor, daß es vor allem Beschwerden über Dimoco Europe GmbH, DOCOMO Digital Germany GmbH, MoCoPay GmbH und Klarmobil gibt. Die ersten Beschwerden über Dimoco sind bereits im Jahr 2006 in diesem Forum aufgelaufen.

    Der Artikel steht frei im Netz, Betrogene finden hier auch Musterbriefe und Ratschläge:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    ( https://www.test.de/Handy-Abofallen-5505132-0/ )

    Nebelwolf

  2. #2
    Mitglied Avatar von Speedy56
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    offtopic:

    Handy*kunden??
    Handy und Handinnen
    „Man muss dem Leben immer um mindestens einen Whisky voraus sein“ (Humphrey Bogart)

  3. #3
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von Nebelwolf Beitrag anzeigen
    die Zeitschrift Finanztest berichtet über Abzocke mit Abofallen über Mobilfunkanbieter.
    Ein über fast ein Jahrzehnt bewährtes Geschäftsmodell beerdigt man nicht.

  4. #4
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Wenngleich - gemessen an den Zahlen der Forenmeldungen u.a. - die Zahlen der Handy-Abzocke insgesamt nach der Blütezeit die es ca. bis 2014 rum gab deutlich zurückgegangen sind.
    Die Telekom hat ja relativ früh damit angefangen, Abbuchungen über Handy-Zahlung nur noch über das firmeneigene Netzwerk bestätigen zu lassen. Andere Provider haben dann spätestens mit dem neuen Gesetz im Februar 2020 nachziehen müssen.
    Das macht zwar diese Art der Abzocke nicht prinzipiell unmöglich, erschwert es jedoch wohl technisch erheblich.

    Es wird ja immer behauptet, dass Abbuchungen über die Mobilfunkrechnung im Zeitalter des "Mobilen Bezahlens" dringend notwendig seien. Allem voran wird da z.B. das Bezahlen im ÖPNV ins Feld geführt.
    In Wirklichkeit arbeiten m.W. die meisten Bezahlsysteme bei deutschen ÖPNV nicht über die Handyrechnung, sondern über zwischengeschaltete Dienstleister wie z.B. PayPal und andere. Was die Sicherheit m.A.n. deutlich erhöht. D.h. selbst wenn man eine Drittanbietersperre eingerichtet hat, kann man in den meisten Städten trotzdem Handy-Payment nutzen.
    Ein Beispiel: der Nürnberger VGN. Der Ticketkauf per Handy ist denkbar unkompliziert, die Autorisierung läuft über PayPal. Man sieht auch, dass das zunehmend genutzt wird.
    Goofy
    ______________________________
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    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
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    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  5. #5
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von Nebelwolf Beitrag anzeigen
    - Die Abofallen werden oft als eigene Dienste ausgewiesen um die häufig eingerichten Drittanbietersperren zu umgehen
    - Es wird weiterhin rechtswidrig mit der Sperrung des Telefonanschlusses gedroht
    Das macht die Sache wiederum interessant. Denn so kann man den Telekommunikationspartner gleich mimt in die Unterlassungshaftung nehmen, wenn es um die Abmahnung der rechtswidrigen Werbung usw. geht.

    Der BGH hatte um 2000 ein Urteil gesprochen, dass Telekommunikationsunternehmen, die ausser der Abrechnung über die Telefonrechnung auch noch das Mahnverfahren für Drittanbieter betreiben und die unbezahlten Anteile der Telefonrechnung, die auf Drittanbieterleistungen (damals 0190, 0180, Sonderrufnummer usw.) basieren auch mit einer Sperre bedrohen und die Forderung nicht an den eigentlichen Forderungsinhaber zurückgeben und von diesem selbst verfolgen lassen, sich diese Forderung zu Eigen machen und für alle mit dieser Forderung zusammenhängenden möglicherweise rechtswidrigen Aktivitäten haften.
    Es ging damals v.a. um Abrechnungen wegen Faxabrufen auf überteuerte Faxnummern mit 50 Seiten mit vorsätzlich verlangsamter Übertragungsrate und damit im Zusammenhang stehender illegaler Werbung.
    Investi
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