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Thema: Rechtlicher Widerstand gegen Spam

  1. #1
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    Idee Rechtlicher Widerstand gegen Spam

    Liebes Forum,

    schon seit langer Zeit freue mich darauf, eure Meinung zu einem, wie ich finde, wichtigen Thema zu erfragen. Kurz zu meinem Hintergrund: Ich habe den gemeinnützigen Verein Letzte Werbung (xxx.xxxxxx.xx) gegründet, der sich seit vielen Jahren gegen unerwünschte Werbung einsetzt. Neben dem politischen Weg, der eine bessere gesetzliche Regelung zum Ziel hat, haben wir auch den juristischen als sehr wirkungsvollen entdeckt.

    Wir haben hierzu den Appmelder (xxx.xxxxxx.xx) ins Leben gerufen. Das Ziel: Für jede Art von Werbung automatisiert den richtigen Weg möglichst einfach zu machen. Wir bieten bei Verstößen gegen DSGVO & Co auch die Möglichkeit abzumahnen und zu klagen und übernehmen hierfür das Kostenrisiko. Das Grund: Als Privatperson ist es eine riesige Hürde, einen Anwalt einzuschalten. Deswegen senden Unternehmen, wie ihr wisst, massenhaft verbotenen Spam.

    Wir konzentrieren uns also auf die Art von Werbung, die vom Spam Filter nicht automatisch aussortiert werden kann. In der Regel sind dies Newsletter, Gutscheine, etc. von deutschen Unternehmen, bei denen man etwas bestellt oder sich registriert hat.

    Mich würd es sehr freuen, eure Meinung dazu zu hören: Als wie groß seht ihr das Problem hat und findet ihr den juristischen Weg richtig?

    Herzlich

    Sebastian
    Geändert von deekay (07.07.2022 um 14:41 Uhr) Grund: Forenspam neutralisiert

  2. #2
    Mitglied Avatar von Trolljäger
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    Mit dem Spamkrokodil nix verdient, weil illegal?
    Daher jetzt neuer Versuch?
    Wird auch nicht funktionieren .. zumindest nicht hier
    Mein Name ist Programm

  3. #3
    Neues Mitglied Avatar von Dr_Who
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    Zumindestens eine ganz heikle Konstellation, bei der man sich die Finger gehörig verbrennen kann - und anscheinend ist das ganze auch noch nicht final geklärt

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  4. #4
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Hallo ssielmann,

    ich freuen mich immer über Mitstreiter gegen Spam, egal ob dies online oder offline geschieht, insoweit "Glückwunsch" zum ersten Beitrag!.

    Spambekämpfung ist ja letztlich immer noch etwas, was ein jeder selbst aktiv angehen muss. Ist der Werbeversender nicht einsichtig, so muss ein Anwalt her, dessen Leistung Sie über einen Prozessfinanzierer gratis anbieten. Zumindest verstehe ich Ihre Webseiteninhalte so.

    Ich fühle mich bei Ihrem Ansinnen sehr deutlich an die Aktion "Spam-Krokodil" erinnert, auf den auch der Nutzer "trolljäger" hier anspielt. Für den Fall, das Ihnen diese Aktion nicht bekannt ist:

    Befragen Sie dazu Herrn RA F. G., der war bei diesem Konstrukt, bei dem es auch um einen Prozesskostenfinanzierer namens "Spam-Krokodil" ging, auch schon mit dabei. Für den Fall, das Ihnen dies alles gänzlich unbekannt sein sollte, möchten wir auf einzelne Punkte in uns vorliegenden Urteilen eingehen:

    Prozessfinanzierungsgesellschaften finanzieren sich (in den USA) durch Zahlungen der Gegenseite im Erfolgsfall. Demnach muss die Unterlassungserklärung ein Vertragsstrafenversprechen zugunsten des Finanzierers enthalten, was die Abmahnung unseres Wissens nach zumindest hier in Deutschland rechtsmissbräuchlich machen würde. Das Kammergericht Berlin hatte zwar einmal entschieden, dass der Dienst "Spam-Krokodil" nicht rechtsmissbräuchlich sei, weil sachfremde Interessen des Dienstes nicht dem Kläger zuzurechnen seien, aber dies ist nur eine Randnotiz. Rechtsanwalt D. S. von den Kelleners + Albert Rechtsanwälten hat eine einstweilige Verfügung gegen das Spam-Krokodil erwirkt. Der Streitwert betrug immerhin 84.000€. Zwischenzeitlich wurde eine Abschlusserklärung abgeben, deren Inhalt uns nicht bekannt ist. Inzwischen ist der Dienst "Spam-Krokodil" aber nicht mehr online, es steht zu vermuten, dass es dafür rechtliche Gründe gab. Sollten es keine rechtlichen Gründe sein, werden es andere Gründe gewesen sein, die den Weiterbetrieb unmöglich gemacht haben.

    Genauere Auskunft kann Ihnen dazu aber vermutlich vorgenannter RA F. G. geben. Es ist der gleiche Rechtsanwalt, der auch bei Ihnen, also bei "Letzter Werbung" eingebunden ist.

    Ich sehe - wie erwähnt - keinen rechtlichen Unterschied zwischen dem "Appmelder" und dem "Spam-Krokodil". Gerne dürfen Sie mir - wenn sie dies wollen - hier die grundliegenden Unterschiede darstellen.

    Der Eindruck, der auf den verlinkten Webseiten erweckt wird, man könne mit Spam Geld machen, ist nach meiner Ansicht zudem Augenwischerei. Die Voraussetzungen, die dafür erfüllt sein müssen, sind zahlreich. Ein Spammer muss vorher eine Unterlassungserklärung abgegeben haben _und_ dann gegen diese Erklärung durch ein zweites Spamming verstoßen _und_ dann auch noch entsprechend Leistungsfähig sein, die Vertragsstrafe zu zahlen. Meiner Meinung nach lassen sich die großen Spamversender inzwischen allesamt verklagen, weil dies bei den Witz-Streitwerten deutlich günstiger ist und das Ordnungsgeld am Ende nicht an den Betroffenen, sondern an den Staat geht. Damit schlägt der Spammer zwei Fliegen mit einer Klappe: er kann spekulieren, ob das Spam-Opfer überhaupt klagt, und wenn ja, zahlt er im Wiederholungsfalle gerade auch nicht an denjenigen, der ihn wegen des Spams in Regress genommen hatte. Also baut das vorliegende Geschäftsmodell auf die neuen Spammer, die sich in der Materie nicht auskennen.

    Wie sind denn Ihre Erfahrungen? Auch mit zuvor privat verfolgten Interessen?

    Freundliche Grüße
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  5. #5
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    Liebes Forum, insbesondere Trolljäger, Dr_Who und truelife,
    herzlichen Danke für Ihre Antworten - der Vergleich mit dem Spam Krokodil ist auf den ersten Blick sinnvoll und wir kennen die Hintergründe dieses Angebots auch sehr gut. Der größte Unterschied liegt vermutlich in der Mission. Da wir aus dem ehrenamtlich-aktivistischen Umfeld kommen, liegt das Hauptaugenmerk auf der ganzheitlichen Vermeidung von Spam, für die wir den rechtlichen Weg als nur einen von vielen Möglichkeiten sehen. Dieser nicht primär monetär getriebene Ansatz, plus starke Partner bei Finanzierung und Kanzleien geben uns den nötigen langen Atem um das Thema nachhaltig anzugehen.

    Unsere persönliche Erfahrung in den mehreren hundert Testverfahren ist durchweg positiv - wir gewinnen, bis auf in wenigen Ausnahmefällen, immer. Übrigens sind die professionellen Spammer gar nicht die einzigen Versender unerwünschter Werbung. Wir erhalten vor allem Einsendungen großer Versandhändler wie Otto oder Görtz oder Internet-Unternehmen wie Tier oder Flink. Sehen Sie diese Werbung auch als problematisch an?

  6. #6
    Neues Mitglied Avatar von Dr_Who
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    Der größte Unterschied liegt vermutlich in der Mission.
    Ahja?

    Dieser nicht primär monetär getriebene Ansatz, plus starke Partner bei Finanzierung und Kanzleien geben uns den nötigen langen Atem um das Thema nachhaltig anzugehen.
    Was für ein hochtragendes Geschwafel. Also was denn nun: Entweder man macht es ehrenamtlich oder man hat finanzstarke Partner (die natürlich verschwiegen werden) Dieser Verein hier trägt sich ehrenamtlich. Und er geht dahin wo es wehtut um gegen Spam vorzugehen. Prozessfinanzierer haben immer ein Geschmäckle und sind eine unnötige Angriffsfläche für Gegneranwälte.

    in den mehreren hundert Testverfahren
    Testverfahren? Junge, das ist hier kein Spielplatz. Hier hat man es mit kriminelle Netzwerken zu tun.

    Übrigens sind die professionellen Spammer
    Ja wer sind denn diese professionellen Spammer?

    Wir erhalten vor allem Einsendungen großer Versandhändler wie Otto oder Görtz oder Internet-Unternehmen wie Tier oder Flink
    Von denen bekommen die wenigsten was unerwünschtes

    Mein Eindruck: Sie sind in der Komfortzone unterwegs. Das, was wirklich an Spam , unerwünschten Anrufen usw. abgeht, bekommen Sie garnicht mit.
    Ich bin ein Timelord vom Planeten Gallifrey

  7. #7
    Neues Mitglied Avatar von Dr_Who
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    Achso ...nochwas:

    Sie schreiben, Ihre Initiative wäre eine e.V. - Ich sehe aber keine Möglichkeit , Mitglied zu werden? Keine Satzung?

    Wir verarbeiten personenbezogene Daten zu Zwecken des Onlinemarketings, worunter insbesondere die Vermarktung von Werbeflächen oder Darstellung von werbenden und sonstigen Inhalten (zusammenfassend als "Inhalte" bezeichnet) anhand potentieller Interessen der Nutzer sowie die Messung ihrer Effektivität fallen kann.

    Zu diesen Zwecken werden sogenannte Nutzerprofile angelegt und in einer Datei (sogenannte "Cookie") gespeichert oder ähnliche Verfahren genutzt, mittels derer die für die Darstellung der vorgenannten Inhalte relevante Angaben zum Nutzer gespeichert werden. Zu diesen Angaben können z.B. betrachtete Inhalte, besuchte Webseiten, genutzte Onlinenetzwerke, aber auch Kommunikationspartner und technische Angaben, wie der verwendete Browser, das verwendete Computersystem sowie Angaben zu Nutzungszeiten gehören. Sofern Nutzer in die Erhebung ihrer Standortdaten eingewilligt haben, können auch diese verarbeitet werden.
    Wie passt denn das zu Ihrer Mission? DAS riecht alles nicht nach Ehrenamt, Verein und sozialem Engagement
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  8. #8
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Hallo ssielmann,

    danke für deine Rückmeldung.

    Ich bin kein Jurist, aber ich sehe auch bei einem "nicht primär monetär getriebenen Ansatz" eine Rechtsmissbräuchlichkeit. Denn auch wenn das Geld nicht das Hauptaugenmerk ist, es ist letztlich das, was das ganze Konstrukt am Leben erhalten wird. Die Vertragsstrafe im Wiederholungsfall geht ja zu "Ihnen", also zum "Appmelder". Schon das alleine ist meines Erachtens unzulässig. Aber es ist essentiell für das Geschäftsmodell.

    Starker Partner in der Finanzierung zu haben, ist etwas schönes. Da mit der Spamabwehr aber kein Geld zu verdienen ist, müsste das der Partner aus ideologischen Gründen machen. Firmen, die aus ideologischen Gründen Gelder aufwenden, gibt es nicht viele. Wer ist denn Ihr Prozesskostenfinanzierer? Die Gesellschaft im Impressum des Appmelders, also die WLT We Love Trees UG, kann es ja wohl mit 500€ Stammkapital nicht sein.

    Die mehrere hundert Testverfahren - könnten Sie da mal zwei, drei anonymisierte Urteile einstellen oder verlinken? Mich interessiert die Ansicht der Gerichts zum Konstrukt auf Klägerseite.

    Auch ich pflege meine Rechtsstreitigkeiten zu gewinnen. Wenn ich keine Unterlassungserklärung erhalte, dann klage ich halt und finanziere den Prozess aus eigenen Mitteln. Also ganz klassisch. Dafür ist mein Vorgehen dann auch "sauber". Auch ich habe schon Schiffbruch erlitten, beispielsweise vor dem Kammergericht Berlin, als mit ein Bausenat erklärte, es sei doch ein Abmeldelink in der E-Mail vorhanden gewesen. Aber so ist es eben: vor Gericht und auf hoher See... Welche Ausnahmefälle - mit welchen Gründen - gab es denn beim Appmelder?

    Zu der von dir aufgeworfenen Frage: ich sehe jegliche Werbung als problematisch an, wenn ich sie ungefragt erhalte, mit Ausnahme dort, wo es gesetzlich erlaubt ist, beispielsweise bei Postwerbung. Bei Tier und Flink unterhalte ich auch Accounts, bekomme dort aber auch keine Werbung, da ich die Erlaubnis dazu auch nicht erteilt habe. Sprich: Tier und Flink halten sich bei mir an die Spielregeln.

    Ich bin ja schon sehr lange aktiv, im Bereich der Spambekämpung. Daher behaupte ich von mir, ich bin entsprechend sensibilisiert, was den Ensatz meiner Daten angeht. Ich würde aber daran zweifeln, ob das für den Großteil Ihrer Kunden auch gilt.
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  9. #9
    Mitglied Avatar von Trolljäger
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    Zitat Zitat von Dr_Who Beitrag anzeigen
    Achso ...nochwas:

    Sie schreiben, Ihre Initiative wäre eine e.V. - Ich sehe aber keine Möglichkeit , Mitglied zu werden? Keine Satzung?..
    Ich habe mir auf deren Internetseite auch schon einen Wolf gesucht.. nichts gefunden..

    ich nehme an, das die überhaupt keine Mitglieder haben wollen (die könnten ja unangenehme Fragen stellen)
    Mein Name ist Programm

  10. #10
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    Man sollte auch nicht außer Betracht lassen, dass viele Gerichte den Streitwert für Unterlassungsansprüche auf 500 Euro festsetzen, um generalpräventiv solche Klagen gering zu halten.

    Oder das persönliche Erscheinen des Klägers anordnen, um ihn zu fragen, ob ihm die im Spam angesprochene Adresse wirklich gehöre, auch wenn bereits die Datenspeicherauskunft vorgelegt worden war. Das macht Spaß, wenn man dafür für zwei Tage durch ganz Deutschland unterwegs ist.

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