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Werbebalken im Web-Postfach können rechtlich nicht korrekt sein. Der Bundesgerichtshof hat festgelegt, wann solche E-Mail-Werbung erlaubt ist.

Nutzer kostenloser E-Mail-Postfächer müssen ausdrücklich darauf hingewiesen werden, wenn Werbenachrichten automatisiert in der Liste der empfangenen E-Mails angezeigt werden. Dass sie sich nur allgemein damit einverstanden erklären, Werbeeinblendungen zu erhalten, um kein Entgelt für die Nutzung des E-Mail-Dienstes zahlen zu müssen, reicht nach einer am 1. Juni veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe nicht aus.
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Betrüger verlangen Zollgebühren mit Paysafecard

Derzeit landen Betrugsmails in den Posteingängen argloser Nutzer, die eine Mehrwertsteuer-Nachzahlung fordern. Diese solle per Paysafecard beglichen werden.
Aktuell nutzen Cyberkriminelle eine Betrugsmasche, bei der sie per E-Mail potenzielle Opfer Paysafe-Guthaben abzocken wollen. Als Aufhänger nutzen sie dabei ein angeblich zugesandtes Paket, das beim Zoll festhänge und für das noch Mehrwertsteuern zu entrichten seien. Die Mail ist in vergleichsweise gutem Deutsch verfasst.