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Thema: Betrüger: 07112169190 + 01638112162 - angebliche Gewinnspielschulden

  1. #1
    Senior Mitglied
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    Standard Betrüger: 07112169190 + 01638112162 - angebliche Gewinnspielschulden

    hi

    erst eine Automatenstimme und ein Anrufer (07112169190) dann eine Anruferin (01638112162). Angeblich von der Anwaltskanzlei "Schwertner und Partner, Berlin". Man hätte Schulden bei einem Gewinnspiel.

    Die 07112169190 ist eine Nummer der Polizeibehörde Stuttgart ("Ordnungsamt") :-().

    Bin zum Schein auf diesen Betrugsversuch eingegangen und hab mal "mitgespielt".

    Für eine aussergerichtliche Einigung sollte ich über 2100 Euro auf ein Konto in England überweisen.

    Der Empfänger und die Bankverbindung:

    Bahadirhan Fidanel

    IBAN: GB10CLJU04130732825011

    BIC: CLJUGB21

    Ob der Kontoinhaber jetzt mit den Betrügern aktiv unter einer Decke steckt oder sein Konto nur benützt wird kann ich jetzt nicht sagen. Egal, "verbrennen" wir jetzt mal diese Bankverbindung ;-)

    Als die Betrüger dann nachgefragt haben ob ich den Betrag überwiesen hätte konnte ich sie noch länger an der Nase rumführen ;-)

    Am Schluss hab ich die Betrüger-Tussi dann deftig rund gemacht. Sie war stinksauer. Hatte Zeit und Aufwand in den Sand gesetzt und nichts abzocken können.

    Rainer
    Geändert von rainer (11.02.2022 um 13:13 Uhr)

  2. #2
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von rainer Beitrag anzeigen
    hi

    erst eine Automatenstimme und ein Anrufer
    Hier ebenfalls, mit täglich wechselnden Nummern.
    Diese Bandansage gibt es schon seit vielen Jahren. Vielleicht erkennt ja jemand die Sprecherin. Dann könnte man mal fragen, für wen sie das damals aufgenommen hat.
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  3. #3
    Senior Mitglied
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    hi

    Zitat Zitat von rainer Beitrag anzeigen
    Die 07112169190 ist eine Nummer der Polizeibehörde Stuttgart ("Ordnungsamt") :-().
    Es ist schon ne Sauerei das Betrüger immer noch Telefonnummer von Polizeibehörden für ihre Betrügereien nutzen können.

    Die Opfer können sich da bei den Schnarchzapfen in der Politik bedanken. Oder bei den korrupten (?) Politiker die sich durch die Lobbyarbeit beeinflussen haben lasse.

    Es ist aktuell immer noch möglich beliebige Nummern bei Anrufen aus dem Ausland zu fälschen. Der entsprechende Absatz im § 120 - Rufnummernübermittlung ) des TKD ist ja immer noch nicht gültig. Deutsche Telefonanbieter dürften also immer noch straffrei Beihilfe zum Betrug leisten :-(

    Rainer

  4. #4
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von rainer Beitrag anzeigen
    Es ist aktuell immer noch möglich beliebige Nummern bei Anrufen aus dem Ausland zu fälschen. Der entsprechende Absatz im § 120 - Rufnummernübermittlung ) des TKD ist ja immer noch nicht gültig. Deutsche Telefonanbieter dürften also immer noch straffrei Beihilfe zum Betrug leisten :-(

    Rainer
    Lt. Beschlussvorlage ist in den Erwägungsgründen die technische Umsetzung mit einer Frist versehen. Dies scheint angeblich bei Auslandsbezug scvhwieriger zu sein, als landesintern.
    Investi
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  5. #5
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    Zitat Zitat von rainer Beitrag anzeigen
    hi
    ....
    Der Empfänger und die Bankverbindung:

    Bahadirhan Fidanel

    IBAN: GB10CLJU04130732825011

    BIC: CLJUGB21
    Die Betrüger nutzen immer noch dieses Konto. Diesmal mit einem anderen Namen.

    Aktuell wurden für diese Betrugsanrufen folgende Nummern gefälscht genutzt:

    071121691905
    01638112162

    Rainer

  6. #6
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    Hier kam ein Anruf mit der um eine Stelle verlängerten Nummer 071121691905 .
    Es wurde aber ca. 2 Sekunden nach Gesprächsannahme aufgelegt.

  7. #7
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Zitat Zitat von rainer Beitrag anzeigen
    hi



    Es ist schon ne Sauerei das Betrüger immer noch Telefonnummer von Polizeibehörden für ihre Betrügereien nutzen können.

    Die Opfer können sich da bei den Schnarchzapfen in der Politik bedanken. Oder bei den korrupten (?) Politiker die sich durch die Lobbyarbeit beeinflussen haben lasse.

    Es ist aktuell immer noch möglich beliebige Nummern bei Anrufen aus dem Ausland zu fälschen. Der entsprechende Absatz im § 120 - Rufnummernübermittlung ) des TKD ist ja immer noch nicht gültig. Deutsche Telefonanbieter dürften also immer noch straffrei Beihilfe zum Betrug leisten :-(

    Rainer
    Tja, wenn man Erdogan Land mal kräftig in den Arsch treten würde und insbesondere sog. Austauschbeamte und Rechtshilfe und Starfverfolgungsabkommen schließen würde, nebenher auch mit dem Kosovo, dann wäre viel erreicht. Aber wie bei der Organisierten Kriminalität schauen die Polizisten in die Röhre undnix passiert in diesen Bereichen. Man hat in der Türkei und dem Kosovo dafür eine eigene Industrie geschaffen die floriert.
    Man will von Seiten der Politiker ja auch keine Wähler verärgern und es sind ja Wahlen, da braucht man jede Stimme. Wie bei der Weihnachtsamnesty nennt man sowas auch gerne Stammwählerpflege....
    Das ist eben das was diese Lobbyarbeit dann ausmacht. Wie bei den Strombimmlern müssen ja auch Parteikollegen versorgt sein und da drückt man ein Auge zu. Diese ganzen Lottobuden und Gewinnspiele sind alle entsprechend der internationalen Abkommen belangbar, wenn man dann diplomatischen Druck aufbauen würde. Aber wie bei den Nazi Akten im Document Center lautet das Gentelman Agreement der Lobbyisten, wir werden in der Türkei nicht tätig und ihr sagt das wegen Ausland die Täter nicht verfolgt werden können.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  8. #8
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von euregio Beitrag anzeigen
    Tja, wenn man Erdogan Land mal kräftig in den Arsch treten würde und insbesondere sog. Austauschbeamte und Rechtshilfe und Starfverfolgungsabkommen schließen würde, nebenher auch mit dem Kosovo, dann wäre viel erreicht...
    Nachdem die deutsche Jurisdiktion an der Bundesgrenze endet, wäre eine technische Lösung eher zielführend. Es muss doch feststellbar sein, wenn bei einem Anruf aus dem Ausland eine deutsche Telefonnummer übermittelt wird. Solche Telefonate wären dann ausschließbar. Vielleicht nur, wenn der Angerufene eine entsprechende Option im Router gesetzt hat, aber es wäre möglich.

    Gibt es einen Bundestagsabgeordneten, der sich von Berufs wegen damit auskennt?
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  9. #9
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Es ist Aufgabe der BNetzA, in den internationalen Organisationen und Gremien die aktuell in DE geltende Vorgabe als internationalen Standard durchzusetzen, wonach jeder Provider beim Verbindungsaufbau zu prüfen hat, ob sein Kunde nur ihm gehörende Rufnummern einpflegt. Dann ist jede Grenzkontrolle überflüssig.
    Investi
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