Ergebnis 1 bis 9 von 9

Thema: 0043622395475 - Krankenkassen-Cold-Call - jetzt aus Österreich

  1. #1
    Senior Mitglied
    Registriert seit
    17.07.2005
    Beiträge
    2.758

    Standard 0043622395475 - Krankenkassen-Cold-Call - jetzt aus Österreich

    hi

    eine Dame von der "Gesellschaft für Verbraucherverträge" (oder so ähnlich) will ein Termin mit einem Versicherungsvertreter für einen Krankenkassenwechsel ausmachen.

    Bei diesem illegalen Werbeanruf wird die

    0043622395475

    übertragen.

    Ein Testrückruf liefert "kein Anschuss unter dieser Nummer" :-(

    Ich bin jetzt dezent irritiert :-()

    ich dachte Anrufe aus dem Ausland bei denen eine gefälschte Rufnummer übertragen werden sind seit dem 01.12. nicht mehr möglich.

    Rainer

  2. #2
    Deekaner Avatar von deekay
    Registriert seit
    07.07.2006
    Ort
    Lippe / NRW
    Beiträge
    7.467

    Standard

    Bei
    Gesellschaft für Verbraucherverträge
    wundert Dich noch etwas?

    Muss ich mir Sorgen um Dich machen, rainer?

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] ist schon eingetütet
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  3. #3
    Senior Mitglied
    Registriert seit
    16.12.2006
    Beiträge
    3.100

    Standard

    Bei Werbenrufen aus dem Ausland darf m.E. keine deutsche Nummer mehr angezeigt werden.
    Anzeige falscher ausländischer Nummer ist (lediglich) TTDSG-Verstoß.

  4. #4
    Senior Mitglied
    Registriert seit
    17.07.2005
    Beiträge
    2.758

    Standard

    Hi

    dahinter steckt die

    TDS
    Tele Dialog Service
    Gesellschaft für Verbraucherverträge
    Richmodstraße 6 Neumarkt Galerie,
    50667 Köln
    Rainer

  5. #5
    Senior Mitglied Avatar von euregio
    Registriert seit
    16.05.2007
    Beiträge
    3.200

    Standard

    Zitat Zitat von radan Beitrag anzeigen
    Bei Werbenrufen aus dem Ausland darf m.E. keine deutsche Nummer mehr angezeigt werden.
    Anzeige falscher ausländischer Nummer ist (lediglich) TTDSG-Verstoß.
    Ja, aber man zeigt ja eine aus Österreich und die Spur führt dann wahrscheinlich in den Kosovo
    Pristina lässt grüssen
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  6. #6
    Deekaner Avatar von deekay
    Registriert seit
    07.07.2006
    Ort
    Lippe / NRW
    Beiträge
    7.467

    Standard

    die gibt es nicht.....
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  7. #7
    Senior Mitglied
    Registriert seit
    16.12.2006
    Beiträge
    3.100

    Standard

    die gibt es nicht.....
    Wirklich nicht?

  8. #8
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
    Registriert seit
    17.07.2005
    Beiträge
    11.638

    Standard

    Zitat Zitat von euregio Beitrag anzeigen
    Ja, aber man zeigt ja eine aus Österreich und die Spur führt dann wahrscheinlich in den Kosovo
    Pristina lässt grüssen
    Hintergrund der Einführung der Vrogaben aus 120 TKG ist, dass es einem angerufenen Verbraucher möglich sein soll, an Hand der angezeigten Rufnummer zu selektieren. Wer keine Auslandsgespräche erwartet, kann auf diesem Weg derartige Anrufe abweisen. Wer grund sätzlich nicht mit unterdrückten Rufnummern kommunizieren möchte, nimmt derartige Gespräche nicht an. Lediglich die deutschen Rufnummern, die von Teilnehmern aus den deutschen Netzen stammen (dies kann jeder Provider beim Gesprächsaufbau seiner Kunden prüfen) werden weitergeleitet. Ausländische Anrufer haben keinen Anspruch, eine Verbndindung ohne Angabe des Länderpräfixes 1:1 durchgestellt zu bekommen.
    Andererseits kann der übernehmende deutsche Provider nicht prüfen, ob die übermittelte Rufnummer mit Länderpräfix auch tatsächlich existiert. Also muss er den Anruf ebenfalls 1:1 weiterreichen.

    Sinnvoll ist folgendes Procedere:
    1. Weltweit werden alle TK-Provider über internationale Verträge (z.Bsp. Regularien der internationalen Organsiationen) verpflichtet, beim Gesprächsaufbau zu prüfen, ob der Kunde eine ihm zugeordnete und hinterlegte Rufnummer incl. Länderpräfix einspeist.
    2. Bei jeder Übergabe des Gespräches in ein anderes Netz, als jenes des TK-Providers des Anrufers, wird dem übernehmenden TK-Provider per Handshake zugesichert, dass diese Prüfung erfolgt ist und ein positives Ergebnis zeigte bzw. dass diese Zusicherung vom zuvor übergebenden Provider erteilt worden ist.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  9. #9
    Urgestein
    Registriert seit
    08.01.2006
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    9.765

    Standard

    Der genannte Name weist Bestandteile auf von "finanzen.de Vermittlungsgesellschaft für Verbraucherverträge GmbH".
    sastef

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
Partnerlink:
REDDOXX Anti-Spam Lösungen