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Thema: Presseschau 2021

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  1. #1
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Standard Presseschau 2021

    Bei Kabel 1 (Achtung Kontrolle) wurde die Polizei begleitet, nachdem ein Mitarbeiter einer Sparkasse einen möglichen Enkeltrickversuch gemeldet hatte.

    Teil 1: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Teil 2: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Teil 3: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
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  2. #2
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Der Rechtsanwalt Markus Kompa berichtet auf seinem Blog von rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen.

    In der hierbei erforderlichen umfassenden Gesamtabwägung ist die Rechtsmissbräuchlichkeit zu bejahen, da die Umstände des Falls klar und deutlich dafür sprechen, dass die überwiegende Motivation für die Abmahnungen nicht darin lag, weitere Urheberrechtsverletzungen zu verhindern, sondern darin, Gebühreneinnahmen und unberechtigte fiktive Lizenzgebühren zu erzielen.
    Quelle: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] -> Direktlink wegen Klarnamen im Link über URL-Shortener umgeleitet: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Was war geschehen? Der Anwalt Kompa und C.S. kennen sich schon sehr lange. C.S. ließ über einen Anwalt abmahnen, wenn jemand seine unter "Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International" stehen Bilder nutzte, aber keine Quellenangabe angab. Zunächst hatten die Gerichte festgestellt, dass es keinen Schadensersatz gab. Bei einer kostenlosen Freigabe der Fotografien kann schon denklogischerweise kein finanzieller Schaden entstehen.

    Allerdings waren in der Vergangenheit die Abmahnungen selbst legitim, und daher auch die zu zahlenden Kosten, aus Streitwerten um die 2.000€ herum. Soweit ersichtlich, hat nun mit dem AG Hamburg erstmals ein Gericht entschieden, dass die gesamte Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist.

    Herr S. hat damit weder Anspruch auf Ersatz eines Lizenzschadens noch auf Ersatz von Anwaltskosten. Umgekehrt muss Herr S. den Abgemahnten die Kosten vorgerichtlicher Abmahnabwehr ersetzen sowie alle Prozesskosten.

    [...]

    Amtsgericht Hamburg, Urteile vom 11.12.2020, Az: 9 C 509/19, 9 C 510/19, 9 C 512/19, 9 C 521/19, alle nicht rechtskräftig.
    Quelle: ebenda.
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  3. #3
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    Danke für die Mitteilung.
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  4. #4
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    Werbeanrufe: "Cell-it!" muss 145.000 Euro zahlen


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    [...]Dieses hat im Auftrag von Mobilcom-debitel Drittanbieterabonnements vertrieben und für Sky Deutschland Neukundenakquise betrieben. Gegen die beiden Auftraggeber sind bereits Bußgelder verhängt worden.[...]

  5. #5
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn, heißt es in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.
    naja...

  6. #6
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    Spiegel
    Behörde meldet so viele Beschwerden über Telefon-Spam wie nie zuvor
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    Bei der Bundesnetzagentur sind 2020 so viele Verbraucherbeschwerden wie nie zuvor wegen Telefonwerbung eingegangen. 63.273 schriftliche Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe seien registriert worden, das seien rund 9000 mehr als 2019, teilte die Behörde mit.

    Und die Behörde ging den Beschwerden offenbar auch nach: Es seien »gegen zahlreiche Unternehmen Ermittlungsverfahren eingeleitet« worden, heißt es. Allerdings verhängte die Netzagentur nur gegen 17 Unternehmen Bußgelder – in einer Gesamthöhe von knapp 1,4 Millionen Euro.

  7. #7
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    An der Quelle saß der Knabe:
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  8. #8
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Seit Jahresbeginn gibt es Änderungen im Schweizer Fernmeldegesetz. Neben umfangreichen Anpassungen im Bereich Roaming, die ab Juli
    greifen, gelten nun auch neue Regeln fürdie Kontaktaufnahme via Call Center. Durch die Änderung des Schweizer Bundesgesetzes gegen den
    unlauteren Wettbewerb machen sich Call Center seit dem 1. Januar strafbar, deren Nummern nicht im Telefonbuch eingetragenen sind.
    Wer hats erfunden..?

  9. #9
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Google droht Australien mit Abschaltung der Suchmaschine
    Ein australischer Gesetzentwurf sieht vor, dass Google für die Verlinkung auf Medieninhalte zahlen soll. Der Konzern hält ihn für derart vage, dass unkalkulierbare Kosten drohten.

  10. #10
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Den Teufel mit dem Beelzebub austreiben:
    Whatsapp-Boykott: Warum ein Wechsel zu Telegram die Sache nur noch schlimmer macht

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