Investi
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Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
W3 Internet Marketing darf anrufen: Man beruft sich auf mein mutmaßliches Interesse und empfiehlt mir ihren Rechtsanwalt. Der würde mir kostenpflichtig die Rechtslage erklären.
Anmerkung: Die UE hätte nichts gekostet.
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Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nicht gewerblich, ich bin als "sonstiger Marktteilnehmer" angerufen worden.
Die Rechtslage wird uns das AG Mitte in Berlin "erklären".
Wieder dieser Begriff sonstiger Marktteilnehmer. Darunter würde im Zweifel auch der Landwirt mit angeschlossenen Eier-Verkauf fallen.
Wobei es nach dem Brexit schon ganz nett wäre mal nachzufragen wer den hier der EU-Datenschutzvertreter des britischen Unternehmens ist. Wenn man die schon wegen fehlenden Kapitals nicht dran bekommen kann, dann sollte man zumindest die Aufsichtsbehörden mal ein wenig nachfragen lassen....
„Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
―Peter Hohl
W3 ist in Berlin. "sonstige Marktteilnehmer" steht in § 7 UWG.
Die Briten aus Darmstadt sind erst soäter an der Reihe.
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