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Thema: Störerhaftung E-Mailwerbung

  1. #1
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    Standard Störerhaftung E-Mailwerbung

    Ich bekomme neuerdings Spam auf meine gewerblich genutzt E-Mailadresse. Das wird von Tag zu Tag mehr und nervt auch immer mehr.
    Die E-Mailwerbung selbst wird dabei immer von einem Unternehmen mit Sitz im Ausland (also nicht Deutschland) versendet.
    In allen E-Mails ist im unteren Bereich immer ein Text bzw. Hinweis vorhanden, der meiner Meinung nach eindeutig gelogen ist.

    Sie erhalten diese Nachricht, da Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse xyz bei einem Portal oder einem sonstigen Dienst von uns oder einem unserer Partnerunternehmen angemeldet haben.
    Hinweis: Gemäß der gesetzlichen Anforderungen in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG versendet Firma xyz diese E-Mail ausschließlich mit Ihrem Einverständnis. Sie können dieses Einverständnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Werbung bis zu Ihrem Widerruf bleibt davon unberührt. Datenschutzhinweis: Verantwortlich ist die Firma xyz Kontakt siehe oben. Wir verarbeiten Ihre Daten zum Zwecke der Werbung mit Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a, f) DSGVO) und speichern diese bis zum Widerruf und dem Ablauf von Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen. Sie haben Rechte auf Auskunft, Einschränkung und Widerspruch gegen die Verarbeitung und Datenübertragbarkeit.
    Mit dieser E-Mailadresse auf der ich den Spam erhalte, habe ich mich zu keiner Zeit bei einem Portal oder einem sonstigen Dienst angemeldet. Allerdings handelt es sich hier um eine individuel erstellte E-Mailadresse die ausschließlich im Impressum meiner Webseite zwecks Kontaktmöglichkeit veröffentlicht ist. Die E-Mailadresse kann also nur aus meinem Impressum abgegriffen worden sein.

    Da dieses ausländische Unternehmen auch E-Mailwerbung für deutsche Unternehmen auf meine gewerblich genutzte E-Mailadresse versendet, wäre jetzt die Idee meine Unterlassungsansprüche gegenüber diesen deutschen Unternehmen für die die E-Mailwerbung erfolgt geltend zu machen. Stichtwort Störerhaftung.

    Gibt es dazu hier im Forum schon Erfahrungen wie erfolgreich ein solches Vorgehen gegen diese deutschen Firmen ist, die selbst diese E-Mailwerbung nicht versendet haben sondern solche Dienstleister im Ausland für den Versand von Spam nutzen?

  2. #2
    Urinstein Avatar von schara56
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    Benenne doch mal Roß und Reiter: um welche beworbene Firma handelt es sich und wer versendet die Spam?
    Villains who twirl their mustaches are easy to spot.
    Those who cloak themselves in good deeds are well camouflaged.

    Sokath! His eyes uncovered!

  3. #3
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    Dienstleister bzw. Versender der E-Mailwerbung ist:
    JOHNSON & SONS ADVERTISING AG LIMITED
    Clifton House Office 70, Fitzwilliam Street Lower
    Dublin 2, Ireland
    Company Number: 602309

    Geworben wird für bzw. Auftraggeber ist:
    HAUSGOLD| talocasa GmbH, Stresemannstraße 29, 7. OG, D-22769 Hamburg

  4. #4
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Klar gibts da Haue für den Auftraggeber. Soll sich der doch die Kosten vom Auftragnehmer in Irland zurückholen ...
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  5. #5
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    Das ist nicht die erste Spam-Werbung für Hausgold.

  6. #6
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    Ich gehe in solchen Situationen so vor:

    1. Begünstigten der Werbung mit einem Datenschutz-Auskunftsverlangen samt Widerspruch beglücken. Das wird entweder ignoriert oder auch nicht, ist aber unabdingbar, um den Auftraggeber in die Störerhaftung zu bringen, denn man kann dessen Kenntnisnahme dann nachweisen.

    2. Bei erneuter Werbung Anwalt beauftragen mit Abmahnung des Begünstigten der Werbung. Das wird dann bei Uneinsichtigkeit bis zum Gerichtsurteil durchgezogen.

    Die in der Werbe-E-Mail benannte Firma ignoriere ich vollständig. Erfahrungsgemäß handelt es sich ohnehin um eine Briefkastenfirma und auch sonst wäre das Risiko sehr groß, dass man auf seinen Kosten sitzen bleibt, wenn man gegen diese vorgeht.

    Nach meiner Erfahrung muss man das so mit 2-3 Auftraggebern durchziehen bis man von den kriminellen Spam-Versendern komplett aus der Liste genommen wird. Zu diesem Vorgehen wird man quasi genötigt wie du selber gerade merkst: Wenn man nicht aktiv gegen Spam vorgeht wird der Spam immer mehr.

    Kurios finde ich nach wie vor, dass eigentlich recht seriöse Firmen keinerlei Bedenken haben, solche Spam-Netzwerke zu beauftragen und dies teilweise bis vor Gericht verteidigen wo sie dann endlich belehrt werden.

  7. #7
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    Viele Firmen könnten ohne die E-Mail-Werbung ihr Geschäftsmodell gar nicht betreiben. Da ist es dann unausweichlich, sich aller möglichen Dienstleister zu bedienen.

  8. #8
    Urinstein Avatar von schara56
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    Zitat Zitat von elfriede8 Beitrag anzeigen
    ...] Da ist es dann unausweichlich, sich aller möglichen Dienstleister zu bedienen.
    Die Kunst: sich der richtigen zu bedienen.
    Hausgold wurde bei mir seit November 2011 69 mal beworben, wobei die Kanäle von der toleadoo GmbH über die red lemon media GmbH bis hin zur PELEMA PTE. LTD. reichen.

    Die Werber sind (unter anderem):
    Aventura Post GmbH
    blueleads GmbH
    complead GmbH
    Leadmania UG
    Mygimi GmbH
    Netzpiloten AG
    RC Media Network UG
    red lemon media GmbH
    Teliatis GmbH
    Skyline Performance GmbH
    Zoo Media GmbH
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    Those who cloak themselves in good deeds are well camouflaged.

    Sokath! His eyes uncovered!

  9. #9
    Senior Mitglied
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    Zitat Zitat von Gerlach Beitrag anzeigen
    Ich gehe in solchen Situationen so vor:

    1. Begünstigten der Werbung mit einem Datenschutz-Auskunftsverlangen samt Widerspruch beglücken. Das wird entweder ignoriert oder auch nicht, ist aber unabdingbar, um den Auftraggeber in die Störerhaftung zu bringen, denn man kann dessen Kenntnisnahme dann nachweisen.
    wenn du in dem Auskunftsverlangen die bespammte Mail-Adresse reinschreibst wird der Begünstigte sich sofort mit seinem Dienstleister in Verbindung setzen. Der packt dann die Mailadresse auf seine Blacklist

    2. Bei erneuter Werbung Anwalt beauftragen mit Abmahnung des Begünstigten der Werbung. Das wird dann bei Uneinsichtigkeit bis zum Gerichtsurteil durchgezogen
    wenn die ihre Prozesse im Griff haben wird das nicht mehr passieren.

    aber du hast nichts in der Hand. Das die Spammails kurz nach dem Absenden des T5Fs aufhören ist Zufall - sagt dann der Begünstigte ...

    Ich überlege mir wie ich deine Idee da relativ wasserdicht machen kann.

    ev. ein T5F ohne konkrete Nennung der Mail-Adresse - nur mit einem (anonymisierten) Screenshoot der Mailwerbung ev.

    Damit hab ich den Begünstigen auf die Werbung für ihn aufmerksam gemacht. Der wird dann sicherlich nachfragen auf welche Adresse die gekommen sei. Er will dann ja dafür sorgen dass die Adresse nicht mehr für Werbung genutzt wird.

    Es kann aber niemand verlangen das ich für das Listwashing meine persönliche Daten ( = Mail-Adresse ) herausgebe.

    Wenn dann die Spam-Mails trotzdem weiter einschlagen könnte man damit argumentieren das der Begünstige über Probleme mit seiner Werbung informiert wurde.

    Rainer

  10. #10
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    Zitat Zitat von Gerlach Beitrag anzeigen
    Ich gehe in solchen Situationen so vor:

    1. Begünstigten der Werbung mit einem Datenschutz-Auskunftsverlangen samt Widerspruch beglücken. Das wird entweder ignoriert oder auch nicht, ist aber unabdingbar, um den Auftraggeber in die Störerhaftung zu bringen, denn man kann dessen Kenntnisnahme dann nachweisen.

    2. Bei erneuter Werbung Anwalt beauftragen mit Abmahnung des Begünstigten der Werbung. Das wird dann bei Uneinsichtigkeit bis zum Gerichtsurteil durchgezogen.

    Die in der Werbe-E-Mail benannte Firma ignoriere ich vollständig. Erfahrungsgemäß handelt es sich ohnehin um eine Briefkastenfirma und auch sonst wäre das Risiko sehr groß, dass man auf seinen Kosten sitzen bleibt, wenn man gegen diese vorgeht.

    Nach meiner Erfahrung muss man das so mit 2-3 Auftraggebern durchziehen bis man von den kriminellen Spam-Versendern komplett aus der Liste genommen wird. Zu diesem Vorgehen wird man quasi genötigt wie du selber gerade merkst: Wenn man nicht aktiv gegen Spam vorgeht wird der Spam immer mehr.

    Kurios finde ich nach wie vor, dass eigentlich recht seriöse Firmen keinerlei Bedenken haben, solche Spam-Netzwerke zu beauftragen und dies teilweise bis vor Gericht verteidigen wo sie dann endlich belehrt werden.
    Verstehe ich das richtig, dass Du selbst erst einmal den Auftraggeber (also die deutsche Firma) nach DSGVO zur Auskunft aufforderst und egal ob eine Auskunft erteilt wird oder nicht der Spam erst einmal ohne Konsequenzen für den Auftraggeber bleibt und erst bei erneuten Spam der Auftraggeber abgemahnt wird?

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