Bandansagen sind regelmässig damit nicht gemeint.
Ein CC-Betreiber hat gar kein Antragsrecht. Dieses steht ausschliesslich dem "Opfer", also grundsätzlich nur den am Gespräch direkt Beteiligten zu, dessen/deren Stimme aufgezeichnet oder gar veröffentlicht wird.
Dem Täter steht es jedoch auch frei, Selbstanzeige zu erstatten. Hierbei sollte aber dringend anwaltlicher Rat eingeholt werden, bevor man einen Text aus Fundstellen im Netz kopiert.
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