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Thema: Forte Energie / Die Energieberater Taner Özgür / Verbraucherhilfe-ev.de

  1. #1
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Standard Forte Energie / Die Energieberater Taner Özgür / Verbraucherhilfe-ev.de

    Telefon-Spam der Fa. 'Forte Energie / Die Energieberater Taner Özgür'*

    Hier erfolgten am 19.04.2021 vier Anrufe ohne vorheriges Einverständnis. Angezeigte Rufnummer war jedes Mal die 07031-30476038.

    Auf T5F gab es mehrere Antworten, wobei die relevante Antwort den Usern dieses Forums unterstellt, die Werbebelästigungen zu provozieren.

    Mein Datensatz soll angeblich von dem Gewinnspiel superpremiumcar stammen. Die IP-Adresse 159.25.17.208 gehört - man muss es wohl kaum noch erwähnen - nicht zu mir.

    Es entspann sich folgendes interessante erste Telefonat, das die später erteilte Auskunft zur Herkunft meiner Daten in einem recht betrügerischen Licht dastehen lässt:

    CC-Agentin: Hallo, schönen Guten Tag, F24 Vergleichsportal, K... mein Name und Herr ....?
    Ich: Jawohl, wer ist da bitte nochmal?
    CC-Agentin: Wunderbar. Frau K... von F24 Vergleichsportal. Ich mlede mich bezüglich Strom, aber möchte vorab gesagt haben, dass es kein Telefon-Akquise ist, Herr ..., wir rufen an, weil die Energiepreise gesenkt haben wegen der Pandemie und wie sieht es bei Ihnen aus? Haben Sie etwas abge [nuschel] für 21?
    Ich: ?Was hab ich?
    CC-Agentin: Also, haben Sie den Anbieter für 21 schon gewechselt?
    Ich: Nein.
    CC-Agentin: OK. Bei welchem Anbieter sind Sie jetzt aktuell?
    Ich: Ich kenne Sie nicht. Warum sollte ich Ihnen das am Telefon sagen?
    CC-Agentin: Also ca. vor drei Jahren hatten wir gesprochen, als Sie den Anbieter gewechselt hatten. Und die Postleitzahl von Ihnen .... und [Ort, Strasse, Hausnummer]
    Ich: Ja.
    CC-Agentin: Ist das richtig?
    Ich: Was wollen Sie mir jetzt damit sagen?
    CC-Agentin: Wir sind ein Online-Portal. Also wir können einen Vergleich machen für Sie, ob Sie auch gut erstattet sind oder nicht.
    Ich: OK, und auf welchem Online-Portal finde ich Sie?
    CC-Agentin: F24 vergleichsportal
    Ich: S24 Vergleichsportal?
    CC-Agentin: Ja genau.
    Ich: Und wie ist Ihre Homepage?
    CC-Agentin: Forte - ganz kurz bitte - double U, double U, double U Punkt, Forte, Fo O R T E
    Ich: F O R T E
    CC-Agentin: Minus Energie mit "ie" - Energie
    Ich: ja.
    CC-Agentin: Punkt de. Ich kann auch für Ihnen Rückrufnummer geben oder Whatts-App-Nummer geben. Sie können auch zurück anrufen.
    Ich: Ich kenne Sie gar nicht
    CC-Agentin: Also wir sind ein Firma und Sie können nachschauen.
    Ich: Aha. Aber wenn Sie vor drei Jahren angerufen haben: die Seite gibt's doch erst seit letztem Jahr.
    CC-Agentin: Wie bitte?
    Ich: Diese Seite gibt's doch erst seit letzten Jahr, wenn Sie mich vor drei Jahren angerufen haben wollen ...
    CC-Agentin: Unsere Seite ist neu. Wir arbieten unter Forte und wir sind ein Vergleichsportal, wir machen Online-Vergleich. Also wir können ans Tür kommen, aber in Pandemie wegen Corona ist das nicht möglich. Jetzt machen wir das in Telefon.
    Ich: Was können Sie mir denn anbieten?
    CC-Agentin: Also wir können nachschauen, wenn Sie - wir arbeiten mit verschiedene Anbietern - ich geb jetzt Ihre Postleitzahl - ganz kurz bitte -... - bei welchen Anbieter sind Sie, wissen Sie das?
    Ich: Ja, das weiss ich.
    CC-Agentin: Wunderbar. Und bis wann läuft Ihre Vertrag noch?
    Ich: Der ist jederzeit kündbar.
    CC-Agentin: Jederzeit kündbar, also es neut sich jedes Jahr, verstehe ich richtig?
    Ich: Ich kann ihn jederzeit kündigen.
    CC-Agentin: Und wieviel Verbrauch haben Sieß
    Ich: [Nenne einen Fantasiewert]
    CC-Agentin: Und was bezahlen Sie für diese Verbrauch?
    Ich: [Nenne einen dazu passenden, jedoch mittelprächtig überhöhten Betrag]
    CC-Agentin: Wissen Sie, wieviel die Arbeitspreis und Grundpreis ist?
    Ich: Das kann ich nachschauen, aber das habe ich nicht im Kopf.
    CC-Agentin: Ich bin neu in diese Arbeitsstelle und ich hab noch Probleme mit unsere System. Deswegen geht das bisschen langsam.Sie bezahlen bisschen hoch, sehe ich hier mit die anderen Anbietern. Ist es wichtig, wenn es Ökostrom werden soll?
    Ich: Wäre mir schon recht.
    CC-Agentin: Also hier sehe ich Anbieter von Q-Cells, und hier haben Sie 24 Monate Energiepreis-Garantie und 24 Monate Laufzeit. Und 12 Abschläge haben Sie hier und für xxx KWh müssten Sie hier monatlich 87,95 € bezahlen. Also Sie bezahlen mit diese Anbieter 40,00 € weniger im Monat. [Anmerkung: Das stimmt nicht. Denn bei meinem Anbieter zahle ich nur 11 Abschläge und somit reduziert sich die Ersparnis durchaus massiv.]
    Also das wären dann jährlich 4080 € können Sie sparen. Und hier haben Sie in einm Jahr 1055 € bezahlen und Arbeitspreis 27,88 Cent, Grundpreis ist hier 79,75 €. Und - ja so - und wie gehe wir weiter? So machen wir das - ich schick alles per Email für Sie und Sie können schwarz auf weiss alles prüfen, was ich für Sie gesagt habe. Also Sie sehen dann alles, wie die Preise sind und wie die Details ...
    Ich: Von wem wäre der Strom nochmal?
    CC-Agentin: Q-Cells Pure Energie Q24
    Ich: Ja, schicken Sie's mir mal zu.
    CC-Agentin: OK, danke sehr. Herr M. K., richtig?
    Ich: Richtig.
    CC-Agentin: OK, ich muss jetzt Ihre Informationen hier reingeben. .... Also normalerweise konnte ich hier auch Email-Adresse sehen. Aber Ihre Email-Adresse kann ich nicht sehen. [Anmerkung: Logisch. Die lag den Abzockern bis zu diesem Zeitpunkt auch noch nicht vor.]
    Ja, können Sie Ihre Email-Adresse geben, biitte?
    Ich: Ja, xxx.
    CC-Agentin: xxx, klein oder gross?
    Ich: Das ist bei Email-Adressen egal.
    CC-Agentin: ok
    Ich: xxxx
    CC-Agentin: xxxx
    Ich: @yyyy.com
    CC-Agentin: @yyyy.com. OK, wunderbar. ....... So, können wir so weitermachen, ich hab richtig Problem mit System, muss noch was prüfen, kann mein Chef Ihnen anrufen ca. nach 10 Minuten? Dann können Sie mit mein Chef weitermachen dann geht das glaub ich schneller. Ich schick jetzt Telefonnummer zu mein Chef und in 10 Minuten ruft er sie an.
    Ich: OK.
    Überraschenderweise hat der Chef (nicht der Firmeninhaber) vor dem angekündigten Anruf bereits tatsächlich ein Angebot (allerdings recht sparsam im Inhalt) übersandt.

    Die Angaben der Callcenter-Agentin weichen nun aber doch massiv von den Auskünften im T5F ab. Dies ist auch verständlich, denn die Fa. ALA Solutions Ltd. mit angeblichem Sitz in der Seligenstädter Str. 107, 63073 Offenbach, ist gar nicht so aktiv, wie sie es der Fa. 'Forte Energie / Die Energieberater Taner Özgür'* gegenüber behauptet. Der Sitz der Firma ist der "Business-Tower" [bitte nicht lachen, wenn Ihr das Bild des "Tower" seht] in Offenbach:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
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    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
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    Da das Gewinnspiel seit dem 31.12.2021 beendet ist und die Gewinner am 05.01.2022 per Mail benachrichtigt worden sind, dürfte jetzt die Zeit reif sein, um die Steuerfahndung auf diesen Office-Tower anzusetzen. Und natürlich auf alle, die Gelder an die ALA-Solutions überwiesen haben. Da dürften einige Umsatzsteuer-Nachforderungen auf die Lead-Käufer zukommen. Immerhin hat die Fa. 'Forte Energie / Die Energieberater Taner Özgür'* ganz offiziell zugegeben, eine Rechnung erhalten zu haben (Zitat: "Bedeutet, wir erhalten eine Rechnung. Was juristisch natürlich wichtig ist").
    Da der Inhaber der Fa. 'Forte Energie / Die Energieberater Taner Özgür'* in seinem Schreiben an mich zu erkennen gegeben hat, Informationen über mich zu besitzen, die er nicht beauskunftet hat, die jedoch nicht im Zusammenhang mit dem sog. "Gewinnspiel" und dem Anruf stehen, werte ich die Formulierungen in dem Schreiben vom 22.12.2021 als unterschwellige Drohung und habe diesbezüglich Massnahmen ergriffen. Die 'Fa. Forte Energie / Die Energieberater Taner Özgür'* darf sich nun, ebenso wie die ALA Solutions Ltd., auf Kontakt mit allen relevanten Behörden freuen, die sich mit Steuer-Angelegenheiten, Wettbewerbs-Angelegenheiten, Datenschutz-Angelegenheiten und allem, was mir sonst noch einfällt (oder empfohlen wird) befassen. Mit Sicherheit wird sich auch die eine oder andere Betrugsstraftat im Zusammenhang mit der Auslobung der angeblichen Gewinne unter whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] finden und die Staatsanwaltschaft Offenbach dürfte sich mit den Betreibern und deren Beihilfe-Gesellen auseinandersetzen.

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    Unternehmen bzw. Geschäftsbezeichnung

    Die freie Wahl der Unternehmensbezeichnung, also das Führen einer Firma, ist in Deutschland Einzelunternehmern vorbehalten, die im Handelsregister eingetragen sind und sich damit den Vorschriften des HGB unterwerfen. Diese Eintragung ist für Kaufleute (Istkaufmann) im Sinne des HGB gemäß § 29 HGB vorgeschrieben. Für andere Gewerbetreibende ist sie freiwillig (Kannkaufmann). In jedem Falle ist der Unternehmensname um den Zusatz „eingetragener Kaufmann“ oder „eingetragene Kauffrau“ bzw. „e. K.“, „e. Kfm“ oder „e. Kfr“ zu ergänzen (§ 19 HGB). Der Name einschließlich Zusatz bildet die rechtsverbindliche Bezeichnung im Geschäftsverkehr – die Firma.[2][3]

    Dagegen nimmt ein Einzelunternehmer bzw. Kleingewerbetreibender in Deutschland, der nicht ins Handelsregister eingetragen ist, in aller Regel unter seinem persönlichen, bürgerlichen Nachnamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen am Geschäftsverkehr teil. Hinweise auf die Tätigkeit oder die Branche sind zulässig, zum Beispiel „Frisiersalon Iris Schmitt“. Dies ergab sich früher unmittelbar aus § 15 b GewO, der jedoch im März 2009 ersatzlos aufgehoben wurde, so dass es sich heute nur noch um Empfehlungen handelt, die aus weiteren rechtlichen Erwägungen sinnvoll sind. Das Führen einer Firma im handelsrechtlichen Sinne ist ohne Handelsregistereintrag jedoch nicht erlaubt. Zugleich gelten für solche Unternehmer aber auch nicht die Vorschriften des HGB, sondern allein die des BGB.[2].
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    Von der Firma zu unterscheiden ist die – im Rahmen anderer rechtlicher Beschränkungen wie z. B. des Markengesetzes – frei wählbare Geschäftsbezeichnung oder auch Etablissementsbezeichnung. Diese hat eine wesentliche wirtschaftliche Bedeutung. Sie darf jedoch nicht über maßgebliche Umstände täuschen und beispielsweise den Eindruck einer Größe oder Bedeutung erwecken, die das Unternehmen gar nicht besitzt. Sie darf auch nicht den Anschein erwecken, als ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, wenn dies nicht der Fall ist, so dass in solchen Fällen auch der Zusatz „Inhaber“ in aller Regel zu vermeiden ist, es sei denn, es handelt sich um die Übernahme (Nachfolge) eines lange eingeführten Geschäftes.[2]

    In Deutschland ist es üblich, dass die Geschäftsbezeichnung den (vollständigen) Namen des Inhabers enthält, häufig kombiniert mit dem Geschäftsinhalt: Manfred Mustermann Holz- & Bautenschutz, Trockenbau Mustermann, Elektrowaren Mustermann, Inhaber Manfred Mustermann. Dem Unternehmer ist es erlaubt, beliebig einen zulässigen Namen auszuwählen, wie es beispielsweise im Restaurant- und Gaststättengewerbe (Restaurant Rose, Inhaber Manfred Mustermann) üblich ist.

    Quelle: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  2. #2
    Urinstein Avatar von schara56
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    Sokath! His eyes uncovered!

  3. #3
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    Anstelle der 0703130476038 wird wohl inzwischen die 0703130476039 übermittelt.

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  4. #4
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Im Impressum ist die Rufnummer geschrumpft auf 07031 3047-603
    Die letzte Ziffer dürfte die Platznummer der Callagentur sein.

  5. #5
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Der pompöse Firmensitz des Mega-Unternehmens 'Forte Energie / Die Energieberater Taner Özgür'* in Sindelfingen. Am Klingelschild sowohl der Name des Unternehmens als auch der (zulässige) Firmenzusatz "Forte". Was das Kürzel "XPW" bedeuten soll, entzieht sich mienr Logik.

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    Unternehmen bzw. Geschäftsbezeichnung

    Die freie Wahl der Unternehmensbezeichnung, also das Führen einer Firma, ist in Deutschland Einzelunternehmern vorbehalten, die im Handelsregister eingetragen sind und sich damit den Vorschriften des HGB unterwerfen. Diese Eintragung ist für Kaufleute (Istkaufmann) im Sinne des HGB gemäß § 29 HGB vorgeschrieben. Für andere Gewerbetreibende ist sie freiwillig (Kannkaufmann). In jedem Falle ist der Unternehmensname um den Zusatz „eingetragener Kaufmann“ oder „eingetragene Kauffrau“ bzw. „e. K.“, „e. Kfm“ oder „e. Kfr“ zu ergänzen (§ 19 HGB). Der Name einschließlich Zusatz bildet die rechtsverbindliche Bezeichnung im Geschäftsverkehr – die Firma.[2][3]

    Dagegen nimmt ein Einzelunternehmer bzw. Kleingewerbetreibender in Deutschland, der nicht ins Handelsregister eingetragen ist, in aller Regel unter seinem persönlichen, bürgerlichen Nachnamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen am Geschäftsverkehr teil. Hinweise auf die Tätigkeit oder die Branche sind zulässig, zum Beispiel „Frisiersalon Iris Schmitt“. Dies ergab sich früher unmittelbar aus § 15 b GewO, der jedoch im März 2009 ersatzlos aufgehoben wurde, so dass es sich heute nur noch um Empfehlungen handelt, die aus weiteren rechtlichen Erwägungen sinnvoll sind. Das Führen einer Firma im handelsrechtlichen Sinne ist ohne Handelsregistereintrag jedoch nicht erlaubt. Zugleich gelten für solche Unternehmer aber auch nicht die Vorschriften des HGB, sondern allein die des BGB.[2].
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    Von der Firma zu unterscheiden ist die – im Rahmen anderer rechtlicher Beschränkungen wie z. B. des Markengesetzes – frei wählbare Geschäftsbezeichnung oder auch Etablissementsbezeichnung. Diese hat eine wesentliche wirtschaftliche Bedeutung. Sie darf jedoch nicht über maßgebliche Umstände täuschen und beispielsweise den Eindruck einer Größe oder Bedeutung erwecken, die das Unternehmen gar nicht besitzt. Sie darf auch nicht den Anschein erwecken, als ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, wenn dies nicht der Fall ist, so dass in solchen Fällen auch der Zusatz „Inhaber“ in aller Regel zu vermeiden ist, es sei denn, es handelt sich um die Übernahme (Nachfolge) eines lange eingeführten Geschäftes.[2]

    In Deutschland ist es üblich, dass die Geschäftsbezeichnung den (vollständigen) Namen des Inhabers enthält, häufig kombiniert mit dem Geschäftsinhalt: Manfred Mustermann Holz- & Bautenschutz, Trockenbau Mustermann, Elektrowaren Mustermann, Inhaber Manfred Mustermann. Dem Unternehmer ist es erlaubt, beliebig einen zulässigen Namen auszuwählen, wie es beispielsweise im Restaurant- und Gaststättengewerbe (Restaurant Rose, Inhaber Manfred Mustermann) üblich ist.

    Quelle: Wikipedia
    Investi
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    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  6. #6
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    XPW Movieproductions ... XPW könnte bedeuten: Experience Worldwite
    hier ein Erguss dieser Firma
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    Forte-Dialogmarketing Deutschland

    Die XPW ertellt Imagefilme und wie zu sehen ist für die Fa. FORTE

    mich verwirren nur die Schriftzeichen

  7. #7
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von mephistopheles Beitrag anzeigen

    mich verwirren nur die Schriftzeichen
    ist nepalesisch laut Google Übersetzer , die übliche Cookie Ansage
    Zitat Zitat von Ausschnitt
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