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Thema: Buisness Partner Hamburg - Cold Call nach Cold Call

  1. #1
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Standard Buisness Partner Hamburg - Cold Call nach Cold Call

    Ein Vertreter der Buisness Partner Hamburg whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] ruf heute via Handy an da auf Grund eines Cold Call vom letzten Jahr mit der mir eine kostenlose Anlageberatung angeboten wurden und wo mir Unterlagen zugesendet worden wären (ich habe nichts erhalten) man nochmals nachfassen möge bezüglich einer Festgeldanlage.

    Angeblich hätte ich letzes Jahr einer Beratung zugestimmt, nachdem mir diese telefonisch angeboten wurde. Auf meinen Einwand, dass bereits der erste Anruf ja ein unzulässiger Werbeanruf gewesen sei, wurde dies verneint, da sie die Leads ja angemietet hätten. Vom Thema "Übertragbarkeit einer Werbeeinverständniserklärung" hat der Anrufer wohl noch nichts gehört. Ich habe ihn aufgefordert mir schriftlich die Werbeeinverständniserklärung und die dazugehörige Übertragungserklärung vorzulegen.

    Der Anrufer wurde immer motziger und hat gesagt "Er könne ja nichts dafür wenn ich mich überall eintrage". Auf meine Erwiederung: "Ich trage mich nirgendwo ein - Sie arbeiten mit unzulässigen Mitteln" reagierte er erwartungsgemäß verschnupft.

    Ergebnis: 7 Minuten meiner und seiner Zeit weg.
    Meldung an Landesdatenschutzbeauftragten und Wettbewerbszentrale gehen raus.
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  2. #2
    Deekaner Avatar von deekay
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    Er könne ja nichts dafür wenn ich mich überall eintrage
    Es ist der letzte Strohhalm an den man sich klammert, wenn man ertappt wird. Und es zeigt die Raffgier und gleichzeitige Blödheit dieser Herrschaften. Ein NEIN kann und darf es in deren Augen nicht geben. Schliesslich müssen die 170 EUR und mehr für den Lead ja wieder reinkommen....

    Der Interessent ist immer der Dumme..... Seriös ist anders.


    (un)seriös ist auch die Webseite - Dort scheint es keinen Cookie-Banner zu geben, obwohl in der Datenschutzerklärung steht dass Google Analytics verwendet wird. Der Hinweis:

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    Ist meiner Meinung nach nicht ausreichend
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  3. #3
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    Zitat Zitat von [B
    Grisu_LZ22[/B]]Meldung an Landesdatenschutzbeauftragten und Wettbewerbszentrale gehen raus.
    Da würde ich mir nicht allzuviel davon erwarten. Vielleicht wenn Du denen den Sachverhalt vollkommen ausermittelt zuspielst, dass sie nur noch das Bußgeldverfahren einleiten müssen. Ich habe den Hamburgern schon zweimal eine Beschwerde wegen E-Mail-Werbung übersendet, weil auf meinen T5F nicht, nicht fristgerecht bzw. nicht vollständig geantwortet wurde. Beides mal im Sand verlaufen. Die Wettbewerbszentrale hat noch nicht einmal den Eingang bestätigt.
    Geändert von cmds (04.11.2021 um 17:53 Uhr) Grund: Zitat Quelle korrigiert

  4. #4
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Da diese Firma auch nicht in der BaFin Unternehmensdatenbank eingetragen ist, geht auch Post an die BaFin
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  5. #5
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    Auch nach meiner Erfahrung ist Hamburg besonders lahm. Verfahrensdauer ohne Sanktion mehr als zwei Jahre.

    Das liegt an dem Wetter dort: Auch die Gerichte sind sehr engagiert mit Streitwerten von 600 Euro, damit keine weiteren Klagen kommen.

  6. #6
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von elfriede8 Beitrag anzeigen
    Verfahrensdauer ohne Sanktion mehr als zwei Jahre.
    Bis dahin wären doch Ordnungswidrigkeiten zwei Mal verjährt, oder?
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  7. #7
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Hamburg hat geantwortet und wollen mich an die BNetzA verweisen. Ich habe Hamburg freundlich darauf hingewiesen, dass es in der Anzeige darum geht, dass widerrechtlich Daten erhoben, verarbeitet, gespeichert und ggf. sogar weitergegeben werden.
    BNetzA wg. unerlaubter Telefonwerbung und BaFin wegen des Verdachts auf ungenehmigte Finanzdienstleistungen sind selbstverständlich auch angeschrieben.

    Traum: Wenn die Behörden jetzt zusammenarbeiten würden, würde man ggf. über die übermittelte Handynummer an den Anrufer kommen und von dort an den Auftraggeber.... Es könne so einfach sein...
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  8. #8
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Zitat Zitat von Grisu_LZ22 Beitrag anzeigen
    Hamburg hat geantwortet und wollen mich an die BNetzA verweisen. Ich habe Hamburg freundlich darauf hingewiesen, dass es in der Anzeige darum geht, dass widerrechtlich Daten erhoben, verarbeitet, gespeichert und ggf. sogar weitergegeben werden.
    BNetzA wg. unerlaubter Telefonwerbung und BaFin wegen des Verdachts auf ungenehmigte Finanzdienstleistungen sind selbstverständlich auch angeschrieben.

    Traum: Wenn die Behörden jetzt zusammenarbeiten würden, würde man ggf. über die übermittelte Handynummer an den Anrufer kommen und von dort an den Auftraggeber.... Es könne so einfach sein...
    Das wird nie soweit kommen, da stecken zu viele Lobbyisten mit drin.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  9. #9
    Kaiser von Schnabelland Avatar von Schnabelland
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    Zitat Zitat von isenaecher Beitrag anzeigen
    Die Wettbewerbszentrale hat noch nicht einmal den Eingang bestätigt.
    Das macht die Wettbewerbszentrale auch nicht - dazu ist sie auch nicht verpflichtet. Es mag sein, dass sie noch genauere Angaben von Dir fordern. Ob die dann aber den Telefonterroristen abmahnen ist deren Entscheidung - häufig machen sie das, werden aber niemals der Person, die die Eingabe gemacht hat, berichten (außer sie brauchen Dich ggf. als Zeugen - i.d.R. reicht eidesstattliche Versicherung jedoch aus).

    Wettbewerbszentrale hat halt den Charme, dass man im Verfahren nicht Partei sondern nur Zeuge ist - daher braucht man keinen Beweis für den Anruf (oder den Einwurf in den Briefkasten oder die sonstige Werbung), sondern muss lediglich bezeugen, dass der Anruf / Einwurf erfolgte.
    Meine Baits:

    1.) Mariam Abacha und Charles Soludo in einem Bait - Baiting-Spaß für fast ein Jahr!
    Baiting-Charakter: Sir Wuschel Schnabeltier, Kaiser von Schnabelland

    2.) Frau Kabila und ihr Sohn(??) Emma - und meine EUR 15.000,--, die ich in Madrid bezahlt habe
    Baiting-Charakter: Sadistis Mausoquelis, Direktor der OMEC (Organization of Mouse-Oil Exporting Countries)

    3.) Kurzbait: Abubaka Yaya und sein Anwalt Dr. Temba Peter - das Treffen am Flughafen Heathrow.

  10. #10
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Die Wettbewerbszentrale ist so eine Sache. Da übergibt man seine Rechte an Dritte und hat dann keinen Hebel wenn es erneut passiert, weil die strafbewährte Unterlassungserklärung ja an die Wettbewerbszentrale ging. Außerdem werden die auch nicht immer tätig, sondern machen nur Fälle die denen relativ sicher erscheinen.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

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