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Thema: Youtube Scambaiter - kleine Liste

  1. #1
    Deekaner Avatar von deekay
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    Standard Youtube Scambaiter - kleine Liste

    Hier mal ein paar interessante Youtuber die sich mit Callcenter befassen. Besonders die beiden englischen Kanäle gehen gehen indische Callcenter vor

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    englischsprachige Anti-Scammer

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    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  2. #2
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    hallo,

    was ich mich da immer wieder frage ist wie die deutschen Youtubern die Aufzeichnungen von Cold-Calls veröffentlichen mit der Rechtslage umgehen.

    Schon das Aufzeichnen ist eine Straftat.

    Ein Schlupfloch ist da vermutlich die Tatsache das das ein Antragsdelikt ist. Da muss der Geschädigte selbst Strafanzeige und Strafantrag stellen.

    Die Wahrschneinlichkeit dass dann ein Mitarbeiter (!) eine ausländischen Call-Centers in Deutschland dann Strafanzeige erstattet dürfte da recht gering sein.

    Oder liege ich da mit einer Einschätzung falsch?

    Sind da schon Fälle bekannt wo so eine Veröffentlichung "schief" gegangen ist?

    Gruss
    Rainer

  3. #3
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Die heimliche Aufzeichnung solcher Gespräche oder auch nur das Abhören sind grundsätzlich verboten. Gemäß § 201 StGB droht bei einem Missbrauch von Telefongesprächen in Callcentern eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
    Ob schon mal jemand deswegen im Knast gesessen hat?
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    Endlos viele Fundstellen [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Grau ist jede Theorie. Nirgends findet man konkrete Hinweise ob und wie es durchgezogen wurde.

  4. #4
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von rainer Beitrag anzeigen
    Schon das Aufzeichnen ist eine Straftat.
    Das Problem liegt eher beim Anrufer. Er kann nur prozessieren, wenn er seine Identität bekannt gibt. Und davor wird sich ein Betrüger wohl hüten.

    Aus demselben Grund habe ich keine Hemmungen, einen Kaltanrufer justiziabel zu beleidigen. Bisher hat mich noch keiner verklagt.
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  5. #5
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Im Zweifel kann man ja versuchen, mit dem Notwehrrecht zu argumentieren. Schon wegen der prekären Beweisnot.

    Mir ist auch nicht bekannt, dass jemals ein CC-Betreiber eine illegale Gesprächsaufzeichnung hat verfolgen lassen. Die haben meistens selbst viel zu viel Dreck am Stecken und wollen oft am liebsten sowieso vollanonym in der Deckung bleiben.
    Goofy
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  6. #6
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Wenn ein Callcenterbetreiber mit gespoofter Rufnummer irgendwelche unappetitlichen Angebote per Bandabspielgerät macht,
    dann darf der froh sein wenn ich ihn trotz Aufzeichnung nicht finde. Ich würde mein Wissen jedenfalls großzügig hier mitteilen.

  7. #7
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Ich würde hier noch zwischen der Aufzeichnung und der Veröffentlichung unterscheiden wollen.

    Beispiel Negativverkauf: die Inhalte des erten Telefonats kann ich regelmäßig nur beweisen, wenn ich den ersten Anruf auch aufzeichnet. Hierfür sehe ich auch eine Art Notwehrrecht. Eine Veröffentlichung des Anrufs sehe ich hingegen nicht als erlaubt an. Davon abgesehen wird sich der kosovarische, türkische oder marrokanische Call-Center-Agent wohl auch nicht daran stören, dass man seine Stimme irgendwo auf YouTube hört. Er ist ja weiterhin namentlich nicht identifizierbar.
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  8. #8
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Man kann darüber diskutieren, ob das Abarbeiten -also das Vorlesen- eines Callcenter-Leitfadens mit dem "gesprochenen Wort eines Anderen" aus
    dem Gesetzestext gemeint ist. Ob das Abspielen eines Werbetextes auch noch mit mit dem "gesprochenen Wort" gemeint sein kann, läßt mich kalt.
    Jedenfalls habe ich keine Hemmungen, irgendwelche Bandansagen zu meinem Anrufbeantworter zu kopieren und den Inhalt zu protokollieren.

  9. #9
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Die rechtliche Lage ist m.E. im Falle der CC-Belästigungen Theorie.
    Realität ist, soweit mir bekannt, dass noch nie ein CC sich aus der Deckung gewagt hat.
    Wenn, wäre reichlich Publicity gewiß, was die Annahme stärkt, dass es noch nie vorgekommen ist.

  10. #10
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von Arthur Beitrag anzeigen
    ...Realität ist, soweit mir bekannt, dass noch nie ein CC sich aus der Deckung gewagt hat.
    Wenn, wäre reichlich Publicity gewiß, was die Annahme stärkt, dass es noch nie vorgekommen ist.
    Vor ein paar Jahren arbeitete Günter Wallraff in einem Callcenter und machte daraus einen längeren Beitrag im Fernsehen. Er nannte zahlreiche Namen, aber keines der geouteten Callcenter verklagte ihn.
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

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