Man reagiert schon: : "Microsoft" bekannter Anruf mit unterdrückter Nummer: meine Antwort "Ja mein Compumpter ist ganz kaputt" > aufglegt
Um Anrufe mit unterdrückter Rufnummer kümmert sich bei mir schon jahrelang "Frank"
„Man muss dem Leben immer um mindestens einen Whisky voraus sein“ (Humphrey Bogart)
Was ist eigentlich mit den"Bestandskunden"? Bei zwei Teilnehmern aus meinen Umfeld ist seit Jahrzehnten von "Amts wegen = Telekom" die Rufnummer unterdrückt.
Müssen die sich jetzt "umschalten" lassen?
"Müssen" nicht. Aber sie MÜSSEN damit leben, dass in Zukunft nicht mehr jeder gewünschte Gesprächsteilnehmer zu einem tatsächlichen Gesprächsteilnehmer wird. Bei Anrufen bei Firmen und Behörden wohl kein Problem, im privaten Bereich schon eher denkbar.
Investi
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Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Ich kenne genau eine Privatperson, die ihre Rufnummer nicht übermittelt. 153 Bitten "ein Anruf bei der Telekom und die Rufnummernübermittlung ist eingeschaltet" blieben ohne Erfolg.
Allerdings ist (war?) z.B. auch der ADAC nicht bereit, die Rufnummer zu übermitteln.
Wer mir was tut, sei auf der Hut!
Diesen Einen (den gibt es auch bei mir) habe ich gebeten, mich ausschließlich
über eine meiner Sondernummern anzurufen, weils anders nicht geht. Klappt!
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Hat abschalten lassen oder ist die BNetzA Netzbetreiber?09.12.2022
Die Bundesnetzagentur hat mehrere Rufnummern abgeschaltet, die für betrügerische Fake-Hotlines genutzt wurden. Dabei wurde vorgetäuscht, dass es sich um Hotlines verschiedener Fluggesellschaften handele. Die Rufnummern wurden auf gefälschten Internetseiten diverser Fluggesellschaften beworben.
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Geändert von Arthur (11.12.2022 um 16:41 Uhr)
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Für private oder geschäftliche Anrufe, die keine Werbung darstellen, besteht dagegen nach den telekommunikationsrechtlichen Vorschriften keine Pflicht zur Rufnummernanzeige gegenüber dem Angerufenen. Nach § 15 Abs. 1 Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) müssen Anrufende und Angerufene die Möglichkeit haben, die vom Diensteanbieter angezeigte Rufnummer des Anrufenden dauernd oder für jeden Anruf einzeln auf einfache Weise und unentgeltlich zu unterdrücken. Macht der Anrufende von dieser Option nach § 15 Abs. 1 TTDSG Gebrauch, wird seine Rufnummer dem Angerufenen daher nicht angezeigt.
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