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Thema: Unzulässige Werbung für eine staatliche Lotterie

  1. #1
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    Standard Unzulässige Werbung für eine staatliche Lotterie

    Ich hatte heute einen an mich adressierten Brief von dieser Firma im Briefkasten :

    Staatliche Lotterie Einnahme Werner Peters OHG
    Hohe Bleichen 12
    20354 Hamburg

    Der Inhalt ist ein Musterscheck über 5 Millionen Euro und mehreren Schriftstücken, auf denen viel Gold und tolle Autos zu sehen sind. Viel Spielzeug (Marken zum Aufkleben und Felder zum Freirubbeln).
    Irgenwie hatte ich in erinnerung, dass Werbung für Glückspiel sehr enge Grenzen hat, die verhindern sollen, dass Spielsüchtige erneut in Versuchung kommen.
    Jeder weiß natürlich, dass sich solche Unternehmen einen Scheiß darum kümmern, ob jemand Haus und Hof bei denen verzockt.

    Zudem frage ich mich, wie die an meine Adresse kommen und ob die für eine personalisierte Werbung per Brief nicht auch meine Zustimmung haben müssen?

    Die Frage ist, ob jemand hier auch solche Post bekommen hat und wie Ihr damit umgeht. Ich will jetzt mal die Diskusion über Abmahnung umgehen und frage daher, ob ein eingetragener Verein wie dieser sich dieser Sache annehmen würde. Der Verein könnte hier erreichen, dass derartige Briefe -egal an wen gerichtet- nicht mehr versendet werden dürfen. Wenn ich selbst Abmahne oder vor Gericht gehe ist es nur für meine Adresse verboten, so einen Mist zu versenden.

  2. #2
    Deekaner Avatar von deekay
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    ch hatte heute einen an mich adressierten Brief von dieser Firma im Briefkasten
    Briefwerbung ist völlig legal. Das sollten Sie wissen. Und zwar so lange bis man dem Absender schreibt , dass man keine Werbung wünscht.
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  3. #3
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    In diesen fällen nehme ich ein großes Kuvert, stecke den gesamten Brief rein und zufällig fällt mir auch noch der Inhalt des Loches mit hinein und schicke das Ganze unfrei zurück. Von diesen Firmen, es waren bisher vielleicht 10, habe ich nie wieder Post bekommen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von svenko Beitrag anzeigen
    Die Frage ist, ob jemand hier auch solche Post bekommen hat und wie Ihr damit umgeht. Ich will jetzt mal die Diskusion über Abmahnung umgehen und frage daher, ob ein eingetragener Verein wie dieser sich dieser Sache annehmen würde. Der Verein könnte hier erreichen, dass derartige Briefe -egal an wen gerichtet- nicht mehr versendet werden dürfen. Wenn ich selbst Abmahne oder vor Gericht gehe ist es nur für meine Adresse verboten, so einen Mist zu versenden.
    Du bist doch so schlau mit deinen Abmahnungen, warum sollen andere für dich Klagen und dass Kostenrisiko eingehen.

    Nach meinen Kenntnistand dürfen die dir Werbung per Post zusenden bis du denen das Untersagst.
    janssen76@gmx.de

  5. #5
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    Zitat Zitat von Smart Beitrag anzeigen
    Nach meinen Kenntnistand dürfen die dir Werbung per Post zusenden bis du denen das Untersagst.
    Zum Glück gibt es ja Google: Urt. v. 13.08.2021, Az. 33 O 16380/18 und dann kommt noch die Frage nach dem Datensatz?
    Ersteres kann aber interessanter sein, weil genau hier will ich unbedingt verhindern, dass die weitere Briefe an andere schicken können. Wenn ich klage und gewinne, streichen die mich aus dem Verteiler. Wenn ein Verbraucherschutzverein das macht, stehen die mit dem Rücken zur Wand.
    Jetzt müsste nur noch jemand diesen Brief erhalten haben, der in der Sperrliste steht und die Sache wird interessant. Der geht dann nämlich zum Psychologen und zwar für den Rest des Lebens :-) Die Rechnungen gehen dann direkt ans Unternehmen :-)
    Das Eigendliche Problem ist der Inhalt und die Aufmachung. Die dürfen quasi nur damit werben, dass sie existieren und welche Vertragsbedingungen gelten. Anreize zum Spielen, mit Geldscheinen wedeln usw ist verboten!

    Eine Abmahnung werden die nie beantworten, weil es wie ein Zugeständnis wäre und die Anzahl der Nachahmer dann durch die Decke gehen würde.

  6. #6
    Deekaner Avatar von deekay
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    Wo steht in dem Urteil etwas zu Briefwerbung?

    Die beiden Klägerinnen nehmen den Beklagten auf Unterlassung wegen verschiedener Glücksspielwerbungen auf YouTube bzw. Facebook in Anspruch.
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  7. #7
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    Kann es sein, dass es sich hier: Urt. v. 13.08.2021, Az. 33 O 16380/18 um das Wettbewerbsrecht geht?
    janssen76@gmx.de

  8. #8
    Urinstein Avatar von schara56
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    Zitat Zitat von svenko Beitrag anzeigen
    ...] Zudem frage ich mich, wie die an meine Adresse kommen und ob die für eine personalisierte Werbung per Brief nicht auch meine Zustimmung haben müssen? [...
    Nachfragen beim werbenden Unternehmen.
    Bitte beachten: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Zitat Zitat von Pikiwedia
    ...] Am 25. Mai 2016 trat die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft (anzuwenden ab 25. Mai 2018). Dazu wurde das Bundesdatenschutzgesetz neu gefasst.[3] Damit entfiel das Listenprivileg.
    Villains who twirl their mustaches are easy to spot.
    Those who cloak themselves in good deeds are well camouflaged.

    Sokath! His eyes uncovered!

  9. #9
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    Die DSGVO sieht in Art. 13 und 14 Informationspflichten vor. Es ist bei der Briefwerbung ggfs. die Datenquelle anzugeben.

  10. #10
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von elfriede8 Beitrag anzeigen
    Die DSGVO sieht in Art. 13 und 14 Informationspflichten vor. Es ist bei der Briefwerbung ggfs. die Datenquelle anzugeben.
    Die meisten Unternehmen, die in dieser Form werben, senden tatsächlich diese Informationen mit. Sind zwar meistens sehr klein und versteckt, aber immerhin i.d.R. enthalten. An diesen Adressbroker kann man sich ja mit seinem Auskunftsanspruch wenden und ihm den Handel mit den personenbezogenen Daten untersagen. Das hat ausserdem den Vorteil, dass nicht nur der Lotterieeinnehmer keine Werbung mehr schickt, sondern der Broker die Daten keinem einzigen Unternehmen mehr zur Verfügung stellen darf.

    Gleichzeitig könnte man ja mal bei der eigenen Stadt-/Gemeindeverwaltung nachfragen, an wen Daten aus dem Melderegister weitergegeben wurden. So lange man dieser Weitergabe gegenüber der Meldebehörde nicht widerspricht, ist eine Weitergabe durchaus legal.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

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