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Thema: Kostenerstattung Abmahnung und Umsatzsteuer

  1. #1
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    Idee Kostenerstattung Abmahnung und Umsatzsteuer

    Hallöchen, ich habe gerade wieder ein aktulles Thema was ich gerne zur Diskussion stellen würde und wozu ich gerne auch einmal andere Meinungen oder Erfahrungen lesen würde.
    Momentan bin ich auf einer meiner privaten E-Mailadressen sehr stark von einer Spamwelle betroffen. Die ersten Abmahnungen durch einen spezialisierten Rechtswanwalt sind auch schon raus und langsam trudeln auch die ersten Antworten auf die erfolgten Abmahnungen ein.

    Beim Thema Kostenerstattung gibt es jetzt bei den abgemahnten Firmen offensichtlich ein neue Taktik. Die abgemahnten Firmen verweigern die Erstattung der Umsatzsteuer, die mir von meinem Rechtsanwalt in Rechnung gestellt werden.
    Die Gegner erstatten also nur den Nettobetrag OHNE Umsatzsteuer.
    Argument der Gegenseit ist, dass die „Leistung“ Abmahnung, einer Privatperson nicht umsatzsteuerpflichtig sein kann. Es entsteht mir als Privatperson bei jeder Abmahnung je nach Streitwert ein Schaden, den die Gegenseite also nicht freiwillig erstatten möchte. Ich kann mir nicht vorstellen das diese Rechtsauffassung so richtig sein kann oder soll.

    Denn letzendlich wurde die Leistung Abmahnung nicht von mir als Privatperson erbracht, sondern von meinem Rechtsanwalt.
    Ich kann mich natürlich auch irren, aber ich meine das die Rechtswanwälte selbstvständlich auch gegenüber Privatpersonen die Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen geltend machen müssen. Die können sie ja bei Privatpersonen nicht einfach weglassen. Durch die Verfolgung von den Rechtsverstößen ist mir ein Schaden in Form der Rechtsanwaltskosten inklusive Umsatzsteuer entstanden. Ich habe meiner Meinung nach demzufolge gegenüber den Gegnern auch einen Schadenersatzanspruch in Höhe der verlangten Rechtsanwaltskosten inklusive Umsatzsteuer.

    Die ganze Problematik mit der Umsatzsteuer bei Abmahnungen kann doch nur für Abmahnugnen zwischen bzw. gegenüber Unternehmen oder Unternehmern gelten aber doch nicht für Abmahnugnen von Privatpersonen gegenüber Unternehmen oder Unternehmern.

    Wie seht ihr das ganze bzw. welche Erfahrungen habt ihr zu dem Thema gemacht.

  2. #2
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    Das ist natürlich großer Quatsch was die Spammer hier probieren. Dein Rechtsanwalt sollte dir im Detail erklären können wie hier vorzugehen ist.

    Ich hätte eine Theorie wie die Spammer auf diesen Trichter gekommen sein könnten: Wenn sie durch einen umsatzsteuerpflichtigen Gewerbetreibenden anwaltlich abgemahnt werden, erhalten sie vom Gewerbetreibenden letztlich eine Rechnung über die Abmahnung und können sich die Umsatzsteuer vom Staat zurück holen. Letztlich bleibt dann also nur der Nettobetrag der Anwaltskosten am Spammer hängen. Das wollen die jetzt auch gegenüber Privatpersonen im Ergebnis so hinbekommen.

    Diese Konstruktion mit Rechnung durch den Gewerbetreibenden ist ein letztlich eine von den Finanzbehörden selbst vorgeschriebene Trickserei, um die Umsatzsteuer für den Abgemahnten überhaupt ansetzbar zu machen, denn Schadenersatz per se kann nie Umsatzsteuer ausweisen.

  3. #3
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    Ich habe keine Erfahrungen mit Abmahnungen etc.
    Aus Buchhaltung/Umsatzsteuervoranmeldung weiß ich noch, und da dürfte sich nicht viel geändert haben:
    Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten, da "normale" Firmen Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen müssen und dafür die Vorsteuer abziehen können, die Differenz geht ans Finanzamt.
    Ausnahmen wie Schiffe, (EU-)Ausland, einige Stahlprodukte, Körperschaften öffentlichen Rechts, staatliche Stellen etc. dürften bei den durch Antispam oder Mitglieder abgemahnten Fällen keine Rolle spielen.
    Warum könnte ein Unternehmen daran interessiert sein keine Vorsteuer zu bezahlen?
    Versicherungen bekommen i.a. keine Umsatzsteuer, zahlen an vorsteuerabzugsberechtige Kunden auch die Versicherungssumme ohne Umsatzsteuer (z.B. Kfz-Reparatur), also die privaten Krankenversicherer wohl auch.
    Bei Banken habe ich auch noch keine ausgewiesene MwSt. gesehen.
    Wer weniger Umsatzsteuer einnimmt als er an Vorsteuer zahlt, bekommt die Differenz über die Umsatzsteuervoranmeldung vom Staat erstattet, auch bei Verlusten und grösseren Investitionen, dauert eventuell ein paar Monate.
    Wer wesentliche Teile seines Umsatzes "am Finanzamt vorbei" macht hat auch kein Interesse daran Vorsteuer zu bezahlen, denn es könnte ein auffälliges Missverhältnis zwischen Ausgaben und angeblichen Einnahmen entstehen, Stichwort "Geldwäsche" fällt dazu auch noch ein.
    Oo:..

  4. #4
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    Zitat Zitat von wuxel Beitrag anzeigen

    Wie seht ihr das ganze bzw. welche Erfahrungen habt ihr zu dem Thema gemacht.
    1. Rechtsberatung darf hier im Forum nicht gemacht werden.

    2. Du schreibst, dass du von einem Rechtsanwalt vertreten wirst, warum diese Fragen nicht an deinen Rechtsanwalt.

    3. Wie wäre es, wenn du dich mit der Frage direkt an für dich, zuständigen Finanzamt wendest.
    janssen76@gmx.de

  5. #5
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    Momentan bin ich auf einer meiner privaten E-Mailadressen sehr stark von einer Spamwelle betroffen. Die ersten Abmahnungen durch einen spezialisierten Rechtswanwalt sind auch schon raus und langsam trudeln auch die ersten Antworten auf die erfolgten Abmahnungen ein.
    EIn Anwalt, der sich in der Materie auskennt, sollte die Frage tatsächlich beantworten können.

  6. #6
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    1. Will ich hier kein Rechtsberatung, sondern nur wissen ob ihr ähnliche Erfahrungen gemacht habt. Möglichweise ist es wieder eine neue Masche oder Tatik der Spammis. Ich habe explizit nicht danach gefragt wie oder was man dagegen tun soll.

    2. Selbstverständlich kümmert sich mein Anwalt daraum. Die Umsatzsteuer die vom Gegner nicht gezahlt wird, muss dann nötigenfalls gerichtlich eingeklagt werden. Das dauert natürlich wieder und bindet Geld und andere Ressourcen.

    3. Was hat das Finanzamt damit zu tun? Das Finanzamt wird mir sicher nicht meinen Schaden ersetzen der durch den Gegner verursacht wurde.
    Geändert von wuxel (24.12.2021 um 14:39 Uhr)

  7. #7
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    Zitat Zitat von wuxel Beitrag anzeigen
    2. Selbstverständlich kümmert sich mein Anwalt daraum. Die Umsatzsteuer die vom Gegner nicht gezahlt wird, muss dann nötigenfalls gerichtlich eingeklagt werden. Das dauert natürlich wieder und bindet Geld und andere Ressourcen.

    3. Was hat das Finanzamt damit zu tun? Das Finanzamt wird mir sicher nicht meinen Schaden ersetzen der durch den Gegner verursacht wurde.
    Ganz einfach, beim Finanzamt können die dir Auskunft zur Umsatzsteuerpflicht geben. Dass das Finanzamt dir den Schaden nicht ersetzt ist klar, wurde auch nie behauptet.
    janssen76@gmx.de

  8. #8
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    Sorry aber ich verstehe nicht wirklich wozu oder warum mir das Finanzamt Auskunft zur Umsatzsteuerpflicht geben sollte oder warum ich das überhaupt dort anfragen sollte.
    Nach meinen Infos ist eine Privatperson nicht Umsatzsteuerpflichtig.
    Die Werbemails der Spamwelle erfolgten alle an eine Privatperson. Die Kosten die der Anwalt in Rechnung stellt beinhalten selbstverstänndlich die Umsatzsteuer. Das ist auch völlig unabhänig davon ob der Anwalt eine Privatperson oder eine Firma vertritt bzw. ein anderes Unternehmen oder eine Privatperson abgemahnt wird. Der Anwalt darf die Umsatzsteuer bei Privatpersonen nicht einfach weglassen und ist verpflichtet diese auch bei Privatpersonen zu berechnen.

  9. #9
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Ich habe gelernt: Wenn du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, dann versuchs erst gar nicht.
    Und verschicke keine Rechnungen mit ausgewiesener Vorsteuer, sondern Kostenaufstellungen.
    Gerne auch mit zusätzlich Portokosten. Fahrtkosten, Telefonkosten und Aufwandsentschädigung.
    Warum sollte ich also die Rechnung meines Anwalts an mich im Original weiterverbreiten?

  10. #10
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    wenn ich #1 und #8 lese, und 1+1 zusammenzähle, dann ist hier für mich Ende.
    janssen76@gmx.de

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