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Thema: verjährt eine Werbeerlaubnis?

  1. #11
    Urgestein
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    Zitat Zitat von radan Beitrag anzeigen
    Man sollte zunächst sorgfältig prüfen, ob ein Werbeeinverständnis tatsächlich wirksam erklärt wurde, dass also klar ersichtlich ist, für welche Leistungen welches Unternehmens geworben werden darf - und dass kein (nachweislicher) Widerruf erfolgt ist.

    Was das Erlöschen durch Zeitablauf anbelangt, hat leider der BGH mit [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] entgegen vielen Stimmen in der Literatur entschieden, dass Werbeeinwilligungen grundsätzlich nicht schon deswegen erlöschen, weil seit der Erklärung lange Zeit vergangen ist.
    Insoweit spielt also auch die Verjährung keine Rolle.
    Das kann man aber auch eng auslegen, nämlich dahingehend, daß der bloße Zeitablauf nicht zählt. Möglicherweise aber der Zeitablauf bei Nichtn utzung. Das wäre die alte Linie. An dem auch europarechtlichen Erfordernis einer auch zeitlichen Konkretisierung einer Einwilligung ändert diese Auffassung des BGH ohnehin wenig.
    sastef

  2. #12
    Urgestein
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    Zitat Zitat von Smart Beitrag anzeigen
    Autowerkstätten machen es so. Bitte unterschreiben sie, dass wir ihre Daten ( Reparaturauftrag) speichern dürfen. Im Text ist dann eine Werbeeinwilligung ganz klein aufgeführt
    Unwirksam.
    sastef

  3. #13
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    #12
    Unwirksam das Streichen oder das untergeschobene Werbeeinverständnis.
    janssen76@gmx.de

  4. #14
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Zitat Zitat von Smart Beitrag anzeigen
    Danke @radan

    Autowerkstätten machen es so. Bitte unterschreiben sie, dass wir ihre Daten ( Reparaturauftrag) speichern dürfen. Im Text ist dann eine Werbeeinwilligung ganz klein aufgeführt.

    Bisher hat man mich dann ganz böse angeschaut wenn ich das dann gestrichen hatte und dann ein Kopie verlang habe.
    Die Einwilligung ist unwirksam nach Art. 7 DSGVO, denn die Freiwilligkeit kann bezweifelt werden, ein Kunde mit einem defekten Auto befindet sich ähnlich wie ein Arbeitnehmer nicht in der Position wo von der unbedingten Freiwilligkeit ausgegangen werden kann, zudem besteht ein Kopplungsverbot, zumal auch die Zweckbindung der erhobenen Daten bei der Reparatur eine ganz andere ist. Bei der Reparatur werden die Daten im Rahmen eines Vertrages und dessen Abwicklung erhoben. Die dort erfassten Daten dürften nur die Postadresse umfassen im Rahmen der Datensparsamkeit. Bei der Werbeeinwilligung wird in der Regel weitaus mehr abgefragt, insofern sind diese Konstruktionen sehr zweifelhaft. Aber wie auch bei Callcenter Betreibern sind Autohändler da sehr merkbefreit und deren Juristen sehr überzeugt von sich selber, dass betrifft insbesondere die Datenweitergabe an den Hersteller oder an Callcenter zwecks Zufriedenheitsumfragen. Beides ist meist nicht unbedingt immer rechtskonform abgedeckt.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  5. #15
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Mit der Frage im Startposting nach einer Verjährungsfrist hat das IMHO nichts zu tun.
    Zitat Zitat von Blattsalat Beitrag anzeigen
    wenn ich einmal einer Firma eine Werbeerlaubnis erteilt habe, verjährt die irgendwann oder gilt die dauerhaft?

  6. #16
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Eine Einwilligung gilt bis auf Widerruf bzw. Zweckänderung der Datenverarbeitung. Die Ablauffristen, welche in BDSGalt Zeiten noch auf irgendwas von 18 Monaten beschränkt waren, gibt es in dieser Form nicht mehr. Was allerdings für den Verantwortlichen schwierig werden kann ist die Nachweisbarkeit und insbesondere der Hinweis auf den Widerspruch, welcher nach der DSGVO verbindlicher Bestandteil der Einwilligung sein muss. Außerdem muss in der Einwilligung auch der Verantwortliche erkennbar sein und das mit den Daten der Erreichbarkeit. Insofern ist eine Einwilligung vor der DSGVO immer zu prüfen und sollte zumindest als zweifelhaft angesehen werden.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

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