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Thema: § 120 TKG - Erfolg oder Luftnummer?

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  1. #1
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Standard § 120 TKG - Erfolg oder Luftnummer?

    Zum 01.12.2021 trat das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft, das in § 120 regelt, unter welchen Umständen ein Telekommunikationsunternehmen den Gesprächsaufbau und/oder dessen Weiterletung technisch beeinflussen müssen.

    § 120
    Rufnummernübermittlung

    (1) 1Anbieter von öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdiensten, die Endnutzern den Aufbau von abgehenden Verbindungen ermöglichen, müssen sicherstellen, dass beim Verbindungsaufbau als Rufnummer des Anrufers eine vollständige national signifikante Rufnummer des deutschen Nummernraums übermittelt und als solche gekennzeichnet wird. 2Die Rufnummer muss dem Endnutzer für den Dienst zugeteilt sein, im Rahmen dessen die Verbindung aufgebaut wird. 3Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste oder Premium-Dienste, Nummern für Kurzwahldienste sowie die Notrufnummern 110 und 112 dürfen nicht als Rufnummer des Anrufers übermittelt werden. 4Andere an der Verbindung beteiligte Anbieter dürfen übermittelte Rufnummern nicht verändern.

    (2) 1Endnutzer dürfen zusätzliche Rufnummern nur aufsetzen und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermitteln, wenn sie ein Nutzungsrecht an der entsprechenden Rufnummer haben und es sich um eine Rufnummer des deutschen Nummernraums handelt. 2Abweichend von Satz 1 darf im Falle einer Rufumleitung als zusätzliche Rufnummer die übermittelte und angezeigte Rufnummer des Anrufers aufgesetzt werden. 3Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste oder Premium-Dienste, Nummern für Kurzwahldienste sowie die Notrufnummern 110 und 112 dürfen von Endnutzern nicht als zusätzliche Rufnummer aufgesetzt und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermittelt werden. 4Die Bundesnetzagentur kann nach Anhörung der betroffenen Fachkreise und Verbraucherverbände Voraussetzungen festlegen, unter denen das Aufsetzen einer ausländischen Rufnummer abweichend von Satz 1 zulässig ist.

    (3) 1Sämtliche an der Verbindung beteiligte Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen sicherstellen, dass Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste oder Premium-Dienste, Nummern für Kurzwahldienste sowie die Notrufnummern 110 und 112 nicht als Rufnummer des Anrufers übermittelt und angezeigt werden. 2Sie haben Verbindungen, bei denen als Rufnummer des Anrufers Rufnummern nach Satz 1 übermittelt und angezeigt werden, abzubrechen.

    (4) 1Sämtliche an der Verbindung beteiligte Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen sicherstellen, dass als Rufnummer des Anrufers nur dann eine national signifikante Rufnummer des deutschen Nummernraums angezeigt wird, wenn die Verbindung aus dem öffentlichen deutschen Telefonnetz übergeben wird. 2Wird eine Verbindung, bei der eine national signifikante Rufnummer des deutschen Nummernraums angezeigt wird, aus dem ausländischen Telefonnetz übergeben, haben die Anbieter sicherzustellen, dass netzintern der Eintrittsweg der Verbindung in das deutsche Netz eindeutig gekennzeichnet wird; die Rufnummernanzeige ist zu unterdrücken. 3Ausgenommen von Satz 1 ist das internationale Roaming im Mobilfunk. 4Angerufene müssen die Möglichkeit haben, Anrufe mit unterdrückter Rufnummernanzeige auf einfache Weise und unentgeltlich abzuweisen.

    (5) 1Absatz 1 gilt entsprechend für Anbieter nummerngebundener interpersoneller Telekommunikationsdienste bei der Übertragung von Textnachrichten über das öffentliche Telekommunikationsnetz. 2Abweichend von Satz 1 sind Nummern für Kurzwahldienste sowie alphanumerische Absenderkennungen zulässig, wenn der Absender für den Empfänger hierüber eindeutig identifizierbar ist und hierüber keine zweiseitige Kommunikation ermöglicht wird.
    Meiner Meinung nach hat sich an der Situation nichts verbessert. An meinem Anschluss gehen weiterhin Anrufe ein, die mit gefälschter Rufnummernanzeige zustande kommen. Allein in den vergangenen Tagen konnte ich folgende Anrufe registrieren:

    • 27.01.2022, 09:26 Uhr - angezeigte Rufnummer: 0303184042
    • 31.01.2022, 11:38 Uhr - angezeigte Rufnummer: 0831686157052
    • 31.01.2022, 17:28 Uhr - angezeigte Rufnummer: 0895198217
    • 02.02.2022, 10:07 Uhr - angezeigte Rufnummer: 07118433802
    • 02.02.2022, 10:21 Uhr - angezeigte Rufnummer: 021021786533
    • 02.02.2022, 10:28 Uhr - angezeigte Rufnummer: 021021786543
    • 02.02.2022, 11:04 Uhr - angezeigte Rufnummer: 0894819855


    Hier hat entweder ein Provider gepennt, als sein Kunde das Gespräch aufgebaut hat (§ 120 Abs. 1 TKG) oder als er ein Gespräch aus dem Ausland übernommen und unkontrolliert weitergeleitet hat (§ 120 Abs. 4 TKG).

    Es wäre interessant zu erfahren, ob diese Erfahrungen auch von anderen Usern gemacht wurden. Evtl. kann man das mal der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorlegen.

    Wichtig: es handelt sich nur um angezeigte Rufnummern des deutschen Festnetzbereiches, nicht um übertragene Mobilfunknummern.
    Geändert von Investi (02.02.2022 um 11:14 Uhr)
    Investi
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  2. #2
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    bei mir 1.2.2022 um 12:30: 08966986448

  3. #3
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Das Thema ist die Wirksamkeit des TGK § 120


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    Geändert von Arthur (02.02.2022 um 13:08 Uhr)

  4. #4
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von Arthur Beitrag anzeigen
    Das Thema ist die Wirksamkeit des TGK § 120


    Fürs melden> [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Nein, für's Melden eben nicht der verlinkte Thread. Der kann jedoch zusätzlich gefüttert werden für die Sperre in der Telefonsoftware.

    Um eine repräsentative Übersicht zu erhalten, ist eine bunte Sammlung von nationalen Festnetz-, nationalen Mobilfunk-, internationalen Festnetz-, internationalen Mobilfunk- sowie 0800er-Rufnummern nicht der richtige Ort. Das Herausfiltern betroffener Vorfälle ist dadurch noch arbeitsintensiver, weil man erst die potentiellen Rufnummern raussuchen muss und dann noch prüfen muss, ob die Nummern tatsächlich in die Kategorie "Verstoss gegen 120 TKG" fallen. Das ist dreifacher Aufwand.

    Die von elfriede8 benannte Telefonnummer ist eindeutig gefälscht, da nicht vergeben. Also passt sie genau in das Muster, das die BNetzA mit 120 TKG bekämpfen will.

    Um der BNetzA eine Liste mit betroffenen Verbindungen präsentieren zu können - idealerweise verbunden mit der Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz über Erkenntnisse zur Zahl abgewiesener Gesprächsverbindungen und durch den übernehmenden Provider systemseitig unterdrückter ausländischer Rufnummern - ist eine einfach zusammenstellbare Übersicht sinnvoll. Zusätzlicher ehrenamtlicher Mehraufwand ist hier sicherlich nicht hilfreich.

    Interessant wäre auch die Information, welche Massnahmen die BNetzA zwischenzeitlich auf internationaler Ebene in den vielen internationalen Gremien angestossen hat, um das Problem auch mittelfristig effektiv zu bekämpfen.
    Investi
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  5. #5
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von Investi Beitrag anzeigen
    Die von elfriede8 benannte Telefonnummer ist eindeutig gefälscht, da nicht vergeben.
    Bei tellows und anderen Seiten gemeldeten Nummern sind zum größten Teil gespooft

    Einfach die dort aktuell gelisteten Nummern auf Anrufbarkeit prüfen...

  6. #6
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von Arthur Beitrag anzeigen
    Bei tellows und anderen Seiten gemeldeten Nummern sind zum größten Teil gespooft

    Einfach die dort aktuell gelisteten Nummern auf Anrufbarkeit prüfen...
    Die bei Tellows gelisteten Meldungen bieten aber nicht immer eine Garantie, dass der Anruf nach dem 01.12.21 erfolgt ist oder dass die einträge auch korrekt sind. Sie sind zudem i.d.R. absolut anonym.
    Ich verlasse mich lieber auf hier erfolgte Meldungen aktiver und zum Teil verifizierter User. Tellows kann man als Ergänzung mit benennen.
    Investi
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  7. #7
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    hallo,

    Zitat Zitat von Investi Beitrag anzeigen
    Hier hat entweder ein Provider gepennt, als sein Kunde das Gespräch aufgebaut hat (§ 120 Abs. 1 TKG) oder als er ein Gespräch aus dem Ausland übernommen und unkontrolliert weitergeleitet hat (§ 120 Abs. 4 TKG).
    leider hat der Provider nicht gepennt. Der Gesetzgeber versagt hier massiv!

    Aktuell leiten deutsche Netzbetreiber Anrufe aus dem Ausland mit gefälschten Nummern weiter. Gegen diese Netzbetreiber gibt es aktuell noch keine rechtlichen Handhabe. Die dürften bzw. müssen das so machen.

    Weil:

    § 230 Übergangsvorschriften TKG

    (8) Die Vorgaben des § 120 Absatz 3 und 4 sind spätestens ab dem 1. Dezember 2022 zu erfüllen.
    Aktuell verhindern die Netzbetreiber das deutsche Firmen ( = Anrufer ) mit gefälschten Nummern Leute belästigen. ( = § 120 Rufnummernübermittlung Absatz 1 + 2 )

    ABER:

    Ausländische Anrufer, Call-Center, Betrüger können weiterhin mit gefälschten Rufnummer Telefonterror betreiben, Betrügen und alte Leute abzocken.

    Und das weil der Gesetzgeber aus mir unerfindlichen Gründen dies immer noch bis Ende November erlaubt.

    Ich frage mich da wer bei dieser Gesetzgebung geschmiert wurde? Bestimmt jetzt schon die türkische Call-Center-Mafia die deutsche Politik?

    Rainer

    PS: hab trotzdem mal bei einigen solcher Anrufen Strafanzeige wg. Verstoss gegen §120 gegen den Netzbetreiber erstattet. Bin mal gespannt was da ev. mal rauskommt.

  8. #8
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    Frag doch mal die frühere Justizministerin und den neuen Justizminister. Dann wirst du sehen, dass beide für die Werbewirtschaft und die Telekommunikationsfirmen (besonders die eine, die sich noch immer als Behörde fühlt und an deren wirtschafftlichem Erfolg der Staat besonderes Interesse hat,) ein offenes Ohr hatten/haben.

  9. #9
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Ich hab mal nachgeschaut und etwas gefunden. Im Referentenentwurf für das neue TKG gibt es hierzu einen Erwägungsgrund auf S. 458
    Im Entwurf ist der aktuelle § 120 noch als § 119 geführt. Irgendein Paragraf wurde noch eingefügt.
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    Investi
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  10. #10
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Die Antwort auf die Frage aus dem Thread-Titel ist eindeutig: Luftnummer!

    Seit vergangener Woche haben sich die Telefonterroristen insbesondere aus der Reihe der Austragungsmaschen-Betrüger neu sortiert. Die neuesten Anrufe erfolgen mit unterdrückter Rufnummer (was in den letzten Jahren gegen Null tendierte).

    Bundesnetzagentur, übernehmen Sie!

    Jetz ist die BNetzA gefragt. In allen internationalen Gremien und Organisationen sollte jetzt für den inzwischen seit einem Jahr in DE geltenden Massstab gekämpft werden und jeder TK-Provider weltweit müsste jetzt beim Verbindungsaufbau auf der Übermittlung korrekter Rufnummern bestehen. Somit wäre eine Manipulation nicht mehr möglich - egal, ob in Berlin, Hintertupfingen, Ankara oder im Kosovo.
    Investi
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