Hier ging soeben ein Spam-Anruf mit übermittelter Nummer 023149498861 ein.
Es meldete sich ein Herr A.J, von einer angeblichen Fa. "Excellent Marketing" und wollte einen
Stromliefervertrag an die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH vermitteln.
Hier ging soeben ein Spam-Anruf mit übermittelter Nummer 023149498861 ein.
Es meldete sich ein Herr A.J, von einer angeblichen Fa. "Excellent Marketing" und wollte einen
Stromliefervertrag an die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH vermitteln.
Hier ebenfalls. Und eine weitere Auftragsbestätigung habe ich inzwischen auch erhalten. ENNI ist also recht aktiv.
Ausserdem hat sich die Landesdatenschutzbeauftragte von NRW gemeldet und mir das Aktenzeichen mitgeteilt, unter dem das Verfahren in Düsseldorf geführt wird: 53.6 - 3079/21
Offenbar hat man die Tatsache, dass da auch die Presse usw. eingeschaltet ist, richtig gedeutet und das ansonsten mehrere Monate dauernde erste Anschreiben und die Eingangsbestätigung innerhalb weniger als 30 Tagen absolvieren können. Das ist für diese Behörde ein neuer Rekord, der beweist, dass es auch (relativ) schnell gehen kann.
Investi
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Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Bei mir ist der letzte Treppenterrier vor 2 Jahren aufgeschlagen, ich sollte einen günstigeren Tarif bei der Telekom abschließen. Ich konnte ihn
freundlich ignorieren. Deshalb kommt wohl auch das Kammergericht zu der Überzeugung, daß Klinkenputzer keine ernstzunehmende Störung sind.
Klasse, wenn ein Mafiabetrieb des öffentlichen Rechts mal etwas Gegenwind bekommt.
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IANAL
Klinkenputzen war und ist legal, sofern dem Werbenden kein Hausverbot ausgesprochen wurde. Da diese Werbemethode recht kostenintensiv ist, hatte sie zu keiner Zeit besondere Auswüchse angenommen - wenn man von den Drückerkolonnen der Abo-Vertriebe in den 80ern und 90ern mal absieht. Die grenzten aber damals schon an Sklavenhaltung und Freiheitsberaubung, weshalb da viele Strafprozesse angesagt waren.
In den 80er Jahren waren z.Bsp. auch viele Vorwerk-Vertreter unterwegs, die ihre Staubsauger an die Hausfrau bringen wollten.
Die einzigen, die heute noch so unterwegs sind, sind evtl. die Zeugen Jehovas - regional in unterschiedlicher Intensität. Und die gelten für viele nicht als Belästigung, sondern eher als willkommene Belustigung und Zeitvertreib.
Investi
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Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
So selten sind die nicht. Bei uns klingeln regelmäßig "verarmte" Handwerker, die ihre Dienste anbieten.
Sogar während Covid-19 war das der Fall. Als ich ihn bat, sich zwei Meter von meiner Haustür zu postieren, ((mit Panzernband markiert, hält bis heute) ist er allerdings schmollend abgezogen, weil er seine Masche nicht abziehen konnte. Auch Kartoffelverkäufer klingeln regelmäßig, obwohl an der Haustür steht, dass ich das nicht möchte.
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