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Thema: gefälschte Überweisungen

  1. #1
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    Standard gefälschte Überweisungen

    Nachdem mit meinen Daten, wie sie in der Call-Center zirkulieren, zuletzt Online-Bestellungen aufgegeben wurden, erreicht mich jetzt ein Schreiben meiner Bank:
    Dort wurde mehr oder weniger parallel ein Überweisungsbeleg eingereicht - unter Angabe meines Namens, meiner IBAN und mit gefälschter Unterschrift war versucht worden, rund 350,00 € auf ein irisches Konto zu überweisen. Zielbank: PFSRIE21 bzw. PFSRIE21XXX oder PFSSESM1 - Prepaid Financial Services. Es geht dabei wohl um Betrug [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ], dass das Geld auf eine Art Kreditkarte eingezahlt wird, mit der man dann am Automaten Geld zieht.

    Meine Bank scheint insoweit sensibilisiert zu sein, jedenfalls erfolgte ein Abgleich der Unterschrift, und diejenige auf dem Formular hatte mit meiner wenig gemein. Überweisung verhindert.

  2. #2
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Es ist so lang her, dass ich kaum noch dran erinnern kann eine schriftliche Überweisung per Formular eingereicht zu haben.
    Was mich dabei erschreckt, dass es nur der Aufmerksamkeit der Bankmitarbeiter zu verdanken ist, dass es mißlungen ist.

    Das Prinzip der 2FA ist m.E damit nicht erfüllt.

  3. #3
    Mitglied Avatar von Speedy56
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    Ich denke mal dass, selbst wenn die Überweisung gelungen wäre, die Bank aufgrund mangelnder Sorgfalt in der Pflicht gestanden wäre.
    „Man muss dem Leben immer um mindestens einen Whisky voraus sein“ (Humphrey Bogart)

  4. #4
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    Es gab schon "lustige" Beiträge in Medien bezüglich schriftlicher Überweisungen. Jedes Gekrakel und auch "Donald Duck" ging als Unterschrift durch. Vielleicht setzen die Banken inzwischen bessere Mustererkennungssysteme (KI) ein, vielelicht liegt es auch eher an der Exotik "Überweisung per Formular" bei Privatkunden, wobei das bei älteren Jahrgängen immer noch Standard sein dürfte. Da kommt es sicher auch auf die Art Bank (Online-Bank, Konto mit Online-Zugriff, Filialbank) an, verschärfend noch auf den Betrag.
    Historische Geschichte vor 2000: Raiffeisenbank-Mitarbeiterin telefoniert mit FiBu-Mitarbeiterin meines Ex-Arbeitgebers (KMU), Bekannte durch gemeinsamen Sport. Grund ist eine Fax-Überweisung IIRC über 35.000DM an eine Firma im Baltikum. Die Überweisung wird aufgund Nachfrage beim angeblichen Unterzeichner rechtzeitig abgebrochen, ohne die persönliche Bekanntschaft wäre wohl keine Nachfrage erfolgt.
    Wir haben später das Fax gesehen, Unterschriftsbereich war klar von Verträgen (Unterzeichner zuständig und unterwegs für Tochterfirmen im Baltikum) kopiert. Der Bank war es nicht aufgefallen dass 1. der Unterzeichner keine EInzelunterschriftsberechtigung für das Bankkonto hatte und 2. die Firmierung auf dem Stempel falsch/veraltet war (GmbH, war zu der Zeit AG). Das sorgfältige Prüfen von Unterschriften war wohl selbst bei solchen "mittleren" Beträgen für die Bank teurer als eine mögliche Haftung wegen (grober) Fahrlässigkeit. Wäre im Zweifelsfall sicher auf "Wenden Sie sich an unsere Versicherung - Versicherungen lassen sich meist verklagen statt gleich zu zahlen - hinausgelaufen.
    Fax-Überweisungen gibt es noch in den AGB der meisten Banken, kann man kaum von vornherein ausschliessen. In der Praxis schrillen dann bei Online-Banken hoffentlich gleich die Alarmglocken, ist ja sehr personalintensiv. Oder hat sich die Rechtslage doch schon zu Gunsten des Kunden geändert?
    Oo:..

  5. #5
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Zitat Zitat von Speedy56 Beitrag anzeigen
    Ich denke mal dass, selbst wenn die Überweisung gelungen wäre, die Bank aufgrund mangelnder Sorgfalt in der Pflicht gestanden wäre.
    Leider sehen die Banken sowas in der Regel anders und zicken erstmal rum. Da wird dem Kunden gerne mal mangelnde Sorgfalt unterstellt
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  6. #6
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von euregio Beitrag anzeigen
    Da wird dem Kunden gerne mal mangelnde Sorgfalt unterstellt
    Was ja auch durchaus der Fall sein kann, wenn z.B. bei Gutgläubigkeit oder Naivität am Telefon die Kontendaten abgephisht wurden.

    Ich kenne Fälle in denen inbesondere ältere Mitbürger sich mit Händen und Füssen gegen Sicherheitsmaßnahmen
    gewehrt haben und das Vermögen auf einmal futsch war...

  7. #7
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    Naja, Kontendatan abphishen - es macht natürlich schon einen Unterschied, ob *die IBAN* bekannt ist (und mehr braucht es ja nicht, um einen Überweisungsträger auszufüllen) - oder ob PINs, TANs etc. rausgegeben werden.
    Die IBAN ist ja de facto kein Geheimnis, die kennt ja jeder faktisch jeder Vertragspartner, die steht bei Unternehmen ja auf dem Briefbogen.

    Das es natürlich besser ist, keine Angaben zu machen, und dass natürlich die Sorge mancher (älterer) Bürger vor der Teilnahme am Online-Banking irrational sein mag, klar.

  8. #8
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von gerste Beitrag anzeigen
    Der Bank war es nicht aufgefallen dass 1. der Unterzeichner keine EInzelunterschriftsberechtigung für das Bankkonto hatte und 2. die Firmierung auf dem Stempel falsch/veraltet war (GmbH, war zu der Zeit AG). Das sorgfältige Prüfen von Unterschriften war wohl selbst bei solchen "mittleren" Beträgen für die Bank teurer als eine mögliche Haftung wegen (grober) Fahrlässigkeit. Wäre im Zweifelsfall sicher auf "Wenden Sie sich an unsere Versicherung - Versicherungen lassen sich meist verklagen statt gleich zu zahlen - hinausgelaufen.
    Fax-Überweisungen gibt es noch in den AGB der meisten Banken, kann man kaum von vornherein ausschliessen. In der Praxis schrillen dann bei Online-Banken hoffentlich gleich die Alarmglocken, ist ja sehr personalintensiv. Oder hat sich die Rechtslage doch schon zu Gunsten des Kunden geändert?
    Nach Auskunft einer örtlichen Bank machen die meisten Banken keine Unterscheidung zwischen Einzelunterschriftsberechtigung und Unterschrift nur zu zweien.
    Inzwischen haben viele Bankensysteme eine Erkennung von aussergewöhnlichen Buchungsvorgängen implementiert. Dies betrifft einerseits Abweichungen vom durchschnittlichen Überweisungsbetrag als auch von üblicherweise genutzten Zielländern oder Buchungswegen (Online, App, Papierformular usw.). Da werden solche nicht ins Muster passenden Vorgänge aussortiert und zur händischen Prüfung vorgemerkt.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  9. #9
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Schon vor einigen Jahren gab es eine Studie zum Thema Unterschriftenvergleich. Selbst Mickey Mouse und Darth Vader wurden von den Banken akzeptiert. Argument war das eine Einzelprüfung oder der Einsatz von geeigneten Technologien nicht rational sei und die Anzahl dieser Überweisungen sehr gering. Da auch die Strafverfolgungsbehörden hier nicht gerade hyperaktiv sind, dürfte sich das Geschäft jetzt lohnen. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Konfliktlage sind die Täter ja auch relativ sicher und brauchen kaum Strafverfogung fürchten. Die Sanktionen werden wohl kaum dazu führen das die ukrainische und russische Polizei sich überschlägt. Getaucht in Kryptowährung dürfte auch der Transfer simpel werden....
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  10. #10
    Senior Mitglied
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    Das Spiel geht weiter - jetzt erreicht mich eine Mahnung von klarna, wegen eines Mobiltelefons im Wert von 500,00 €, das ich bestellt haben soll und das wohl auch ausgeliefert wurde. Der Anbieter nennt mir eine mir nicht gehörende Mailadresse nach dem Muster [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]. Zudem wurde das Paket wohl umgeleitet.

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