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Thema: 08921229444 - illegaler Werbeanruf von der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH

  1. #11
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von rainer Beitrag anzeigen
    Die dabei übertragene Rufnummer 08921229444 ist gefälscht!
    Die (089) 2122-0 gehört dem Krankenhaus "Diakoniewerk" in der Münchner Heßstraße. Die werden sich freuen!
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  2. #12
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    08921229444 > "Diese Rufnummer ist uns nicht bekannt"

  3. #13
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von Arthur Beitrag anzeigen
    08921229444 > "Diese Rufnummer ist uns nicht bekannt"
    Klar, ein kleineres Belegkrankenhaus braucht keine 9999 Nebenstellen. Aber die Sammelnummer ist echt: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  4. #14
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Stimmt, aber bei Rückruf mit der Nummer wird das KH nicht behelligt
    und kaum jemand wird sich auf die Suche nach der Zentrale begeben.

  5. #15
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Die stadteigene ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR hat nun die Aufgabe, den Herrn Bürgermeister über Gesellschafterkenntnissse und ggfs. -beschlüsse zu unterrichten.

    Hier mal zur Kenntnis mein Text an die Stadt und den Verteiler:

    Inkenntnissetzung
    Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz

    Sehr geehrter Herr Fleischhauer,

    mit diesem Schreiben erhalten Sie Kenntnis von rechtswidrigen Handlungen der Verantwortlichen Personen der Fa. ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH, an der die Stadt Moers zu ca. 69% über die stadteigene Gesellschaft ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR beteiligt ist.
    Insbesondere handelt es sich um gravierende Verstösse gegen die DS-GVO sowie gegen das Wettbewerbsrecht.

    Ich weise Sie bereits einleitend darauf hin, dass Kopien dieses Schreibens mit der Bitte um Einleitung entsprechender Sanktionen folgenden Behörden und Organisationen zugestellt werden:
    - Datenschutzbeauftrage des Landes Nordrhein-Westfalen wegen des Verstosses gegen die DS-GVO
    - Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen wegen des praktizierten Rufnummernmissbrauchs sowie evtl. vorliegender Verstösse betreffend Regelungen zum Vertrieb von Energie
    - Wettbewerbszentrale wegen der Verstösse gegen das UWG
    Eine komplette Auflistung dieser und weiterer Empfänger finden Sie im Verteiler am Ende des Schreibens.

    Die nachfolgend wiedergegebenen Handlungen wurden offensichtlich durch Mitarbeiter der ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH durchgeführt, da eine am 10.11.2020 (Anlage 4) sowie erneut am 23.03.2021 (Anlage 8) durch den Datenschutzbeauftragten der ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH erteilte Datenschutzauskunft keine Einbindung externer Dienstleister ausweist.
    Zwar erfordert bereits die DS-GVO die Nennung der Datenquellen, jedoch wies ich explizit in meiner Anforderung der Auskunft vom 02.03.2021 mehrfach auf diese Erfordernis hin. Die Tatsache, dass trotz gesetzlicher UND ausdrücklicher Anforderung dieser Auskunft keine Quelle/n benannt wurde/n, weist auf eigenes Handeln der ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH hin.

    Am 20.10.2020 erhielt ich einen Anruf einer Frau Anna Lorenz von der "Energieberatung". Die bei diesem Telefonat übermittelte Rufnummer lautete 040-521663097 und war gefälscht.
    Frau Lorenz wollte mir unbedingt einen Vertrag mit der oben genannten ENNI Energie und Umwelt GmbH aufschwatzen. Auf meinen ausdrücklichen Wunsch, erst einmal ein schriftliches Angebot erhalten zu wollen, übersandte mir Frau Lorenz per Mail eine Vollmacht für einen Lieferantenwechsel. Die Mail finden Sie als Anlage 1 beigefügt.
    Mein Hinweis, dass ich keinen Wechsel, sondern ein Angebot wünsche, führt zu unsinnigen Erklärungen der Anruferin.
    Um die Identität des Störers zu erfahren, ging ich zum Schein und unter Bestätigung der der Anruferin bereits vorliegenden falschen Daten auf das Angebot ein und bestätigte die Mail mit einem "ja".
    Als Reaktion auf diese "Zustimmung" übersandte mir die ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH am 26.10.2020 eine Auftragsbestätigung (Anlage 2).

    Die durch mich am 28.10.2020 angeforderte Datenschutzauskunft nach Art. 15 DS-GVO (Anlage 3) wurde am 10.11.2020 unvollständig und somit rechtswidrig erteilt.

    Da der ENNI Energie und Umwelt GmbH kein Einverständnis zur telefonischen Kontaktaufnahme zu Werbezwecken vorlag, verstiess der Anruf vom 20.10.2020 gegen die Vorgaben des UWG.
    Trotz des fehlenden Einverständnisses riefen Mitarbeiter der ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH am 21.01.2021, 15.02.2021 sowie am 19.02.2021 erneut bei mir ein. Allen Anrufen folgten neue "Auftragsbestätigungen" am 25.01.2021 (Anlage 5), 17.02.2021 (Anlage 6) und am 22.02.2021 (Anlage 7).
    Ausserdem gingen mit Datum vom 23.02.2021 weitere Schreiben zu zwei verschiedenen Vorgängen ein Anlagen 8 und 9), in denen Die ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH um Zusendung korrekter Daten bat, da mit den vorliegenden Informationen kein Versorgerwechsel beim bisherigen Energieversorger möglich sei. Dies ist darauf begründet, dass ich bei den Kaltanrufen der ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH lediglich den Anrufern bereits vorliegende Daten bestätige, jedoch falsche Daten nicht korrigiere und aus fehlendem Interesse an einem Versorgerwechsel keine korrekten Zählerdaten angebe.
    Es ist auch zweifelhaft, ob die Einleitung des Versorgerwechsels ohne Abwarten der gewährten Widerrufsfrist zulässig ist, zumal ich bei den Anrufen explizit um Übersendung eines Angebotes bat.

    Weitere Anrufe sind erfolgt, können jedoch nicht belegt werden.

    Mit Schreiben vom 02.03.2021 forderte ich von der ENNI Energie und Umwelt GmbH auf Grund der neuen Sachlage erneut eine Datenschutzauskunft gem. Art. 15 DS-GVO an (Anlage 10) und wies hierin besonders auf die bisher fehlende Beauskunftung der Datenherkunft hin (Anlage 11).
    Am 23.03.2021 erhielt ich eine Mitteilung, dass die Antwort vom 10.11.2020 ausführliche Angaben enthalten habe und weitere Daten nicht gespeichert seien.

    Die beiden erteilten Datenschutzauskünfte sind gravierend fehlerhaft und somit rechtswidrig. Die ausserdem gegen das UWG verstossenden Werbeqnrufe (das fehlende Einverständnis wurde durch die Datenschutzauskünfte belegt) stellen einen weiteren Rechtsbruch und einen massiven Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte dar.
    Erste Recherchen im Internet ergaben, dass die ENNI Energie und Umwelt GmbH diese Vertriebsmethode und den damit verbundenen Rechtsbruch als Geschäftsmodell zu betreiben scheint.

    Auf Grundlage des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) bitte ich um Auskunft, inwiefern diese Vertriebsmethoden der ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH mit Kenntnis der Gesellschafter oder gar auf Grund eines Gesellschafterbeschlusses praktiziert werden.

    Mit freundlichen Grüssen


    Anlagen:
    Anlage 1: Email der ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH vom 20.10.2020
    Anlage 2: Auftragsbestätigung vom 26.10.2020
    Anlage 3: Anforderung Datenschutzauskunft nach Art. 15 DS-GVO vom 28.10.2020
    Anlage 4: Antwort vom 10.11.2020 auf Datenschutzauskunftsanforderung vom 28.10.2020
    Anlage 5: Auftragsbestätigung vom 25.01.2021
    Anlage 6: Auftragsbestätigung vom 17.02.2021
    Anlage 7: Auftragsbestätigung vom 22.02.2021
    Anlage 8: Anforderung korrekter Zählerdaten zu Zählernummer 50110
    Anlage 9: Anforderung korrekter Zählerdaten zu Zählernummer 438752
    Anlage 10: Anforderung Datenschutzauskunft nach Art. 15 DS-GVO vom 02.03.2020
    Anlage 11: Antwort vom 23.03.2021 auf Datenschutzauskunftsanforderung vom 02.03.2021
    Anlage 12: Mein Schreiben an die Datenschutzbeauftrage des Landes Nordrhein-Westfalen
    (Kopie ohne Anlagen)
    Anlage 13: Mein Schreiben an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
    Post und Eisenbahnen (Kopie ohne Anlagen)
    Anlage 14: Mein Schreiben an die Wettbewerbszentrale (Kopie ohne Anlagen)


    Verteiler:
    - Christoph Fleischhauer, Bürgermeister der Stadt Moers
    - alle Ratsfraktionen
    - Neue Ruhr/Neue Rheinzeitung NRZ
    - Rheinische Post
    - Westdeutsche Allgemeine Zeitung WAZ
    - Stadtpanorama am Sonntag (örtlich)
    - Moerser Monat
    - WDR
    - Radio K.W.
    - Bundesnetzagentur
    - Landesdatenschutzbeauftragte
    - Wettbewerbszentrale
    Angehängte Grafiken Angehängte Grafiken
    Investi
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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  6. #16
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Standard Gute Nacht, Mathilde!

    Wenn es schon Wochen dauert, bis der Eingang bestätigt wird, wird wohl ohne Nachbohren keine brauchbare Antwort kommen.

    Wie lange willst du warten, bevor ein Rechtsanwalt Arbeit bekommt?

    Viele Grüße
    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  7. #17
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Standard

    Die Fraktion "Die Grafschafter" hatte den Eingang bereits am 09.04.2021 bestätigt, obwohl deren Brief erst zwei oder drei Tage später rausging, als der an den Bürgermeister. Verteilung an die Fraktionen erfolget über die Posteingangsstelle des Rathauses.

    Herr Bürgermeister hat ja noch einige Tage Zeit. Laut Gesetz gilt folgendes:

    § 5
    Verfahren

    (1) Der Zugang zu den bei den öffentlichen Stellen vorhandenen Informationen wird auf Antrag gewährt. Der Antrag kann schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Er muss hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen der Verwaltungstätigkeit von Schulen sind in inneren Schulangelegenheiten an die Schulaufsicht, in äußeren Schulangelegenheiten an die Schulträger zu richten. Begehrt die Antragstellerin oder der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf nur dann eine andere Art bestimmt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

    (2) Die Information soll unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Die inhaltliche Richtigkeit der Information ist nicht zu überprüfen. Die Ablehnung eines Antrages nach Absatz 1 oder die Beschränkung des beantragten Zugangs zu einer Information ist schriftlich zu erteilen und zu begründen; bei mündlicher Antragstellung gilt die Schriftform nur auf ausdrückliches Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers. Die informationssuchende Person ist im Falle der Ablehnung auch auf ihr Recht nach § 13 Abs. 2 hinzuweisen.

    (3) Ist die Gewährung des Informationszugangs von der Einwilligung einer betroffenen Person abhängig, gilt diese Einwilligung als verweigert, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Anfrage durch die öffentliche Stelle vorliegt.

    (4) Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Information der Antragstellerin oder dem Antragsteller bereits zur Verfügung gestellt worden ist oder wenn sich die Antragstellerin oder der Antragsteller die Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.

    (5) Bei Anträgen, die von mehr als 20 Personen auf Unterschriftenlisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Anträge), gelten die §§ 17 und 19 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechend. Sind mehr als 20 Personen aufzufordern, einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen, kann die öffentliche Stelle die Aufforderung ortsüblich bekanntmachen.
    Besonders den Satz "Die inhaltliche Richtigkeit der Information ist nicht zu überprüfen." finde ich verwirrend.
    Investi
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  8. #18
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Geld stinkt nicht:

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    Der Trinkwasser- und Energieversorger Gelsenwasser will seinen Anteil an der erfolgreichen Enni Energie & Umwelt Niederrhein GmbH (Enni) aus Moers; von aktuell 5,9 auf 12,61 Prozent aufstocken. Die Transaktion beinhaltet laut aktuellem Geschäftsbericht die Einbringung der Gelsenwasser-Anteile in Höhe von jeweils 50 Prozent an der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG und der Erdgasversorgung Schwalmtal Verwaltungs-GmbH sowie des Gelsenwasser-Anteils von 33,33 Prozent an der Windpark Hünxer Heide GmbH in die Enni.
    "Eine Rose wird auch im Himmel noch ein Rose sein, aber sie wird zehnmal süßer duften." - Luisa † 26.10.2009
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  9. #19
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von Wuschel_MUC Beitrag anzeigen
    Wie lange willst du warten, bevor ein Rechtsanwalt Arbeit bekommt?
    Wieso Anwalt? Da wird dann gleich die Kommunalaufsicht eingeschaltet.
    Investi
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  10. #20
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von Investi Beitrag anzeigen
    Wieso Anwalt? Da wird dann gleich die Kommunalaufsicht eingeschaltet.
    Viel Erfolg!

    Wuschel
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