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Thema: Personalisierte Werbung für Zahnzusatzversicherung der ERGO

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  1. #1
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Standard Personalisierte Werbung für Zahnzusatzversicherung der ERGO

    Heute erreichte mich von der ERGO (mir wäre nicht bekannt, dass ich dort eine Versicherung habe, geschweige denn der ERGO eine Werbekontakterlaubnis erteilt habe) ein Brief mit dem Angebot einer Zahnzusatzversicherung.
    Lustiges PS auf dem Anschreiben:
    Ist dieses Thema auch für Ihren Partner bzw. Ihre Partnerin interessant? Dann ergänzen Sie einfach die wenigen Daten auf dem Antrag! Schon besteht Versicherungsschutz.
    Ja ne is klar - noch mehr Daten, die dann für Werbung verwendet werden können.

    Da wollen wir doch mal eine vollständige Auskunft nach DSG-VO einholen einschließlich eines Nachweises der Werbekontakterlaubnis.
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  2. #2
    Kaiser von Schnabelland Avatar von Schnabelland
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    Zitat Zitat von Grisu_LZ22 Beitrag anzeigen
    ... einschließlich eines Nachweises der Werbekontakterlaubnis.
    Letzteres brauchen die nicht, wenn die Dich per Brief angeschrieben haben. Für Post-Werbung gilt (im Gegensatz zu E-Mail, Fax etc.) weiterhin Opt-Out.
    Die DSGVO-Auskunft müssen die natürlich trotzdem erteilen...
    Meine Baits:

    1.) Mariam Abacha und Charles Soludo in einem Bait - Baiting-Spaß für fast ein Jahr!
    Baiting-Charakter: Sir Wuschel Schnabeltier, Kaiser von Schnabelland

    2.) Frau Kabila und ihr Sohn(??) Emma - und meine EUR 15.000,--, die ich in Madrid bezahlt habe
    Baiting-Charakter: Sadistis Mausoquelis, Direktor der OMEC (Organization of Mouse-Oil Exporting Countries)

    3.) Kurzbait: Abubaka Yaya und sein Anwalt Dr. Temba Peter - das Treffen am Flughafen Heathrow.

  3. #3
    PKV Schreck Avatar von thomas1611
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    Zitat Zitat von Schnabelland Beitrag anzeigen
    Letzteres brauchen die nicht, wenn die Dich per Brief angeschrieben haben.
    Ausnahme: wenn Grisu_LZ22 bereits der postalischen/jeglicher Werbung widersprochen hatte.

  4. #4
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    Sind die Informationspflichten nach 13 und 14 DSGVO beachtet?

  5. #5
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von thomas1611 Beitrag anzeigen
    Ausnahme: wenn Grisu_LZ22 bereits der postalischen/jeglicher Werbung widersprochen hatte.
    Das Werbeverbot gilt nur für Werbung ohne Adresse. War der Brief adressiert?
    Wie soll das gehen, wenn der Briefkastenvermüller vorher unbekannt ist?

  6. #6
    Senior Mitglied Avatar von Grisu_LZ22
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    Ich habe keinen Versicherungsvertrag mit der ERGO. Ich habe einen persönlich an mich adressierten Brief mit dem Angebot, eine Versicherung abzuschließen, erhalten.

    In der Fußzeile steht:
    Wenn Sie keine werblichen Angebote mehr von uns erhalten möchten, können Sie der Nutzung Ihrer Daten jederzeit widersprechen.
    Warum soll ich etwas widersprechen, was ich nicht erlaubt habe. Die ERGO hat keine Erlaubnis von mir, meine Daten zu nutzen.

    Ich bin ja mal gespannt, was die als Antwort herausgeben.

    Im beigefügten Versicherungsformular kann eine pauschale Einwilligungserklärung für elektronische werbliche Kontaktaufnahme per Telefon und elektronischer Post (also nicht wählbar getrennt nach Telefon, E-Mail) abgegeben werden.

    Ich finde das ganze sehr frech und grenzwertig.

    Warum soll ich jetzt einem Versicherungsunternehmen gegenüber einer werblichen Nutzung (auch per Post) widersprechen, mit denen ich nicht einmal einen Vertrag habe und denen ich auch somit keine Einwilligung zur Datennutzung oder Werbekontaktaufnahme - egal in welcher Form - erteilt habe.
    112 - eine echt heiße Nummer
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  7. #7
    Senior Mitglied
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    Wurde der Brief zufällig über den Dialogservice der Deutschen Post versandt? Das würde dann zumindest deine persönliche Anschrift erklären.

  8. #8
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von Grisu_LZ22 Beitrag anzeigen
    Warum soll ich jetzt einem Versicherungsunternehmen gegenüber einer werblichen Nutzung (auch per Post) widersprechen, mit denen ich nicht einmal einen Vertrag habe und denen ich auch somit keine Einwilligung zur Datennutzung oder Werbekontaktaufnahme - egal in welcher Form - erteilt habe.
    Weil Briefwerbung erlaubt ist, bis der Angeschriebene dem Werbenden die Werbung an ihn untersagt.

    Variante A:
    Postwurfsendungen & teiladressierte Sendungen:
    Postwurfsendungen sind Werbesendungen ohne Empfägerangabe (z.Bsp. der klassische Supermark- bzw. Baumarktprospekt). Teiladressierte Sendungen sind Werbesendungen mit der Empfängerangabe "An alle Haushalte / Bewohner des Hauses Musterstrasse 17, 00000 Musterstadt" (oder ähnlich).
    Diese Sendungen dürfen in jeden Briefkasten eingelegt werden, sofern
    a) kein Aufkleber mit einem Werbeverbotshinweis am Briefkasten angebracht ist oder
    b) der Empfänger dem werbenden Unternehmen die Zusendung von Werbung untersagt hat.

    Variante 2:
    Adressierte Werbung (wie in Deinem Fall) ist durch den Briefzusteller in den Briefkasten einzulegen, auch wenn ein Werbeverbotsaufkleber am Briefkasten angebracht ist und der Empfänger gegenüber dem Absender/Werbenden ein Verbot ausgesprochen hat. Da der Zusteller keine Befugnis hat, den Inhalt des Briefes zu prüfen, kann er auch keine andere Massnahme einleiten.

    Hintergrund der Zulässigkeit der Werbung in dieser Form ist, dass Werbung einerseits ein integraler Bestandteil des Marketing ist und einem Unternehmen gewisse Freiräume in der Wahl seiner Werbemethoden gelassen werden müssen. Andererseits ist der Grad der Belästigung bei postalischer Werbung i.d.R. sehr gering. Im Gegensatz zu einem Telefonanruf, der im Moment des Klingelns schon eine Belästigung darstellen kann, die nicht durch zeitliche Umdisponierung "vertagt" werden kann, ist selbst der adressierte Werbebrief innerhalb eines Wimpernschlags beiseitegelegt und stellt keinen gravierenden Eingriff in den Tages-/Arbeitsablauf dar. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass man sich der Sichtung seiner Post dann widmet, wenn man hierfür Zeit und Muse hat und nicht bspw. mitten in einem Bewerbungsgespräch, ist dieser Eingriff vertretbar.

    Darüber hinaus hält sich die Briefwerbung auf Grund der vergleichsweise hohen Kosten, des Verlustrisikos sowie des zeitlichen Versatzes zwischen Aussendung und Zustellung in vertretbaren Grenzen.

    Den meisten adressierten Werbesendungen ist in Mikroschrift ein Hinweis zur Herkunft der Adressdaten beigefügt. Dies ist zuminedest bei sauber arbeitenden Unternehmen der Fall.
    Investi
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