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Thema: 08921229444 - illegaler Werbeanruf von der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH

  1. #51
    Deekaner Avatar von deekay
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    Die Kommunalauficht Wesel wird dich sicherlich auch über eine Info freuen
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  2. #52
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von euregio Beitrag anzeigen
    und insbesondere gebe bitte unbedingt an, dass der Callcenter Agent einen Transfer deiner Daten in die Türkei bestätigt hat
    Bis jetzt weiss ich nichts von einem Callcenter. Laut Auskunft der ENNI sind die Daten nicht von einem Callcenter übermittelt worden, sondern offensichtlich Eigenbestand - woher auch immer.

    Übrigens ist heuute nach Absendung meines Briefes Auftragsbestätigung Nr. 8 hier eingetraoffen.
    Investi
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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  3. #53
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Dann würde ich mir nach Art. 6 den Zweck der Verarbeitung und insbesondere die Rechtsgrundlage.
    Zudem sollte man die Datenherkunft und die Datenschutzinformationen für Betroffene abfragen. Bei Angabe eines berechtigten Interesses wäre zudem die Risikoabschätzung vorzulegen die das berechtigte Interesse des Verantwortlichen höher bewertet als die Recht und Freiheiten des Betroffenen. Dabei kann man dann entsprechend in Frage stellen ob das wirklich sorgfältig stattfand.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  4. #54
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Standard Und was ist mit der falschen Telefonnummer?

    Dann hätten wir immer noch die gefälschte Telefonnummer. Damit steht doch fest, dass jemand seine Telefonnummer verschleiern will, denn das Diakoniewerk München will garantiert keine Stromverträge verkaufen.
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  5. #55
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Die Mitarbeiter der ENNI Energie und Umwelt Niederrhein GmbH sind fleissig. Heute ging die Auftragsbestätigung Nr. 9 bei mir ein. Die Kontrollabteilung ruft tatsächlich mit Moerser Vorwahl hier an.

    Leider lassen Antwort auf T5F und Bürgermeister-Anfrage immer noch auf sich warten. Seit der letzte Brief beim Bürgermeister eingegangen ist, sind 2 Wochen = 10 Arbeitstage vergangen.
    Investi
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  6. #56
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Heute teilte mir Herr Bürgermeister Christoph Fleischhauer mit, die Stadt Moers sei nicht gem. Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet. diese Auskunft zu erteilen. Die Begründung ist mehr als nur an den Haaren herbeigezogen.
    Die Adresse der Kommunalaufsicht verheimlicht er mri jedoch weiterhin.

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Jetzt dürfte es lustig werden:

    Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 31 -
    Kommunalaufsicht
    Cecilienallee 2
    40474 Düsseldorf


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich hoffe, mit dieser Beschwerde die zuständige Kommunalaufsicht sowie das zuständige Dezernat bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu erreichen. Anderenfalls bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Abteilung.

    Hiermit reiche ich Beschwerde gegen den Bürgermeister der Stadt Moers,

    Herrn Christoph Fleischhauer

    wegen

    1. Nichterteilung einer Auskunft gem. Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) vom 27.11.2001
    2. Weigerung der Benennung der Anschrift der für die Stadt Moers zuständigen Kommunalaufsicht

    ein.

    Die Stadt Moers unterhält einen Eigenbetrieb unter der Firmierung "ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR". Dieser Eigenbetrieb ist eine 100-prozentige Einrichtung der Stadt Moers und laut Auskunft des Bürgermeisters der Stadt Moers mit hoheitlichen Aufgaben betraut.
    Mit Schreiben vom 29.03.2021 forderte ich den Bürgermeister der Stadt Moers Christoph Fleischhauer auf, mir Auskunft darüber zu erteilen, ob die Stadt Moers als Gesellschafterin der "ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR" Kenntnis über die illegalen Vertriebsmethoden der AöR-Tochter "ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH" habe oder ob ggfs. sogar ein Gesellschafterbeschluss über die angewandten Kundengewinnungs-Aktivitäten vorliegt.
    Herr Fleischhauer ist sowohl Vorsitzender des Verwaltungsrates der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR als auch Aufsichtsratsmitglied der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH. In diesen Funktionen liegen der Stadt Moers also die Informationen, die von mir angefragt wurden, vor bzw. werden von Entscheidungen der Stadt beider Unternehmen sowohl von der Stadt Moers als Gesellschafterin als auch von dem Bürgermeister als Verwaltungsrats- und Aufsichtsratsmitglied mitgetroffen.

    Die näheren Umstände, wie es zu meiner Anfrage kam, entnehmen Sie bitte der beiliegenden Kopie des Schreibens vom 29.03.2021.

    Mit Schreiben vom 19.04.2021 teilte mir das Büro des Bürgermeisters der Stadt Moers mit, man habe die Angelegenheit zur Beantwortung an die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR weitergeleitet.
    Weitere Informationen wurden nicht übermittelt; insbesondere erging keine Antwort zu der eindeutigen Frage nach Kenntnis der Stadt Moers über die Vermarktungsmethoden der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH bzw. über Gesellschafterbeschlüsse hierzu.
    Diese Frage kann von der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR nicht beantwortet werden, da die ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR i.d.R. keinerlei Kenntnis über den Wissensstand bei der Gesellschafterin haben kann.

    Nachdem auch 8 Wochen nach meiner Anfrage noch keine Antwort eingegangen ist (weder von der Stadt noch von der angeblich mit der Beantwortung beauftragten ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR), richtete ich am 04.06.2021 eine Erinnerung an den Bürgermeister Christoph Fleischhauer, verbunden mit der eindeutigen Aufforderung, mir die Anschrift der für seine KdöR zuständigen Kommunalaufsicht mitzuteilen.

    Am 16.06.2021 teilte mir Herr Fleischhauer mit, die Stadt Moers sei gem. Informationsfreiheitsgesetz nicht verpflichtet, die geforderte Auskunft zu erteilen, da die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH als Erfüllungsgehilfe der ENNI Stadt & Service Niederrhein AöR in hoheitlichen Aufgabengebieten tätig sei. Für Herrn Fleischhauer sei die Angelegenheit damit erledigt.
    Eine Adresse der zuständigen Kommunalaufsicht teilte mir Herr Fleischhauer nicht mit. Hierzu ist er jedoch - unabhängig von der Korrektheit seiner Ansicht zur Auskunftspflicht seiner Behörde - zwingend verpflichtet.

    Meine Anfrage beinhaltete KEINE Informationen die beiden ENNI - Unternehmen betreffend, sondern es wurde Auskunft begehrt, ob die Stadt Moers Kenntnis von den Vermarktungsmethoden ihres Tochterunternehmens hat oder ob eventuell sogar ein Beschluss der Stadt Moers als Gesellschafterin über die Anwendung illegaler Marketingstrategien vorliegt. Diese beiden Fragen betreffen direkt und ausnahmslos Informationen, die der Stadt Moers in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin bzw. dem Bürgermeister in seiner Eigenschaft als Aufsichtsrats- bzw. Verwaltungsratsmitglied vorliegen.

    Um Übersendung einer Eingangsbestätigung sowie eines Aktenzeichens wird gebeten.

    Mit freundlichen Grüssen
    Investi
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  7. #57
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    Der Stromverkauf aus hoheitliche Aufgabe?
    Herr Fleischhauer war vor seiner Bürgermeistertätigkeit (Besoldung B 8 + diverse Aufwandsentschädigungen) als Rechtsanwalt tätig!

  8. #58
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Tja, da sieht man dann die Defizite in der juristischen Ausbildung, wenn selbst ein fertiger Jurist die Grundlagen und Aufgaben des Staates nicht kennt und sowas auch noch schriftlich von sich gibt. Selbst wenn man die Pflicht zur Grundversorgung eines Stromanbieters in seinem Versorgungsgebiet als hoheitliche Aufgabe ansehen würde, mir ist kein Grundrecht bekannt, aber man könnte die Verpflichtung des Versorgers zur allgemeinen Versorgung aufgrund der Vorgaben der Bundesnetzagentur so ableiten, wäre immer noch kein staatliches sondern ein wirtschaftliches Handeln als Grundlage der Versorgungspflicht anzusehen. Man versucht mit allen Mitteln aus der Nummer raus zu kommen.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  9. #59
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH hat es echt drauf. Hier sollte durch den Landesdatenschutz eine akribische Eignungsprüfung der/des betrieblichen Datenschutzbeauftragten durchgeführt werden.

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Investi
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  10. #60
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    Lustig, und der Datenschutzbeauftragte von ENNI erzählt mir heute, dass er noch nie was davon gehört hat, dass Türken für ihn telefonieren.

    Heute anruf von der 023149498862 erhalten. Dann eMail von [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] Komisch, die hat kein Impressum. Auch liegt die 1&1 IONOS im RZ Bonn. Das restliche Angebot von Enni.de liegt jedoch bei Amazon im RZ Frankfurt.

    Der Anrufer selbst kam zu 90% aus Türkei und hatte Daten, die definitiv in der Türkei unterwegs sind, was mir der Stromverbrauch sagte, die dem Netten Herrn bereits bekannt war, als auch ein Fehler im Geburtsdatum.

    Ich werde dann mal freundlich beim Landesdatenschutz nachfragen, was so schwer am Wording des Art 83 DSGVO ist, und warum man Art 52 IV nicht verwendet, um die Personalresourcen vorzuhalten, um seinen Aufgaben nachzukommen.

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