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Thema: Mivolta: Hohes Bußgeld für untergejubelte Verträge

  1. #1
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    Standard Mivolta: Hohes Bußgeld für untergejubelte Verträge

    hallo,

    ganz arg freu:

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    Die Bundesnetzagentur verlangt 250.000 Euro Bußgeld von einem Energieversorger. Dieser hatte Betroffenen Verträge arglistig untergeschoben.

    Wegen unerlaubter Telefonwerbung hat die Bundesnetzagentur gegen den Energieversorger Mivolta aus Gräfelfing bei München ein Bußgeld von 250.000 Euro verhängt. Das Unternehmen habe bundesweit in mehreren Hundert Fällen Verbraucher mit rechtswidrigen Werbeanrufen zu Strom- und Gaslieferverträgen ihrer Marke Maxximo belästigt, teilte die Aufsichtsbehörde am 11. Februar 2021 mit. In Extremfällen hätten Betroffene von über 30 Anrufversuchen innerhalb von zwei Wochen berichtet.
    Mivolta hatte auch schon eine Antwaltsrechnung wg. einem illegalen Cold-Call bei mir zahlen müssen.

    Rainer

  2. #2
    Deekaner Avatar von deekay
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    Die Meldung gab es sogar im Radio :-) das hat mich noch mehr gefreut
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  3. #3
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    ... gegen den Energieversorger Mivolta...
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  4. #4
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Tja, eigentlich hätte man die Stadtwerke Pforzheim nochmal richtig melken müssen in dem Zusammenhang.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  5. #5
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    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]der Bundesnetzagentur

    Die Bundesnetzagentur hat gegen den Energieversorger mivolta GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung eine Geldbuße von 250.000 Euro verhängt.

    ""Verbraucherinnen und Verbraucher waren massiv von unerlaubten Werbeanrufen und unterstellten Vertragsabschlüssen betroffen. Dies ist nicht zu akzeptieren. Gegen Unternehmen, die auf diese Art und Weise agieren, gehen wir weiter konsequent vor"", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
    Untergeschobene Verträge durch „Stadtwerke-Trick“

    Die mivolta GmbH hatte bundesweit in mehreren hundert Fällen Verbraucherinnen und Verbraucher mit rechtswidrigen Werbeanrufen zu Strom- und Gaslieferverträgen der Eigenmarke „MaXXimo“ belästigt. Dabei setzte das Unternehmen Vertriebspartner ein, die die Betroffenen hartnäckig und gegen deren erklärten Willen immer wieder kontaktierten. Außerdem erfolgten die Anrufe teilweise anonym, da die Anrufer ihre Rufnummern in einigen Fällen unterdrückten.

    Viele der verfahrensgegenständlichen Werbeanrufe waren geprägt von einer irreführenden Gesprächsführung. Häufig stellten sich die Anrufer dabei mit Fantasienamen wie zum Beispiel „bundesweite Energieagentur“ vor oder taten so, als würden sie die Betroffenen im Auftrag der Bundesnetzagentur anrufen. Hierdurch ließ sich eine Vielzahl der Betroffenen in die Irre führen.

    In mehreren Fällen wurde auch der eigentliche Anrufzweck, Produkte der mivolta zu vertreiben, zunächst verschleiert. Die Anrufer gaben vor, allgemein angebliche Kosteneinsparpotenziale beim Energieverbrauch aufzeigen zu wollen.

    Teilweise gaben sich die Anrufer auch gezielt als Mitarbeiter des aktuellen Energieversorgers der Angerufenen aus. Auf diese Weise versuchten sie, von den Betroffenen gerade die Informationen wie die Zählernummer zu erhalten, die erforderlich sind, um einen Lieferantenwechsel anstoßen zu können. Einige Verbraucherinnen und Verbrauchern bekamen im Nachgang hierzu Vertragsunterlagen und Auftragsbestätigungen zugeschickt, obwohl sie einem Vertrag gar nicht zugestimmt hatten. Die Betroffenen waren dann gezwungen, angebliche Verträge, die sie nie abgeschlossen hatten, mit großem Aufwand zu widerrufen.
    Ungültige Werbeeinwilligungen und kontinuierliche Telefonbelästigung

    Die Bundesnetzagentur hat in ihren Ermittlungen festgestellt, dass ein erheblicher Teil der Werbeeinwilligungen nach dem jeweils betreffenden Telefonanruf datiert war. Weitere der verwendeten Einwilligungserklärungen, die die mivolta über Online-Gewinnspiele bezogen hatte, waren seitens der Gewinnspielanbieter intransparent vorformuliert und gestaltet. Mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher berichteten außerdem, dass der von Ihnen ausdrücklich geäußerte Wunsch bzw. die Aufforderung, weitere Anrufe zu unterlassen, nicht beachtet worden sei. In Extremfällen berichten Betroffene von über 30 Anrufversuchen innerhalb von zwei Wochen.
    Verbotene Rufnummernunterdrückung

    In mehreren Fällen unterdrückten die Anrufer bei den Werbeanrufen zudem ihre Rufnummern und verschleierten so die Herkunft des Anrufs. Obwohl die Werbeanrufe somit teilweise anonym erfolgten, konnten diese aufgrund weiterer Ermittlungen der Bundesnetzagentur eindeutig der mivolta zur Last gelegt werden.

    Wenn Unternehmen eine Rufnummer bei Werbeanrufen nicht anzeigen und ihre Identität durch anonyme Anrufe verschleiern, können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro fällig werden.

    Die Geldbuße gegen die mivolta GmbH ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

  6. #6
    Deekaner Avatar von deekay
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    Die Geldbuße gegen die mivolta GmbH ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.
    Da bin ich mal gespannt, vor allem wegen der falschen Namensnennungen (Bundesnetzagentur und co.)
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  7. #7
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    Die machen es immer noch.

    Heute ein Anruf von 021519869852 und ein Kontrollanruf von 021519869850 von einer "Strom - und Gas Vertriebsgesellschaft"
    mit der üblichen Unterschiebungsmasche.

    Vollmacht sollte im Anschluß per E-Mail gemacht werden.


    header:
    01: Received: from EX1.MCE.intra (unknown [195.4.138.98])
    02: (using TLSv1.2 with cipher ECDHE-RSA-AES256-GCM-SHA384 (256/256 bits))
    03: (No client certificate requested)
    04: by ns5.bll-computer.de (Postfix) with ESMTPSA ID: [ID filtered]
    05: for <***>; Tue, 28 Jun 2022 xx:xx:xx +0200 (CEST)
    06: Received: from med.cust.itnox.de (144.76.42.231) by EX1.MCE.intra
    07: (192.168.170.2) with Microsoft SMTP Server (version=TLS1_2,
    08: cipher=TLS_ECDHE_RSA_WITH_AES_256_GCM_SHA384) ID: [ID filtered]
    09: 2022 xx:xx:xx +0200
    10: Date: Tue, 28 Jun 2022 xx:xx:xx +0200
    11: From: "bestaetigung1684 [at] maxximo-energie.de"
    12: <bestaetigung1684 [at] maxximo-energie.de>
    13: Subject: Vollmacht abgeben


    Die Antwort sollte via mailto an [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] gehen.

  8. #8
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    Impressum der maxximo-energie.de

    Dieser Online-Auftritt ist ein Angebot der:

    mivolta GmbH
    Seeholzenstr. 12
    82166 Gräfelfing

  9. #9
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Tja, die Namen wechseln und die Köpfe bleiben.... Letztlich wird da wohl auch beim Bußgeld nicht viel geblieben sein an Einsicht. Aber so lange die Politik hier einen Amtsrichter entscheiden lässt und die Aufsichtsbehörden nur Papiertiger sind ohne staatsanwaltliche Kompetenzen ist das alles eh nur Makulatur. Das Treiben wird weiter gehen....
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

  10. #10
    Deekaner Avatar von deekay
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    Vertriebsform: Callcenter
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