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Thema: verjährt eine Werbeerlaubnis?

  1. #1
    Neues Mitglied
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    Standard verjährt eine Werbeerlaubnis?

    Hallo,

    wenn ich einmal einer Firma eine Werbeerlaubnis erteilt habe, verjährt die irgendwann oder gilt die dauerhaft?

    Also die Firma ruft mich jährlich an.

    Fall 1: Ich bin selber eine Firma.

    Fall 2: Ich bin eine Privatperson.

    Vorab danke.

  2. #2
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    Standard

    Wenn ich Spam bekomme, gebe ich den Werbemüll einen Rechtsanwalt und der Bestellt dann die Werbung ab. Die Belästiger mögen mich dann nicht mehr, und ich bekomme solchen Müll nicht mehr.
    Geändert von Smart (05.04.2021 um 23:09 Uhr)
    janssen76@gmx.de

  3. #3
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Standard

    @smart - ich verstehe seine Frage so, dass die Fa. ein Werbeeinverständnis hat und dieses auch reglmässig nutzt.
    Mir ist bekannt dass ein Werbeeinverständnis nach 2 (?) Jahren verfällt wenn es NICHT genutzt wird.
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  4. #4
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    Zitat Zitat von Blattsalat Beitrag anzeigen
    wenn ich einmal einer Firma eine Werbeerlaubnis erteilt habe, verjährt die irgendwann oder gilt die dauerhaft?
    Unabhängig von der rechtlichen Seite, die Hippo angesprochen hat, gilt die Werbeerlaubnis nicht mehr, sobald man sie widerrufen hat. Wenn also die Firma anruft, und man sagt "Rufen Sie mich nicht mehr an" (je nach Geschmack und Stimmung mit oder ohne "Bitte"), dann gilt sie ab dann nicht mehr. Natürlich ist das in schriftlicher Form mit schriftlicher Form besser durchzusetzen, wenn die Firma sich nicht daran halten sollte. Das muss man selbst entscheiden, wie man das hält, hängt auch von der Seriosität der Firma ab, mit der man zu tun hat.

    hoppala

  5. #5
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    Standard

    @ Hippo
    habe da etwas vergessen in #2 Natürlich erst eine Werbeverbot aussprechen und dann ...............

    @ hoppela
    irgendwo habe ich mal gelesen dass ein Gericht ein Urteil gesprochen hat das so etwas nicht nach 2 Jahren verfällt.
    janssen76@gmx.de

  6. #6
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von Smart Beitrag anzeigen
    ... dass ein Gericht ein Urteil gesprochen hat, dass so etwas nicht nach 2 Jahren verfällt.
    Ich würde auch zuerst an die reguläre Verjährung nach drei vollen Kalenderjahren denken, aber das sollte uns ein Jurist erläutern.

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    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  7. #7
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    Man sollte zunächst sorgfältig prüfen, ob ein Werbeeinverständnis tatsächlich wirksam erklärt wurde, dass also klar ersichtlich ist, für welche Leistungen welches Unternehmens geworben werden darf - und dass kein (nachweislicher) Widerruf erfolgt ist.

    Was das Erlöschen durch Zeitablauf anbelangt, hat leider der BGH mit [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] entgegen vielen Stimmen in der Literatur entschieden, dass Werbeeinwilligungen grundsätzlich nicht schon deswegen erlöschen, weil seit der Erklärung lange Zeit vergangen ist.
    Insoweit spielt also auch die Verjährung keine Rolle.

  8. #8
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Eine einmal erteilte Einwilligung ist grundsätzlich solange gültig, bis die beworbene Person sie widerruft (vgl. 1.3). In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH (Urteil vom 1.2.2018, AZ: III ZR 196/17) festgestellt, dass die Wirkung einer Einwilligung nicht mit Zeitablauf entfällt, sondern so lange gilt, bis der Betroffene diese widerruft. Dies widerspricht bisherigen Urteilen, in denen die Gerichte davon ausgingen, dass eine Einwilligung unwirksam werden kann, wenn das werbende Unternehmen sie nicht (oft genug) nutzt. Der BGH stellt nun klar, dass eine zeitliche Befristung sich vielmehr direkt aus der Einwilligungserklärung ergeben muss. Das Gerichtsurteil basiert zwar noch auf der alten Rechtsgrundlage, aber auch die DSGVO sieht kein „Verfallsdatum“ vor. Trotzdem muss gerade bei länger zurückliegenden Einwilligungserklärungen in vielen Fällen deren Legitimationskraft überprüft werden, weil sich inzwischen der zugrundliegende Sachverhalt und/oder die Rahmenbedingungen der Datenverarbeitung geändert haben könnten.

  9. #9
    Senior Mitglied
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    Standard

    Danke @radan

    Autowerkstätten machen es so. Bitte unterschreiben sie, dass wir ihre Daten ( Reparaturauftrag) speichern dürfen. Im Text ist dann eine Werbeeinwilligung ganz klein aufgeführt.

    Bisher hat man mich dann ganz böse angeschaut wenn ich das dann gestrichen hatte und dann ein Kopie verlang habe.
    janssen76@gmx.de

  10. #10
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    608

    Standard

    Wenn meine Autowerkstatt mich nach 4 Jahren anruft, um mir für meinen alten Campingbus neue Schneeketten anzubieten, würde ich
    ganz normal nach dem sonstigen Befinden fragen. Lästiger sind wohl all die Lottobimmler, Gewinnschummler und sonstigen Schlaumeier,
    die mit ständig wechselnden gefälschten Nummern durchklingeln und kaum zu erwischen sind.

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