Biquadrat Marketing GmbH hat sich lieber verurteilen lassen, als auf ein Einigungsangebot einzugehen.
Biquadrat Marketing GmbH hat sich lieber verurteilen lassen, als auf ein Einigungsangebot einzugehen.
Versäumnisurteil oder eines mit Urteilsbegründung?
Investi
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Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Versäumnisurteil
Der Prokurist und Gesellschafter von W 3 Internet Marketing Lorenz veröffentlicht unter
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eine Anleitung für Kaltakquise. Dort heißt es u.a.:
Die Onlinesuche via Suchmaschine bietet Ihnen die Möglichkeit, sich vorab über die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu informieren und diese in die Planung Ihrer Akquise mit einbeziehen und auf diese Weise rechtssicher Kunden gewinnen. In einigen Ländern muss zu Anfang des Gesprächs die Einwilligung der Gesprächspartner erfolgen. Ist dies der Fall, sollte das Einholen der Einwilligung von Interessent oder Kunde grundsätzlich im ersten Teil des Gespräches erfolgen.
Auf der gleichen Seite:
Im Rahmen der gesetzlichen Impressumspflicht müssen wir unsere Kontaktdaten veröffentlichen. Diese werden von dritten Personen teilweise zur Übersendung nicht erwünschter Werbung und Informationen genutzt. Wir widersprechen hiermit jeglicher von uns nicht ausdrücklich autorisierten Übersendung von Werbematerial aller Art. Wir behalten uns ferner ausdrücklich rechtliche Schritte gegen die unerwünschte und unverlangte Zusendung von Werbematerial vor. Dies gilt insbesondere für sogenannte Spam-E-Mails, Spam-Briefe und Spam-Faxe. Wir weisen darauf hin, dass die unautorisierte Übermittlung von Werbematerial sowohl wettbewerbsrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Tatbestände berühren kann. Speziell Spam-E-Mails und Spam-Faxe können zu hohen Schadensersatzforderungen führen, wenn sie den Geschäftsbetrieb durch Überfüllung von Postfächern oder Faxgeräten stören.
"Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
(Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)
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