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Thema: Presseschau 2021

  1. #41
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Zitat Zitat von Smart Beitrag anzeigen
    Beitrag #37 - da du dich anscheinend etwas auskennst, könntest du das mal für die, die null Ahnung haben, das Urteil vom Ra. Richter etwas erklären.
    Beitrag #37 bin ich. Ich bin kein Anwalt, aber ich versuche es mal, soweit das eben möglich ist, losgelöst vom juristischen Schreibstiel zu erläutern.

    RA Richter hat Spam bekommen. Daraufhin hat er selbst abgemahnt. Unterlassung, Datenschutzauskunft, das ging sauber durch. Aber er verlangt auch ein Schmerzensgeld, dass mindests 500€ betragen sollte. Als Grund zieht er die DSGVO heran., dort §82 Abs. 1.:

    Art. 82 DSGVO Haftung und Recht auf Schadenersatz

    Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.
    Da hat das AG Goslar nicht mitgespielt. Es sei auch nur eine Werbe-E-mail gewesen, die als solche auch klar erkennbar sei. Das sei nur eine bagatelle, da gäbe es kein Schmerzensgeld.

    Also wurde ein Teil der Klage (bezüglich des Schmerzensgeldes) abgewiesen. Aufgrund der teilweisen Klageabweisung lag der Streitwert unter 600€. Das wäre die Grenze, die man braucht, um Berufung beim Landgericht einlegen zu können. Also ist das Amtsgericht erstinstanzlich und letztinstanzlich hier zuständig gewesen. Eine Anhörungsrüge durch den Kläger hat das Amtsgericht zurückgewiesen.

    Und da sagt das Bundesverfassungsgericht nun: Hey, Moment, so geht es ja nicht.

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 101
    (1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
    Jetzt muss man nochmal weitersuchen. Hier im:

    Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
    Sechster Teil - Institutionelle Bestimmungen und Finanzvorschriften (Art. 223 - 334)
    Dort steht im Art 267 Abs. 3:

    Wird eine [...] Frage in einem schwebenden Verfahren bei einem einzelstaatlichen Gericht gestellt, dessen Entscheidungen selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können, so ist dieses Gericht zur Anrufung des Gerichtshofs verpflichtet.
    Also: das hat das AG Goslar nicht gemacht und nun muss es die Sache neu verhandeln. Dazu gibt das Bundesverfassungsgericht einige Hinweise.

    So z. B.

    In der bislang vorliegenden Literatur, die sich [...] wohl für ein weites Verständnis des Schadensbegriffes aus*spricht, sind die Details und der genaue Umfang des Anspruchs noch unklar.
    [Das AG Goslar] hat so*dann aber verfassungsrechtlich relevant fehlerhaft eine eigene Auslegung des Unionsrechts vorgenommen, indem es sich für die Ablehnung des Anspruchs auf ein Merkmal fehlender Erheblichkeit gestützt hat, das so weder unmittelbar in der DSGVO angelegt ist, noch von der Literatur befürwortet oder vom Gerichtshof der Europäischen Union verwendet wird.
    Das ist dann schon ein heftiger Schlag ins Kontor. Das AG Goslar hat bezüglich dem Schadensersatzanspruch von "fehlender Erheblichkeit" gesprochen. Also zu deutsch: einer Kleinigkeit, eine bagatelle. Nach dem Motto: war doch nur eine E-Mail, was willst du da mit Schmerzensgeld? Nur: weder die DSGVO, noch die Literatur, noch der Gerichtshof der Europäischen Union kennen das Ausschlusskriterium der "Bagatelle". Das AG Goslar hat sich also schlichtweg einen grund ausgedacht, um den Schadensersatz zu streichen. Alles nach dem Motto: ist doch alles nicht so schlimm.

    Jetzt muss das AG Goslar also neu verhandeln. Und die Richter müssen sich neue Gedanken machen, wie das mit dem Schadensersatz aussieht. Da sie dies aber nicht selbst können, müssen sie den Europäischen Gerichtshof fragen. Und das wird dann interessant, wenn du ein Urteil vom EUGH hast, dass da besagt, dass Schmerzgeld bei Spamming zu zahlen wäre.
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  2. #42
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    ... und wenn es einen Schadenersatzanspruch gäbe, würde Spam nicht mal im gelegentlichen Fall eine Abmahnung auslösen, sondern dann würden sich sicherlich zahlreiche Mitbürger sagen "okay, das nehme ich dann doch mal mit" und das Geschäftsmodell mit Spam wäre Geschichte.

    Die Bagatellisierung von E-Mail-Werbung durch die Gerichte könnte auch auf anderen Ebenen als Grundrechtseinschränkung gesehen werden. Ich denke da u.a. an die oft sehr geringen Streitwerte, für die man realistischerweise keinen Anwalt findet, der so einen Fall vertritt. Ohne Anwalt wiederum ist das auch nicht verfolgbar: da hätte ich bei der Masse an Spam ja einen 24/7 Job an der Backe ohne irgendwelche Entschädigung, wenn ich das selber machen würde, abgesehen vom großen Risiko, in rechtliche Fallstricke zu geraten und im Falle einer Berufung am Landgericht wäre dann eh Schluss. Der aktuelle Trend zu niedrigen Streitwerten (z.B. Hannover) schneidet mich faktisch davon ab, von meinem gesetzlichen Recht Gebrauch zu machen. Das hat meiner bescheidenen Meinung nach jedenfalls das Potential, verfassungswidrig zu sein.

    Anders als beim Nachbarschaftsstreit über 100 Euro, den man vielleicht mal einmal im Leben hat, bei dem ich die geschilderten Probleme für zumutbar halten würde, schlägt Spam eben jeden einzelnen Tag auf und das ist gerade nicht mehr zumutbar, für jede Verfolgung hunderte Euro drauf zu zahlen, nur um eine Unterlassung zu erreichen.
    Geändert von Gerlach (18.02.2021 um 12:45 Uhr)

  3. #43
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    Zitat Zitat von Gerlach Beitrag anzeigen
    ... und wenn es einen Schadenersatzanspruch gäbe, würde Spam nicht mal im gelegentlichen Fall eine Abmahnung auslösen, sondern dann würden sich sicherlich zahlreiche Mitbürger sagen "okay, das nehme ich dann doch mal mit" und das Geschäftsmodell mit Spam wäre Geschichte.

    Die Bagatellisierung von E-Mail-Werbung durch die Gerichte könnte auch auf anderen Ebenen als Grundrechtseinschränkung gesehen werden. Ich denke da u.a. an die oft sehr geringen Streitwerte, für die man realistischerweise keinen Anwalt findet, der so einen Fall vertritt. Ohne Anwalt wiederum ist das auch nicht verfolgbar: da hätte ich bei der Masse an Spam ja einen 24/7 Job an der Backe ohne irgendwelche Entschädigung, wenn ich das selber machen würde, abgesehen vom großen Risiko, in rechtliche Fallstricke zu geraten und im Falle einer Berufung am Landgericht wäre dann eh Schluss. Der aktuelle Trend zu niedrigen Streitwerten (z.B. Hannover) schneidet mich faktisch davon ab, von meinem gesetzlichen Recht Gebrauch zu machen. Das hat meiner bescheidenen Meinung nach jedenfalls das Potential, verfassungswidrig zu sein.

    Anders als beim Nachbarschaftsstreit über 100 Euro, den man vielleicht mal einmal im Leben hat, bei dem ich die geschilderten Probleme für zumutbar halten würde, schlägt Spam eben jeden einzelnen Tag auf und das ist gerade nicht mehr zumutbar, für jede Verfolgung hunderte Euro drauf zu zahlen, nur um eine Unterlassung zu erreichen.
    So ist es. Und deshalb ist diese Rechtsprechung weder verfassungskonform, noch europarechtskonform.
    sastef

  4. #44
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Meldung bei t-online mail

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  5. #45
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    Danke Sastef,
    im großen und ganzen habe es verstanden,
    janssen76@gmx.de

  6. #46
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    Das BVerG weiß, was es mit dieser Entscheidung ausgelöst hat. Es beurteilt nicht nur den Schandensersatzanspruch positiv. Es geht davon aus, dass jetzt eine Vielzahl von Klägern Schadensersatz verlangen wird. Es müssen dann ganz viele Gerichte eine Vorlage beschließen, wenn sie die Ansprüche abweisen wollen. Das wird viele Gerichte dazu veranlassen, den Schadensersatz zuzusprechen, damit sie keine Vorlage beschließen müssen.

  7. #47
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    Heise
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    15 statt 380: Justiz korrigiert Zahl der Staatstrojaner-Einsätze in 2019
    Künftig soll die Bundespolizei die Computerwanzen sogar präventiv einsetzen dürfen gegen Personen, die noch gar keine Straftat begangen haben und bei denen bislang kein Tatverdacht vorliegt. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD hervor, über den der Bundestag vorige Woche in 1. Lesung kontrovers debattierte.

    Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken kündigte gegenüber Netzpolitik.org an, diesen Ansatz nicht mittragen zu wollen.
    Was das wieder Bauchschmerzen geben wird …

  8. #48
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Nach vier Jahren Verhandlungen haben sich die Mitgliedstaaten auf die Grundzüge für ein digitales Briefgeheimnis geeinigt. Warum sprechen Verbraucherschützer dann von einem Skandal?
    Aberwitzig was in der EU gebacken werden soll.

  9. #49
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Da haben wohl die kommerziellen Einflüsterer und Lobbyisten wieder ganze Arbeit geleistet.
    Goofy
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    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
    "Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  10. #50
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    Frankreich

    Daten, darunter Gesundheitsdaten, von 491 840 Personen geklaut und im Umlauf

    Le Parisien
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    Die zuständigen Behörden Anssi, CNIL und DGS sind sprachlos
    Sollicitée mardi soir par l’AFP, l’Agence nationale des systèmes d’information (Anssi) n’a pas répondu. La Cnil, gendarme des données personnelles, et la direction générale de la santé n’étaient pas non plus en mesure de commenter cette information.
    Tja, wo gehobelt wird fallen Spähne …
    Aber in Deutschland kann das mit den Gesundheitsdaten ja nicht passieren, wenn die mal zentral gesammelt sind …

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