BETR.: IBAN DE97 2003 0000 0020 0872 70 in Ihrem Hause
Sehr geehrter Herr Wilke,
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 13.06.2022 bin ich einmal mehr überrascht, wie hochsensibel die DS-GVO bei Verbraucherbeschwerden interpretiert wird.
Um Ihre Frage zu beantworten:
NATÜRLICH SOLLEN SIE DIE BESCHWERDE WEITERREICHEN,
SOFERN DIES FÜR DIE ERREICHUNG DES ZWECKES NOTWENDIG IST!!!
Eine Vorlage meines Schreibens an Ihren Kunden ist jedoch ausweislich Ihrer eigenen AGB definitiv NICHT notwendig! Demzufolge benötigen Sie auch KEINE Einverständniserklärung von mir.
Beigefügt finden Sie die aktuellen "Bedingungen für den Lastschrifteinzug" der HypoVereinsbank. Der wichtige Abschnitt "1.7 Zurverfügungstellung von Kopien der Lastschriftmandate" ist hervorgehoben.
Ich gehe davon aus, dass Sie die Angelegenheit auch ohne Einschaltung der BAFin kurzfristig in den Griff bekommen, das angeblich vorliegende SEPA-Lastschriftmandat bei Ihrem Kunden datensparsam lediglich unter Weitergabe meiner Kontonummer (IBAN DEXYZ) anfordern und mir diese Unterlagen anschliessend zukommen lassen. Die Angabe meines Namens ist nicht notwendig, da diesseits unbekannt ist, ob das Mandat tatsächlich unter dem Namen des/der echten Kontoinhaber/s geführt wird. Über die IBAN-Nummer sollte das Mandat eindeutig identifizierbar sein.
Das Vorliegen einer wirksamen SEPA-Lastschriftermächtigung hat Ihr Kunde zu belegen. In Ermangelung eines Handelsregistereintrags Ihres Kunden in Deutschland ist eine direkte Kontaktaufnahme mit Ihrem Kunden nicht möglich.
Dass das betroffene Konto tatsächlich mir gehört, ist der Ihnen bereits vorliegenden Bankmitteilung zu entnehmen.
Schadenersatzansprüche, die ab sofort auf Grund Ihres Nicht-Aktivwerdens entstehen, werde ich der HypoVereinsbank in Rechnung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
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