Regelmäßig kontaktieren uns Unternehmen, die sich mit den Beiträgen auf unserer Plattform nicht so recht identifizieren können oder wollen, wenn Nutzer hier dokumentieren, was sie von Werbeanrufen halten: im allgemeinen nicht viel.

Telefonwerber scheren sich nicht darum, ob jemand, der Beispielsweise aus der Nachtschicht kommt, um 10:00 Uhr von einem Telefonisten geweckt wird, weil dieser Versicherungen optimieren möchte. In aller Regel geht es dem Telefonisten um die Provision des Neuauftrags - und nicht um die Kundenzufriedenheit.

Um die Beitragsreduzierung in der privaten Krankenversicherung geht es auch hier und heute. Eines dieser Unternehmen, die diese Leistung anbieten, ist die Main Compass GmbH & Co. KG aus dem schönen Eschborn bei Frankfurt. Zu deren Thema geht es einmal hier entlang: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

Dort war man der Meinung, wir sollten bitteschön die Behauptungen auf unserer Seite doch einmal beweisen - oder binnen 24 Stunden löschen. Es schien der Main Compass GmbH & Co. KG schon recht eilig zu sein. So eilig, dass es bis zum Eingang der Klage vor dem Landgericht dann doch mehr als 2 1/2 Jahre(!) dauerte.

In der Klage liess die Gegenseite vortragen, dass mehrere Behauptungen auf unserer Seite unwahr seien. Beispielsweise sei es falsch, dass einer der Nutzer nochmals angerufen worden wäre, obwohl er sich bereits beim ersten Werbeanruf beschwert habe. Da ist natürlich unklug, wenn der Nutzer einen - nennen wir es einmal salopp - Entschuldigungsbrief von der Main Compass GmbH & Co. KG erhalten hat, was ohne weiteres bewiesen werden kann.

Gegenüber dem Gericht wurde frech behauptet, man telefoniere auf sogenannten "Leads", also aufgekauften Datensätzen von Interessenten. Schon alleine aus dem "Entschuldigungsbrief" ergab sich, dass die Daten des Forenmitglieds "aus öffentlichen Quellen im Rahmen einer allgemeinen Marktforschung" entnommen wurden.

Der Antispam e.V. beauftragte in der Folge einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung. Dieser nahm mit der gegnerischen Kanzlei Kontakt auf und legte dieser unter anderem jenes "Entschuldigungsschreiben" vor, verbunden mit der Frage, wie denn die Main Compass GmbH & Co. KG allen Ernstes die jetzt klageweise geforderte Unterlassung für sich in Anspruch nehmen will. Schon einen Tag später lagen dem Antispam e.V. weitere Dokumente vor. Danach verfüge „Main Compass“ über eigene Anruf-Software (sogenannte Dialer) und Daten, um Telefonisten direkt, ausdrücklich ohne zwischengeschaltete Vermittler und Callcenter, anrufen lassen zu können. Das erscheint nicht nur aus Sicht des Datenschutzes höchst problematisch. Es steht jedenfalls in eklatantem Widerspruch zu dem, was dem Antispam e.V. und dem Gericht als Sachverhalt zu verkaufen versucht wurde.

Nach alledem tat die gegnerische Kanzlei das einzig Richtige - zur Vermeidung weiterer Kosten nahm sie die Klage gegen den Antispam e.V. zurück. Gemäß Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt hat dieses Lehrstück die Main Compass GmbH & Co. KG allein an Gebühren für usneren Anwalt, die sie erstatten musste, "nur" 1.951,46 € gekostet. Und ihr eigener Anwalt dürfte ihr auch noch eine Rechnung gestellt haben.

Merke: man sollte gegenüber dem eigenen Anwalt mit offenen Karten spielen. Es könnte sonst sein, das man Lehrgeld zahlt - und die ach so schädlichen Aussagen trotzdem weiter im Netz stehen.