hallo,
so verstehe ich das auch
wenn man gleich den Auftraggeber abmahnt windet der sich raus:
- er hat das nicht beauftragt
- der Versender macht das selbstständig
- er ist dafür nicht verantwortlich
- ev. legt er einen Vertrag mit dem Spammer vor in dem er diesen verpflichtet geltendes Recht einzuhalten und er dann deswegen seine Hände in Unschuld wäscht
Ich gehe davon aus dass für das Opfer sich das Problem ergibt dem Begünstigen nachzuweisen das er die Spam-Mails beauftragt hat. Das ist nahezu unmöglich.
Rainer
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