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Thema: Presseschau 2021

  1. #161
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Zitat Zitat von blizzy Beitrag anzeigen
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    Das kann ich nur unterstützen. Wer noch nicht verurteilt ist, sollte seinen Namen und den seiner Firma nicht unter den Bösen finden müssen.
    Allerdings möchte ich es als ängstlicher Bürger auch ohne eigene mühsame Ermittlungsarbeit erfahren, wenn dabei mal ordnungswidriges
    Verhalten ans Licht gekommen ist. Immerhin habe ich das Bestreben, um kleine, mittlere und richtige Gauner möglichst große Bogen zu machen.
    Geändert von Stachel24 (03.06.2021 um 21:11 Uhr)

  2. #162
    Pöhser Purche Avatar von homer
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    Zitat Zitat von Stachel24 Beitrag anzeigen
    Wer noch nicht verurteilt ist, sollte seinen Namen und den seiner Firma nicht unter den Bösen finden müssen.
    Aber jeder Wald- und Wiesenanwalt darf (angeblich) seine Prozessgegner öffentlich auflisten? Das sollte dann auch unterbunden werden.

    Sarkasmus. Weil es illegal ist, dumme Leute zu schlagen.

  3. #163
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Also wenn der Bussgeldbescheid rechtskräftig geworden ist (Widerspruch abgewehrt oder kein Widerspruch), dann sehe ich keinen ersichtlichen Grund, weshalb der Name eines Unternehmens als juristische Person nicht genannt werden darf. M.A.n. genießen Unternehmen keinen persönlichen Datenschutz. Es geht ja nicht darum, dass der Name des Geschäftsführers genannt wurde.

    Gerade in Deutschland beobachtet man seit langem die unschöne Tendenz, dass sich vor allem die Gauner leider oft erfolgreich auf den Datenschutz berufen, um schön im Dunkeln agieren zu können. Für die Verbraucher und für Privatpersonen gilt der Datenschutz nur rudimentär bzw. Verstöße werden entweder gar nicht oder nur mit Wattestäbchen sanktioniert. Aber wehe, der Unternehmensname eines Gauners wird öffentlich genannt. Dann ist aber gleich Polen offen, und die Justiz spielt auch noch Steigbügelhalter. Wenn die sich mal mit der gleichen Verve um den Datenschutz und um den fairen Wettbewerb kümmern würden.
    Goofy
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  4. #164
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Der Gesetzgeber hat im Falle der Bundesnetzagentur haarklein festgelegt, was die alles nicht dürfen. Zum Beispiel darf die Bundesnetzagentur gefakte Rufnummern nicht mit technischen Mitteln verfolgen, sondern muß warten, bis Kommissar Zufall mal fündig wird.
    Wer da Veränderungen möchte, der muß seinen Einfluß als Bürger und als Lobbyist einbringen.
    Und dann muß sich auch noch jemand finden, der eine eidesstattliche Erklärung abgibt, um dem Datenschutz Genüge zu tun.
    Während eines laufenden Bussgeldverfahrens ist eine detaillierte Berichterstattung zwar wünschenswert, hilft im Verfahrensgang aber eher nicht.

  5. #165
    Deekaner Avatar von deekay
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    Behörden in 92 Ländern sind im Mai gegen illegalen Handel mit Arzneien und Medizingütern vorgegangen. Hauptfund waren nicht genehmigte COVID-Tests.​
    Geändert von schara56 (10.06.2021 um 10:01 Uhr) Grund: heise permalink
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  6. #166
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Gestern in der Tagesschau: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Was sagen unsere Juristen dazu? Ist es jetzt leichter, Kaffeefahrten zu verhindern oder platzen zu lassen?
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  7. #167
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zum Thema Wirecard
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    Die beiden EY-Topmanager üben darin Selbstkritik. »Mit dem Wissen von heute hätten wir im Kernbereich des Betrugs umfangreichere Prüfungshandlungen vornehmen und Handlungsalternativen stärker in Betracht ziehen müssen.« Sie schränken gleichzeitig aber auch ein, dass nicht klar sei, ob »angesichts der hohen kriminellen Energie der Beteiligten« die Aufdeckung hätte früher erfolgen können.
    Kommentar erübrigt sich.

  8. #168
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Welche Onlinewerbung ein Nutzer sieht, entscheidet sich oft in automatisierten Auktionen – auf Basis persönlicher Daten.
    .....
    Ein irischer Datenschutzaktivist geht juristisch gegen die Weitergabe seiner Daten im Netz vor. J. R. von der Bürgerrechtsorganisation Irish Council for Civil Liberties klagt nach Informationen von ZEIT ONLINE vor dem Hamburger Landgericht gegen zwei Unternehmen und den Onlinewerbeverband IAB Tech Lab. Er wirft ihnen vor, persönliche Daten wie seinen Wohnort, sein Geburtsjahr und seine Interessen an eine Vielzahl von Werbedienstleistern weiterzugeben. Die Klageschrift liegt ZEIT ONLINE vor.

  9. #169
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Zum ersten Mal könnte das Netzwerkdurchsetzungsgesetz für einen Messengerdienst Konsequenzen haben: Das Bundesamt für Justiz hat zwei Verfahren gegen das bei Verschwörungstheoretikern beliebte Telegram eingeleitet.
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  10. #170
    Deekaner Avatar von deekay
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    Kreis Lippe. Eine neue Version des Enkeltricks macht der Polizei Sorgen. Statt mit Telefonanrufen versuchen Betrüger, mit Hilfe von Messengernachrichten ihre Opfer um ihr Erspartes zu bringen.
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    Barcelona - Der Software-Entwickler und Antiviren-Pionier John McAfee ist laut Medienberichten tot in einem spanischen Gefängnis aufgefunden worden.
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

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