Firmen Marketing Online Deutschland S.L. wieder mit illegalen und betrügerischen Anrufen unterwegs. Unter dem Vorwand, Daten für die Eintragung im Online-Branchenbuch abgleichen zu müssen, werden Gewerbetreibende in teure Verträge gelockt. Eine dem Wert von 249,00 € und mehr entsprechende Leistung wird nicht erbracht. Die Eintragung in einem unbekannten und von niemandem besuchten Web-Portal hat für niemanden einen Nutzen - ausser für den Betreiber des Portals.
Bei kritischen Nachfragen während des Telefonats wird von den Anrufern kommentarlos aufgelegt. Skeptische "Kunden" fallen nicht so schnell auf den Betrug herein.
Wie kann man sich vor solchen Fallen schützen? Grundsätzlich gilt: wer ungefragt und unerwünscht anruft, verstösst schon einmal gegen geltendes Recht. Kann man sich an einen bestehenden Vertrag oder an den Namen des angeblichen Vertragspartners nicht erinnern, besteht meist auch kein Vertrag. Und wenn im Gespräch die Nennung eines eindeutigen Firmennamens oder der Webseite, auf der der Firmeneintrag erfolgen soll, auch auf gezielte Nachfrage vermieden, ist dies auch ein starkes Indiz für einen Betrugsversuch.
Was tun, wenn man doch zugestimmt hat?
Rechnung abwarten, Anwalt einschalten. Nach Informationen der Anwaltskanzlei si-recht.de würden zwar mehrere Inkassodienste mit dem Druckaufbau gegen die "Schuldner" beauftragt, nach Einschaltung von Rechtsanwälten würden die Forderungen jedoch ausgebucht und nicht weiter verfolgt.
Es lohnt sich also tatsächlich, sich gegen diese dubiosen Forderungen zu wehren.
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