Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf
- Dr. R. -
Rechtsdienstleistungsaufsicht / Dezernat 9
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Anzeige wg. unlauterer Geschäftsmethoden und Verdachts des Verstosses gegen das Geldwäschegesetz
Sehr geehrter Herr Dr. R.,
die in Ihrem Zuständigkeitsbereich agierende und Ihrer Fachaufsicht unterliegende Fa.
National Inkasso GmbH
Harffstraße 43
40591 Düsseldorf
führt unter dem Az. XXXX ein Verfahren, das keinem Gegner zuzuordnen ist. Es wird geführt unter der Bezeichnung EBIZ d.o.o. Tuzla gegen Fa. XY [mein Name].
Es ist unklar, ob das Verfahren gegen die juristische Person Fa. XY oder die natürliche Person [mein Name] geführt wird. In beiden Fällen ist die Forderung jedenfalls unbegründet und strafrechtlich relevant. Dies ist aber nicht Gegenstand dieser Anzeige.
Mit eingeschriebenem Brief vom 14.09.2021 (zugestellt am 15.09.2021, Anlage 1) sowie vom 22.09.2021 (zugestellt am 23.09.2021, Anlage 2) informierte ich die National Inkasso GmbH darüber, dass ihre angebliche Auftraggeberin die Dienste der National Inkasso GmbH offensichtlich zur Geldwäsche nutzt. Die näheren Informationen zu den Tatsachen, die diesen Verdacht stützen, können Sie den beiden beigefügten Schreiben entnehmen.
Trotz der eindeutigen Beweislage und der ebenso eindeutigen Mitteilung an die National Inkasso GmbH, keine Zahlung ohne Gerichtsurteil zu leisten, versucht diese in den strafrechtlichen Tatbestand der Nachstellung berührender Weise, weiterhin Gelder für die EBIZ d.o.o. Tuzla einzutreiben.
Insbesondere bedient sich die National Inkasso GmbH hierbei der irreführenden und unwahren Behauptung, ihre Schreiben an die behaupteten Schuldner wären nicht zustellbar und es stünde eine gebührenpflichtige und kostensteigernde Registerauskunft an. Zur Vermeidung dieser Kosten solle man sich mit der National Inkasso GmbH in Verbindung setzen.
Die Behauptung, die Post sei nicht zustellbar, ist FALSCH. Dies ist der National Inkasso GmbH auch bekannt.
Die erste derartige Mail kam hier am 26.11.2021 an (Anlage 3).
Mit Schreiben vom gleichen Tag forderte ich die National Inkasso GmbH auf, mir Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten gem. Art. 15 DS-GVO zu erteilen (Anlage 4).
Diese Auskunft wurde falsch und unvollständig am 01.12.2021 erteilt und war auch unter der der National Inkasso GmbH bekannten Adresse zustellbar (Anlage 5). Trotz der Kenntnis der Zustellbarkeit übersandte mir die National Inkasso GmbH 5 Tage später, nämlich am 06.12.2021 erneut eine Mail mit der Androhung kostensteigernder Massnahmen, nämlich der Einholung von Registerauskünften wegen angeblicher Unzustellbarkeit von Briefpost an meine Adresse (Anlage 6).
Eine erneute Androhung der beschriebenen zusätzlichen Kosten erreichte mich am 01.04.2022 (Anlage 7), was ich nach den bisherigen Erfahrungen mit der National Inkasso GmbH jedenfalls nicht als misslungenen Aprilscherz ansehe.
Nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes hat die Fa. National Inkasso GmbH spätestens bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Korrektheit der durch den Auftraggeber gemachten Angaben geeignete Massnahmen zu ergreifen, um Geldwäschehandlungen zu unterbinden und ggfs. bei den zuständigen Behörden eine Verdachtsanzeige zu erstatten.
Mit der durch mich erfolgten Information, dass die durch die National Inkasso GmbH vertretene EBIZ d.o.o. Tuzla gefälschte Angaben gemacht hat, namentlich die gleiche Steuernummer angegeben hat wie zwei andere Unternehmen, von denen mindestens eines ebenfalls von der National Inkasso GmbH vertreten wurde oder sogar noch wird, lag der National Inkasso GmbH spätestens am 23.09.2021 Kenntnis über i.S.d. GWG verdächtige Aktivitäten mindestens eines Auftraggebers der National Inkasso GmbH vor.
Bitte leiten Sie alle notwendigen Schritte ein,
1. um die unlauteren Methoden der National Inkasso GmbH, namentlich die irreführende Behauptung, unzustellbare Schreiben würden Ermittlungskosten auslösen, zukünftig unterbunden werden, sofern diese Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen.
2. dass die National Inkasso GmbH alle rechtlich vorgeschriebenen Massnahmen ergreift, um nach Kenntnis von geldwäscherelevanten Handlungen ihrer Auftraggeber diese Handlungen zu unterbinden und diese nicht noch zu fördern.
Um Zusendung einer Eingangsbestätigung sowie eines Aktenzeichens wird gebeten.
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