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Thema: Vodafone / Schober Direct Media

  1. #1
    Mitglied Avatar von heinrichh
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    Standard Vodafone / Schober Direct Media

    Moin,

    gestern hier eingetrudelt:
    Briefspam von Vodafone für ein neues Samsung-Tamagotchi; Datenherkunft: Schober Direct Media GmbH+CO KG (die hier ja auch keine Unbekannten sind) unter Verweis auf das Listenprivileg.
    Wir gehen dann man in die Spur.
    lupDujHomwIj lubuy'moH gharghmey

  2. #2
    Mitglied Avatar von heinrichh
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    So, Antwort eingetrudelt - immerhin, da habe ich nicht mit gerechnet.
    Allerdings verstehe ich nicht so ganz, was damit ausgedrückt werden soll.
    Eins: wieso sind meine Daten bei Schober nicht gespeichert, wenn Vodafone sie von Schober hat?
    Zwei: Schober hat die Daten nur "durchgeleitet" und weiß daher von nichts? Was ist das denn?
    Drei: Warum soll ich die Möglichkeit geben, den Erfolg einer Adressweitergabe zu verifizieren, in dem ich es ermögliche, einen Bezug zwischen meinen Daten und einem Mailing herzustellen? Das hat doch mit der Auskunftspflicht nichts zu tun?
    Vier: Schober kann aber die Herkunft meiner Daten ermitteln, wenn ich Informationen zum Werbemailing gebe? Dann haben die meine Daten also doch?

    Vielleicht versteht hier jemand den doch sehr nebelkerzenden Text:

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    ... den "Adresseigner" nennen, jaja: ich glaube ja schon lange nicht mehr an die Mär, dass ich Herr meiner eigenen Daten bin, aber "Eigner" ist schon heftig (oder ist dort der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum nicht geläufig?) ...
    lupDujHomwIj lubuy'moH gharghmey

  3. #3
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Weise denen erstmal nach, dass Du überhaupt existierst. Und wenn Du das geschafft hast, dann wollen sie ein psychologisches Gutachten, dass Du überhaupt Herr über Deine Sinne bist und den Spam nicht lediglich in einem Anfall von Wahn oder einem Wachtraum erfunden hast.
    Goofy
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  4. #4
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Das funktioniert so:

    Deine Daten liegen bei irgendeinem Unternehmen, das dem Zugriff des deutschen Rechts entzogen ist (ich tippe auf eine Schober-Tochter in einem Briefkasten in Birmingham oder London).
    Schober selbst ist nicht Inhaber Deiner Daten.
    Der Werbeinteressent (in Deinem Fall Vodafone) hat selbst auch keine Daten vorrätig. Der Interessent wendet sich an Schober als Daten-Makler. Schober vermittelt den Kontakt zwischen Interessent und Daten-Owner (korrekt sollte es heissen: Datenbank-Owner). Der Datenfluss erfolgt

    • a) entweder direkt vom Owner an den Interessenten, wobei festgelegt wird, wie oft die Daten verwendet werden dürfen
    • b) in umgekehrter Richtung, wobei hier nicht personenbezogene Daten fliessen, sondern die auszusendende Werbung an den Owner übermittelt wird, um die Aussendung (Druck, Kuvertierung, Versand) durch den Owner durchführen zu lassen.


    Egal, welche Variante gewählt wird, erhält die Werbesendung i.d.R. einen Werbecode, der meistens in das Adressfeld oder in den Briefkopf geschrieben wird. Dieser Code ermöglicht dem Werbenden, den Owner der Datenbank eindeutig zu identifizieren und Dich zur Erlangung der geforderten Auskünfte nach BDSG an die richtige Quelle zu verweisen.

    Aber unabhängig von Vorgesagtem, hat Vodafone mit der Aussendung schon einen Rechtsbruch begangen, wenn die Datenquelle, sprich das Unternehmen, das die Daten erstmalig erhoben hat, in der Werbung nicht mit vollständiger Anschrift angegeben wurde (meistens steht sowas in Mikroschrift Ton-in-Ton am unteren oder seitlichen Rand). Ausserdem ist nicht nur Vodafone, sondern auch der Datenlieferant verpflichtet, die Datenlieferkette zu dokumentieren und diesen Nachweis für zwei Jahre zu speichern.
    Investi
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    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  5. #5
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Nachtrag:

    Eine sehr ausführliche Dokumentation hierzu findet man bei der IHK Bayreuth:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Investi
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  6. #6
    Mitglied Avatar von heinrichh
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    Herzlichen Dank für die Mühe!

    In diese Richtung habe ich das Geschwurbel auch interpretiert und freue mich über die Bestätigung.

    Die Datenherkunft wird in dem Schreiben von Vodafone sogar recht deutlich lesbar angegeben; das hat mich überhaupt erst auf die Idee gebracht, Zeit und Porto zu investieren, um nachzufragen. Ich bin eh davon ausgegangen, dass nicht viel dabei herumkommen wird: wer so offensichtlich mit Daten handelt oder gehandelte Daten nutzt, wird sich dabei in einem rechtlichen Rahmen bewegen, der wenig Angriffsfläche bietet.

    Mein primäres Interesse besteht natürlich nicht darin, den Broker am Schlafittchen zu packen, sondern die Datenquelle zu identifizieren, mit einem T5F zu versorgen, danach mögliche Geschäftsbeziehungen mit denen zu beenden und dafür zu sorgen, dass andere dies auch tun. Ich vermute, dass irgendein Unternehmen, bei dem wir Kunde sind, die Daten weitergegeben hat, und habe da auch schon einen Verdacht.

    Ein erster Nebeneffekt ist übrigens, dass Vodafone in dieser Woche zwei Interessenten verloren hat: Freunde, die ihren TK-Anbieter wechseln und Vodafone schon ernsthaft in Erwägung gezogen hatten, werden dort nicht kaufen. Ein Werbebrief, zwei potenzielle Kunden nachhaltig vergrault. Aus meiner Sicht durchaus ein Erfolg :-).

    Ich sende dann - wider meine Ansichten - den Werbecode mal an Schober. Mal sehen, was dann kommt.
    lupDujHomwIj lubuy'moH gharghmey

  7. #7
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Wen haben die denn imm Werbeschreiben als Quelle genannt? Rein interessehalber gefragt.
    Investi
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  8. #8
    Mitglied Avatar von heinrichh
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    Im Schreiben vom Vodafone wird - sogar recht deutlich lesbar - im Fuß getestet:

    "(...) Vodafone hat Ihre Adressdaten ausschließlich zum Zweck der werblichen Ansprache gemäß § 28 Absatz 3 BDSG in datenschutzrechtlich zulässiger Weise ("Listenprivileg") von folgendem Dienstleister bezogen: (...)", es folgt die Adresse von Schober.

    Listenprivileg ist mir schon klar, aber dann muss doch Schober die Auskunft erteilen (es sei denn, wie Investi schon schrieb, Schober D makelt "nur", und der DB-Owner sitzt woanders - Schober Zürich, Schober Warschau....).
    lupDujHomwIj lubuy'moH gharghmey

  9. #9
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von heinrichh Beitrag anzeigen
    Listenprivileg ist mir schon klar, aber dann muss doch Schober die Auskunft erteilen (es sei denn, wie Investi schon schrieb, Schober D makelt "nur", und der DB-Owner sitzt woanders - Schober Zürich, Schober Warschau....).
    Nein, denn so, wie Du es beschreibst, ist die Information im Werbebrief falsch. Dort muss zwingend die Adresse der ersterhebenden Stelle stehen. Und Schober hat ja schon mitgeteilt, dass sie nicht List-Owner sind, sondern lediglich Broker - also nicht ersterhebende Stelle.
    Investi
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  10. #10
    Mitglied Avatar von heinrichh
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    aaaaah - das Geräusch des fallenden Groschens sollte bis zu Dir hörbar gewesen sein. Nochmals: DANKE SEHR!
    Dann fragen wir doch da erstmal ganz höflich nach...
    lupDujHomwIj lubuy'moH gharghmey

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