Mal den betreffenden Richter wegen Rechtsbeugung anzeigen...?Und meiner Meinung nach gehören alle Staatsanwälte und Richter, die derartige Verfahren einstellen, als Mittäter hinter Schloss und Riegel.
Mal den betreffenden Richter wegen Rechtsbeugung anzeigen...?Und meiner Meinung nach gehören alle Staatsanwälte und Richter, die derartige Verfahren einstellen, als Mittäter hinter Schloss und Riegel.
„Man muss dem Leben immer um mindestens einen Whisky voraus sein“ (Humphrey Bogart)
Natürlich wissen die CCAS Bescheid ... und auch die Aussendienstler. Es beschweren sich nur zu wenige und wir haben ein System was die Firmen, die so agieren, zu sehr schützt....
Ich bin ein Timelord vom Planeten Gallifrey
Solche Verhandlungen werden zur Endlosschleife ohne Chance auf Besserung. Aufgrund der niedrigen Streitwerte hält sich das Engagement der Anwälte in Grenzen. Entsprechend lustlos agieren die Richter. Und die Gauner und deren Rechtsbeistände wissen ganz genau, wie sich Langeweile im Gerichtssaal ausbreiten und steigern läßt.
Also lasst uns auf den EuGH hoffen, dass er den deutschen Richtern Beine macht. Art. 82 DSGVO könnte alles ändern, insbesondere das enorme Machtungleichgewicht.
sastef
Ja, "könnte"; die Hoffnung stirbt zuletzt.
Trotz Erinnerung an die geforderte Datenauskunft (per Einschreiben) ist natürlich nichts eingegangen. Hier darf ich nun festellen: Die Firma MB Inkasso ist ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen. Mit der Firma MB Inkasso aus Bruchköbel würde ich daher keine Geschäfte machen und dort kein Inkasso beauftragen
"Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
(Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)
Gibt es Forennutzer / Leser die nach einem Anruf der 089954574836 einen Vertreterbesuch eines Inkassounternehmens aus Bruchköbel erhalten haben?
"Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
(Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)
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