08921229444 - illegaler Werbeanruf von der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH
hi
und wieder hat mich ein Strombimmler belästigt. Der Anrufer gab an das er von Enni sei.
Er wollte mir bei diesem Cold-Call einen Stromliefervertrag der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH aufs Auge drücken.
Die dabei übertragene Rufnummer 08921229444 ist gefälscht!
Interessant:
die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH gehört:
69,43% - ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR
4,67% - Stadt Neukirchen-Vluyn
20% - innogy Westenergie SE
5,9% - Gelsenwasser AG
Die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR ist eine Beteiligungsgesellschaft der Stadt Moers!
Ich finde das wirklich "toll" das eine Firma die 74,1 % in öffentlicher Hand ist Telefonterror betreibt und mit illegalen Werbeanrufen Geld scheffelt!
Wenn die Mandatsträger und Beamten der Stadt Moers nicht in der Lage sind ihre Firma so an der Leine zu führen das Bürger nicht belästigt werden dann sollen die den Hut nehmen oder den Laden schliessen!
Hier zeigt sich wieder die Unfähigkeit eine Stadt sich ohne anzuecken in der freien Wirtschaft zu betätigen!
Dann nimm die doch mal in der Form hopp, indem Du fragst ob ggf Datenzugriffe aus der IT der Stadt durch die Enni Energie und Umwelt Niederrhein GmbH durchgeführt wurden und wie man an die Daten kommt. Da es ein öffentlicher Bereich ist gilt das Landesdatenschutzgesetz NRW für die Stadt und die GmbH könnte ggf. auch darunter fallen.
Hier ist dann richtig Stimmung, wenn keine Mandantentrennung vorgenommen wurde. Frage stumpf bei der Stadt an, Du hättest den Verdacht das Daten der städtischen IT von der ENNI genutzt werden. Damit bringst du derartige Konstrukte meist massiv ins schwimmen und die müssen offenlegen warum Daten an Dritte gegeben wurden und dort verarbeitet werden. Ich tippe mal auf so Strukturen wie Energy Sparks und andere, also Hauptsache Leads und Verträge für den Laden. In Pforzheim hat das ja schon mächtig gerüttelt und ich behaupte mal Moers und Krefeld agieren hier gemeinsam. Du solltest, falls Du noch aus den Krefelder Sachen hast da stumpf drauf hinweisen und die Offenlegung der Datenquelle bzw. des Dienstleisters durchdrücken. Laut UKlaG dürften da die Chancen gut stehen. Nebenbei sei bemerkt das ein Stabstellenleiter Marketing als Datenschützer wohl kaum geeignet erscheinen darf. Da brummt mächtig was im Kessel, denn ein Marketingmensch müsste wie ein Leiter IT sich als DSB selber kontrollieren. Ich glaube da ist der Konflikt dann an der Tagesordnung. Weise nett drauf hin und mache die Sache auf dem üblichen Weg. Ich denke mal, die Callcenter dürften in der Türkei sitzen. Rolf Balters von den Stadtwerken Krefeld ist sicher auch wieder mit im Boot.
„Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
―Peter Hohl
In Pforzheim hat das ja schon mächtig gerüttelt und ich behaupte mal Moers und Krefeld agieren hier gemeinsam.
Nachdem ich nun 4 Vertragsbestätigungen und zwei unvollständige und falsche Datenschutzauskünfte von ENNI erhalten habe, ist Post auf dem Weg an einen ähnlichen Verteiler wie damals bei Pforzheim:
- Bürgermeister der Stadt Moers
- alle Ratsfraktionen
- Neue Ruhr/Neue Rheinzeitung NRZ
- Rheinische Post
- Westdeutsche Allgemeine Zeitung WAZ
- Wochenmagazin am Mittwoch (örtlich)
- Stadtpanorama am Sonntag (örtlich)
- Moerser Monat
- WDR
- Radio K.W.
- Bundesnetzagentur
- Landesdatenschutzbeauftragte
- Wettbewerbszentrale
In Pforzheim hat es damals hohe Wellen geschlagen. Mal sehen, wie in Moers der Hinweis auf den Pforzheimer Verlust von 6 Mio. Euro wegen rechtswidriger Werbemethoden aufgenommen wird.
Zitat von rainer
Ich finde das wirklich "toll" das eine Firma die 74,1 % in öffentlicher Hand ist Telefonterror betreibt und mit illegalen Werbeanrufen Geld scheffelt!
Das stimmt so nicht ganz. Gelsenwasser gehört zu 92,9% der Wasser und Gas Westfalen GmbH und somit den Stadtwerken Bochum und den Dortmunder Stadtwerken (jeweils hälftig). Das erhöht den kommunalen Anteil auf 80%.
Investi
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Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
- Bürgermeister der Stadt Moers
- alle Ratsfraktionen
- Neue Ruhr/Neue Rheinzeitung NRZ
- Rheinische Post
- Westdeutsche Allgemeine Zeitung WAZ
- Wochenmagazin am Mittwoch (örtlich)
- Stadtpanorama am Sonntag (örtlich)
- Moerser Monat
- WDR
- Radio K.W.
- Bundesnetzagentur
- Landesdatenschutzbeauftragte
- Wettbewerbszentrale
Aktenzeichen bei der Wettbewerbszentrale, Büro Hamburg: BI 2021 Hö
Investi
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Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Es wäre interessant zu erfahren wer hinter den Anrufen steckt. Die Vermutung liegt nahe das hier alte "Partner" agieren. Es wäre toll, wenn wir hier auch die Anwälte der Gegenseite erfahren würden. Ich tippe mal stark auf die Berliner Kanzlei H. und Partner.
„Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
―Peter Hohl
Der Bürgermeister der Stadt Moers glaubt, die Angelegenheit aussitzen zu können. Daher gibt es jetzt einen Warnschuss gegen ihn persönlich.
ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz
Mein Schreiben vom 29.03.2021
Sehr geehrter Herr Fleischhauer,
mit Schreiben vom 29.03.2021 informierte ich Sie über grob rechtswidrige Handlungen der Mitarbeiter der ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH, an der die Stadt Moers über ihre stadteigene Gesellschaft ENNI Stadt & Service als Mehrheitsgesellschafterin beteiligt ist.
Bis zum heutigen Tag erhielt ich von Ihrem Büro lediglich eine Eingangsbestätigung mit der Information, dass die Angelegenheit an die ENNI Stadt & Service zur Bearbeitung weitergeleitet worden sei. Weitere Korrespondenz ist - zumindest mit Ihrem Büro und/oder der ENNI Stadt & Service - seitdem nicht mehr erfolgt.
Jedoch hat die ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH selbst nach meiner Anfrage weitere Kontaktaufnahmen durchgeführt. Diese illegalen Kaltanrufe führten zu weiteren "Auftragsbestätigungen"; zwischenzeitlich liegen mir hier 7 (in Worten: SIEBEN) angebliche Aufträge zum Energieversorgerwechsel vor.
Der letzte telefonische und Mail-Kontakt erfolgte am 28.05.2021.
Da dieses Vorgehen durch ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH trotz der Meldung an Sie fortgesetzt wird und die Bestätigungsmails zwischenzeitlich sogar ganz unverblümt und ohne Verschleierung vom Absender
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] versendet werden, gehe ich davon aus, dass das Marketingkonzept der ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH durch die Gesellschafterin Stadt Moers zumindest geduldet wird.
Zudem liegt mir auch heute noch keine rechtskonforme Datenschutzauskunft der ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH vor.
Ihnen sind die Fristen, die Behörden zur Beantwortung von Bürgeranfragen im Allgemeinen und von Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz im Besonderen einhalten müssen, sicherlich bekannt. Anderenfalls sind diese z.Bsp. in § 5 Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) vom 27.11.2001 einsehbar.
Zwischenzeitlich haben Sie die vorgegebene Frist von einem Monat bereits um einen Monat überschritten.
Zur Einreichung einer Beschwerde fordere ich Sie daher auf, mir unverzüglich die Anschrift der für Ihre Behörde zuständigen Kommunalaufsicht zu übersenden.
Eine Beschwerde bei der EU-Kommission wegen des Verstosses der Stadt Moers gegen EU-Recht behalte ich mir darüber hinaus ausdrücklich vor.
Mit freundlichen Grüssen
Natürlich bekommt die Opposition Kopien des Schreibens.
Investi
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Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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