Nach mir vorliegenden Informationen wurde der
Pfoten Verband e.V.
Kirchstraße 16
45879 Gelsenkirchen
vom Amtsgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 10.11.2021, Az.: 201 C 298/21 (nicht rechtskräftig), dazu verurteilt, einem rechtswidrig Angerufenen Auskunft dazu zu erteilen, woher die vom Verein verarbeiteten Daten des Betroffenen stammten und an wen sie weitergegeben wurden.
Der Verein hatte die Auskunft, entgegen Art. 15 Abs. 1 DSGVO, auch nach wiederholter Mahnung nicht erteilt.
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