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Anbieterseitige technische Schutzmechanismen ab 01.12.2022

Spätestens ab dem 1.12.2022 muss sichergestellt werden, dass bei Anrufen, die aus ausländischen Netzen in das deutsche öffentliche Telekommunikationsnetz übergeben werden, keine deutschen Rufnummern als Absender-Informationen angezeigt werden. Die Nummernanzeige ist in solchen Fällen zu unterdrücken. Eine Ausnahme gilt im Falle des internationalen Roamings für Mobilfunknummer.

Alle an einer Telefonverbindung im deutschen öffentlichen Telekommunikationsnetz beteiligten Anbieter müssen zudem spätestens ab dem 01.12.2022 Anrufe abbrechen, bei denen bestimmte Rufnummernarten (vor allem hochpreisige Sonderrufnummern wie (0)900 und die Notrufnummern 110 und 112 als Absenderrufnummer signalisiert werden. Solche Anrufe werden also zukünftig gar nicht mehr vermittelt.