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Thema: Werbeeinverständnis + Vorselektierung der "Partner und Sponsoren"

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  1. #1
    Urinstein Avatar von schara56
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    Standard Werbeeinverständnis + Vorselektierung der "Partner und Sponsoren"

    Wie verhält es sich eigentlich mit der Übertragbarkeit des Werbeeinverständnisses an die "Partner und Sponsoren", sowie mit der Vorselektierung dieser?

    Konkretes Beispiel: J* D* mit seiner Pelema PTE Ltd.
    Dort sind alle Kontakte (per E-Mail/Post und per Telefon/Post) vorselektiert - siehe Bild.
    Die Liste der Partner ist - wie üblich - groß.

    Sponsoren per E-Mail / Post; wobei auch Doppelnennungen in der Auswahl vorkommen.
    Code:
    ## E-Mail / Post
    089 Munich Media GmbH
    mywebticker GmbH
    RC Media Network UG
    smava GmbH
    addservice media GmbH
    Bensing+Friends UG
    blueleads GmbH
    complead GmbH
    einsaperformance GmbH
    fulle.media GmbH
    Hyperservice GmbH
    Interactive One GmbH
    IO Performance GmbH
    seguras Media GmbH & Co. KG
    odoki Ltd. & Co. KG
    Outspot
    Couponarchiv.de
    Performance Lead GmbH
    Skyline Performance GmbH
    Trafficrunner GmbH
    Super Sparfüchse
    TestClub DE
    Enopp Online Marketing GmbH
    Avion Media UG & Co. KG
    BatMail GmbH
    BlueMediaAds GmbH
    Carena UG
    Conado GmbH
    Dr. Jokar Gesundheitsprodukte GmbH
    Emesa Nederland B.V.
    ematics GmbH
    ZAS Media GmbH
    Leadmania UG
    Marken-Media Iji GmbH
    Capital Up Ltd.
    POVR Limited
    Adler Modemärkte AG
    Orangebuddies Media B.V. - Cachbackdeals.de
    performance werk GmbH
    Preissturz Vergleichsportal GmbH
    Samiweb Solutions OY
    Uni Direct GmbH
    Werner Maier Wertsteigerungs-GmbH
    Zmail GmbH
    Zoo Media GmbH
    Boesche KG
    Philip Morris GmbH
    Toluna SAS

    Sponsoren per Telefon / Post; wobei auch Doppelnennungen in der Auswahl vorkommen.
    Code:
    ## Telefon/Post
    
    ACCPrint Medien Ltd
    BCV PLUS Versicherungs-Generalagentur GmbH & Co.KG
    Citycom Cagri Merkezi Turizm LTD. STI.
    DWG eG
    ERGO Agentur Marco Lörken
    hysana GmbH
    ADM Medienpress Hamburg GmbH
    Badenova AG & Co. KG
    Energy2day GmbH
    Hanwha Q CELLS GmbH
    WDKI West Deutsche Kapital Invest GmbH
    HSG Hanseatische Strom- & Gasversorgungsgesellschaft mbH
    SMARTcom UG
    365 NextMedia GmbH
    4D Marketing d.o.o. Fojnica
    Comfort Verwaltungs GmbH
    Siab eG
    Direkt Vertrieb 24 d.o.o. Fojnica
    Hello You AG
    Hyperservice GmbH
    Medien Total GmbH
    Orange Iletisim Ltd.
    SVM Europa - Ein Produkt der Teletekmedya
    Teletekmedya
    NÜRNBERGER Versicherung NVZ GmbH in Hövelhof
    Neue Verlagsgesellschaft mbH
    MY Call - 
    Alpina Telekomünikasyon LTD STI.
    Yes Call GbR
    Leadcall-Group
    Zahnschutztarif.de, eine Marke der 4look GmbH
    Automobil Service Europa
    CenturyBiz GmbH
    curablu KG
    DHbz UG
    Hannoversche Lebensversicherung AG
    ElitePremiumService AG
    ERGO Direkt Versicherungs AG
    mivolta GmbH
    So bewirbt dann beispielsweise die
    Code:
    complead GmbH
    Sieglitzhofer Straße. 9
    
    91054 Erlangen
    Produkte von der SuperVista AG (whois:brillen.de).

    In dieser Form zulässig?

    Ich meine: nein, nicht zulässig.
    Das Werbeeinverständnis ist nicht an Partner / Sponsoren übertragbar.
    Die Partner / Sponsoren dürfen nicht vorselektiert sein.

    Dazu habe ich gefunden: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Dort steht:
    Zitat Zitat von impulse.de
    ...] Die Checkbox für die Newsletter-Anmeldung muss direkt neben der Einwilligungserklärung stehen – damit klar ist, worum es geht. Sie darf nicht von vornherein angehakt sein, erklärt Schwenke: „Der Kunde muss den Haken aktiv setzen.“ [...
    Angehängte Grafiken Angehängte Grafiken
    Geändert von schara56 (13.07.2021 um 06:03 Uhr)
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    Those who cloak themselves in good deeds are well camouflaged.

    Sokath! His eyes uncovered!

  2. #2
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Siehe dazu diesen Blogeintrag:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Kurzfassung: vorangeklickte Checkbox: unzulässig. 87 Sponsoren (Dopplungen mitgezählt): unzulässig
    "Eine Rose wird auch im Himmel noch ein Rose sein, aber sie wird zehnmal süßer duften." - Luisa † 26.10.2009
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  3. #3
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Standard

    Nachtrag: wir kennen ja alle die uns so gelieben Masseanaussender, die dann für alles und jeden Werbung machen, wo sie den Lead versillbert bekommen, etwa mit 20% des Kaufumsatzes des Kunden, wenn der über "deren" Link gekauft hat.

    Da findet man in den Sponsorenlisten gerne einen Hinweis wie:

    Geschäftsbereich: Zu bewerbende Produkte: Das Unternehmen versendet E-Mail Werbung sowohl im eigenen Namen als auch für Dritte, in denen Produkte oder Dienstleistungen aus den Bereichen Telekommunikation (DSL, Handyverträge, Festnetzanschlüsse), Elektronik (Hifi-Geräte, Mobiltelefone, EDV Produkte), Software (Antivirenprogramme, Privatanwendersoftware), Versicherungen (Sterbegeldversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, Risikoversicherung, Krankenversicherung, Sachversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, KFZ-Versicherung, Zahnzusatzversicherung, Banken (Kredite, Tagesgeld, Girokonto, Festgeld, Geldanlage), Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel und Gesundheit (Hörgeräte), Lotterie, Kosmetik (Creme, Rasur, Parfüms), Kultur (Eventankündigungen), Meinungsumfragen, Social Media (Dating, Flirt, Freundschaftsportale), E-Commerce (Onlineshops, Bekleidung, Tiernahrung, Kosmetik, Haushaltswaren, Brillen), Reisen, Reiseanbieter und Reisevergleiche, Münzprodukte, Zeitschriften- und Zeitschriftenabonnements, Energie (Strom- und Gasverträge), Preisvergleiche, Gemeinnützige Organisationen, Automotive (Angebote, Probefahrten, Autovorstellungen), Online-Spieleplattformen, Astrologie (Zukunftsdeutung), Weinangebote, Augenlasern, Immobilienbewertung, Produktproben, Cashback, Gutscheine. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine noch genauere Umschreibung dessen, wofür Sie Werbung erhalten werden, nicht möglich. Wenn Ihnen dies nicht konkret genug ist, dann nehmen Sie bitte an diesem Gewinnspiel auf dem Postweg teil. Hierbei willigen sie nicht den Erhalt von Werbung ein.
    Ich halte das für zu unbestimmt. Somit wohl auch als unzulässig zu bewerten, in meinen Augen. Aber ich bin ja auch kein Anwalt und habe dazu noch keine Rechtsprechung gelesen.
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  4. #4
    Urinstein Avatar von schara56
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    Man beachte auch: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Villains who twirl their mustaches are easy to spot.
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    Sokath! His eyes uncovered!

  5. #5
    Senior Mitglied
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    Standard

    hallo,

    wenn es vor Gericht drauf ankommt sind diese Ankreuzlisten für die Katz.

    wie will der Seitenbetreiber rechtsicher nachweisen das der Interessent gerade genau die Checkbox für die Firma X angeklickt hat?

    Auch wenn der Betreiber eine passende IP-Adresse hat ist noch lange nicht gesagt das der Seitenbesucher genau die fragliche Firma die ihm dann später Werbung zugeschickt angeklickt hat.

    Vor Gericht würde ich die "Beweise" alle anzweifeln und (zu recht) behaupten das ich keine Checkbox ausgewählt habe. Vorbelegte Checkboxen habe ich alle abgewählt.

    Falls da nun der Betreiber einen Datensatz vorlegt in dem Checkboxen angeklickt sind würde ich ihn auffordern nachzuweisen das dieser Beweis nicht gefälscht ist bzw. das eine Fälschung technisch nicht möglich ist.

    Das kann der nicht

    Damit dürften solche Werbeeinverständnisse egal wie die zustande gekommen sind rechtlich wertlos sein.

    Das gilt übrigens auch für IP-Adressen.

    Wenn der Spammer bei Gericht vorbringt das man sich auf so einen Seite angemeldet hat und er dafür einen IP-Adresse vorlegt dann behaupte ich als Spam-Opfer einfach das ich zu dem fraglichen Zeitpunkt eine andere Adresse hatte.

    Der Spammer hat doch (fast) keine Chance nachzuweisen welche IP ich zu welchem Zeitpunkt genutzt habe.


    Mir ist es daher rätselhaft das solche Einverständnis-Generierungs-Seite immer noch genutzt werden.

    Eine Erklärung ist ev. das Spam-Opfer durch solche Behauptungen erfolgreich eingeschüchtert werden bzw. das es immer noch Gerichte gibt die keine Ahnung haben und die gefälschten Beweise anerkennen.

    Rainer

  6. #6
    Mitglied
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    Standard

    Na ja Rainer,

    du hast schon recht. Die Werbung wird unter Nutzung nicht wirksamer Zustimmungen weiter geführt werden. Da hilft das Vorgehen einiger ganz weniger Empfänger nicht, das ist eingepreist.
    Und es wird weiter Gerichte geben, die sich mit den rechtlichen Problemen nicht beschäftigen mögen oder sich nicht über die Spammer ärgern, sondern über die, die dagegen vorgehen.

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