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Thema: Presseschau 2021

  1. #31
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von mephistopheles Beitrag anzeigen
    Inzwischen ist Spamcop.net wieder registriert und online, so dass die Abfragen der Mail-Provider wieder reibungslos laufen und alle Mails korrekt zugestellt werden sollten. (dpa)
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    Offenbar hat man die Domain inzwischen wieder reaktiviert, jedoch dauert es noch etwas, bis alle DNS-Server diese Änderungen übernommen haben. Der Vorfall dürfte für einige nicht zugestellte Mails gesorgt haben, da sehr viele Mailhoster Spamcop nutzen.

  2. #32
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    Was auch irritiert: wie unprofessionell Cisco da das Management betrieben hat. Wenn eine Domain ausläuft, erhält man doch im Vorfeld Erinnerungen des Registrars. Hat die denn niemand gelesen? Oder vielleicht im eigenen Spamfilter gelandet...
    mein Credo: die 10 größten ROKSO-Spammer aus dem Verkehr gezogen, und 80 % des weltweiten Spam-Problems hätte sich mit einem Schlag erledigt....
    Ausserdem fordere ich die Abschaffung aller Affiliate-Programme, da mir bis heute niemand ein 100 % seriöses Affiliate-Programm benennen konnte.

  3. #33
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Spamcop verbaselt seinen Domainnamen
    .....
    Die Spamcop-Liste und die zugehörige Website waren zu der Zeit jedoch gar nicht mehr erreichbar. Zunächst erschien dort die Meldung "This Domain Name Has Expired" und später eine Parking-Seite mit dubioser Werbung.
    ....
    Ob die nächste Domainverlängerung bei Spamcop reibungslos funktioniert, wird sich am 31. Januar 2022 zeigen.

  4. #34
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Die Sicherheitsexperten des Softwareunternehmens Check Point stellen im Vorfeld des Valentinstags eine deutliche Zunahme bei Phishing-Kampagnen fest.#
    ...
    Auf den Websites der Hacker werden häufig Geschenkartikel wie Pralinen oder Schmuckstücke angeboten. Oft geben sich diese betrügerischen Sites als Webpräsenz bekannter Firmen aus.
    ...
    Bei allzu verlockenden Sonderangeboten, beispielsweise einem Rabatt von 80 Prozent, sollte man immer misstrauisch werden.

  5. #35
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Unerwünschte E-Mails sind nicht bloß lästig, sondern können auch gefährlich werden. Aber wer kriegt eigentlich die meisten davon ab?

    Wenn es nur nervig wäre, so wie Wespen auf dem Bienenstich, könnte man damit ja leben. Lässig mit der Maus wedeln, und schon sind sie gelöscht, die dämlichen Spam-Mails. Doch die unerwünschte elektronische Post kann es auch in sich haben. Erschreckt einen mit Mahnungen, gibt sich als Anweisung der Chefin aus oder lockt einen mit süßen Versprechungen auf dubiose Internetseiten mit einem klaren Ziel: Abzocke oder Identitätsdiebstahl.

  6. #36
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    BVerfG hebt auf Verfassungsbeschwerde von RA Frank Richter das AG Goslar auf, das - wie derzeit nahezu alle Gerichte - ohne ernsthafte Erwägung einer Vorlagepflicht zum EuGH eine Schadensersatzpauschalanspruch von mindestens EUR 500 nach einmaliger unerbetener E-Mail-Werbung unter Hinweis auf die angeblich fehlende Schwere der Verletzung ablehnte.
    Geändert von cmds (17.02.2021 um 18:38 Uhr)
    sastef

  7. #37
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Oh. Das ist gut. Richtig gut!
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  8. #38
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    Hallo sastef,
    Beitrag #37 - da du dich anscheinend etwas auskennst, könntest du das mal für die, die null Ahnung haben, das Urteil vom Ra. Richter etwas erklären.
    janssen76@gmx.de

  9. #39
    Deekaner Avatar von deekay
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    Die Bundesnetzagentur hat gegen den Call-Center-Betreiber KiKxxl wegen unerlaubter Telefonwerbung eine Geldbuße in Höhe von 260.000 Euro verhängt. KiKxxl habe im Auftrag verschiedener Unternehmen aus der Telekommunikations-, der Energie- und der Versicherungsbranche unerlaubte Werbeanrufe durchgeführt, teilte die Aufsichtsbehörde am Mittwoch mit.
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  10. #40
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    Zitat Zitat von Smart Beitrag anzeigen
    Hallo sastef,
    Beitrag #37 - da du dich anscheinend etwas auskennst, könntest du das mal für die, die null Ahnung haben, das Urteil vom Ra. Richter etwas erklären.
    Es geht indirekt um die Frage, ob Betroffene unerbetener Werbung, aber auch anderer datenschutzwidriger Praktiken, mehr verlangen können, als nur künftige Unterlassung und Ersatz entstandener Rechtsverfolgungskosten, nämlich auch immateriellen Schadensersatz. Die Linie der zivilgerichtliche Rechtsprechung in Deutschland und Österreich ist hierzu extrem einschränkend, faktisch verweigernd, die arbeitsrechtliche Rechtsprechung und die rechtswissenschaftliche Literatur sieht das aber zu großen Teilen anders. Obwohl also umstritten ist, ob die faktisch flächendeckende Versagung von Schadensersatz in den Fällen vermeintlicher Lappalien wie der Versendung einer einzelnen E-Mail richtig ist, legte bisher keines der Gerichte die Sache dem EUGH vor, obwohl sie dazu nach europäischem Recht verpflichtet waren. Diese Verweigerung hat das BVerfG nun als verfassungswidrige Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter gebrandmarkt und die Zurückweisung des Schadensersatzanspruchs aufgehoben. Das aufgehobene AG Goslar darf nun zu Kreuze kriechen und die Sache dem EuGH vorlegen, der dann hoffentlich bald entscheiden und idealerweise dem europäischen Recht endlich auch hier in Deutschland im Sinne einer wirksamen Gegenwehr gegen datenschutzrechtliche Regeln Geltung verschaffen kann. Das gibt Druck auf die Branche der Datenhändler und Serienspammer.
    Geändert von Sastef (18.02.2021 um 12:30 Uhr)
    sastef

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