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Thema: Rechtlicher Widerstand gegen Spam

  1. #11
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von elfriede8 Beitrag anzeigen
    Man sollte auch nicht außer Betracht lassen, dass viele Gerichte den Streitwert für Unterlassungsansprüche auf 500 Euro festsetzen, um generalpräventiv solche Klagen gering zu halten.

    [...]

    Das macht Spaß, wenn man dafür für zwei Tage durch ganz Deutschland unterwegs ist.
    Das ist in meinen Augen genauso rechtsmissbräuchlich, wie manche Dinge auf Parteienseite.
    Investi
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    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  2. #12
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von elfriede8 Beitrag anzeigen
    Man sollte auch nicht außer Betracht lassen, dass viele Gerichte den Streitwert für Unterlassungsansprüche auf 500 Euro festsetzen, um generalpräventiv solche Klagen gering zu halten.

    [...]

    Das macht Spaß, wenn man dafür für zwei Tage durch ganz Deutschland unterwegs ist.
    Auch, wenn es viel Interpretation ist:

    § 331 StGB
    Vorteilsannahme

    (1) Ein Amtsträger, ein Europäischer Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) 1Ein Richter, Mitglied eines Gerichts der Europäischen Union oder Schiedsrichter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, daß er eine richterliche Handlung vorgenommen hat oder künftig vornehme, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Der Versuch ist strafbar.

    (3) Die Tat ist nicht nach Absatz 1 strafbar, wenn der Täter einen nicht von ihm geforderten Vorteil sich versprechen läßt oder annimmt und die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Befugnisse entweder die Annahme vorher genehmigt hat oder der Täter unverzüglich bei ihr Anzeige erstattet und sie die Annahme genehmigt.
    Ein Richter, der sich Arbeit, für die er bezahlt wird, durch Manipulation (vorsätzliche, den tatsächlichen Umfang und die weitreichenden Folgen der Taten ignorierende Streitwertherabsetzung) vom Hals schafft, dafür aber den gleichen Sold erhält, verschafft sich somit einen Vorteil und ist in meinen Augen korrupt. Denn man kann sich auch selbst korrumpieren. Der Richter wird dafür bezahlt, unparteiisch (auch sich selbst gegenüber) Recht zu sprechen. Ein angestellter Verkäufer kann auch nicht entscheiden, ab heute nur noch Schnittkäse zu verkaufen, weil Reibekäse zu viel Arbeit ist und er dazu keine Lust hat. Das Leben ist kein Ponyhof - und das gilt auf beiden Seiten des Richtertisches.
    Und jeder Richter sollte bei der Streitwertfestsetzung überlegen, ob nicht eventuell doch eigene Empfindlichkeiten diese Entscheidung massgeblich beeinflussen.

    Alternativ könnte man eines jeden Richters dienstliche und private Rufnummer veröffentlichen und in Spammerlisten eintragen, seine Vorzimmerkräfte in Urlaub schicken und ihn mal vier Wochen dem Telefonterror aussetzen, den seine Prozessparteien erleiden müssen. Incl. der täglichen, nicht durch Mitarbeiter gefilterten Mailspam-Sortierung.
    Mal sehen, wie lange dieser Richter dies als geringe Belästigung empfinden würde.

    Einer Fangschaltung zufolge ging bei mir im Zeitraum der Schaltung (30 Tage) umgerechnet auf den Arbeitstag (und Spammer rufen selten ausserhalb ihrer eigenen Arbeitszeit an) ca. alle 13 Minuten ein Spamanruf ein. Betrügerische und solche mit real existierenden Angeboten. Und das waren nur diejenigen, die ich in der Fangschaltung auslösen konnte. Die auf Mobiltelefon umgeleiteten sind in dieser Rechnung noch nicht enthalten.

    Ich glaube, wenn ich mich in einen Gerichtssaal setzen würde und alle 13 Minuten würde mein Mobiltelefon einen einzelnen mittellauten Piepser loslassen, würde mich der Richter spätestens nach dem dritten Ton rauswerfen. Und zwar mit dem Hinweis, dass dies störend sei. Dabei ist ein einzelner Ton, auf den man nicht reagieren muss, damit er aufhört, weit weniger belästigend, als ein Telefonat, das man nur durch abheben und nach Analyse des Gesprächsinhalts als belästigend oder geschäftlich/privat wichtig einstufen kann.

    Ich würde mich gerne mal mit dieser Aktion in den Gerichtssal eines Richters setzen, der die Streitwerte mit der Begründung der doch soooo geringen Belästigung durch einen Anruf oder eine Spammail herabsetzt.
    Investi
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  3. #13
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Ich habe alle Spamanrufe seit 8 Jahren statistisch erfasst. Pro Jahr sind es immer ca. 100, allerdings laufen die meisten Anrufe auf den Anrufbeantworter und das mindert die Wiederholungsrate. Wer genau anruft, lässt sich so allerdings nicht feststellen, irgendwie sind die Spammer nicht bereit ihre Firma zu nennen. Die Namen ist allerdings frei erfunden, so viele Frau Weiß und Herr Braun gibt es nicht.

  4. #14
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    Aufgrund unserer jüngeren Geschichte geniessen aber laut Grundgesetz Wissenschaftler und Richter weitgehende Privilegien und Unabhängigkeit. Sie unterliegen z. Bsp. nicht (wie alle anderen Beschäftigtenim öffentlichen Dienst) dem Arbeitszeitgesetz. Da muss schon einiges passieren, bevor man einem Richter Rechtsbeugung nachweisen kann.
    mein Credo: die 10 größten ROKSO-Spammer aus dem Verkehr gezogen, und 80 % des weltweiten Spam-Problems hätte sich mit einem Schlag erledigt....
    Ausserdem fordere ich die Abschaffung aller Affiliate-Programme, da mir bis heute niemand ein 100 % seriöses Affiliate-Programm benennen konnte.

  5. #15
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von Investi Beitrag anzeigen
    Auch, wenn es viel Interpretation ist:
    Daher dieser Zusatz. Und ja: ich weiss, dass der deutsche Richter nicht nach Gesetz, sondern nach Gewissen urteilt.

    Trotzdem und gerade deswegen auch nochmal ein Zitat aus meinem Beitrag:

    Und jeder Richter sollte bei der Streitwertfestsetzung überlegen, ob nicht eventuell doch eigene Empfindlichkeiten diese Entscheidung massgeblich beeinflussen.

    Übrigens gehört zu diesen Empfindlichkeiten neben dem Unverständnis über das Ausmass der Belästigungen auch der Wunsch, den Arbeitstag früher beenden zu wollen und den Rest des Tages auf dem Golfplatz zu verbringen.
    Investi
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  6. #16
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Der

    Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V.
    Am Weidendamm 1A
    10117 Berlin

    berichtete bereits Ende 2018: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Als Partner [...] fungieren der Suchmaschinenbetreiber Ecosia GmbH und die Eyeo GmbH („AdBlockPlus“) . [...] Möglicherweise [wird] auch das sonstige Vereinsbudget von den Partnerunternehmen finanziert. Im Gegenzug erbringt LW Werbeleistungen für die beiden Partner.
    Sofern das stimmt, würde ich ssielmann an dieser Stelle:

    Zitat Zitat von ssielmann Beitrag anzeigen
    starke Partner bei Finanzierung
    durchaus recht geben.

    Dennoch: ich erachte das Konstrukt weiterhin als rechtsmissbräuchlich.
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  7. #17
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    Bei deutschen Gerichten sind nicht nur Richter manchmal "sehr schnell".
    Das AG Düsseldorf hat nach einem Urteil im November und dem unmitelbar danach gestellten Kostenfestsetzungsantrag diesen bis heute nicht verbeschieden. Mehrere Nachfragen waren ohne Erfolg. Heute heute ich auf telefonische Nachfrage erfahren, dass die Akten schon weggelegt sind. Man werde sich aber um den Antrag jetzt kümmern. Das hat mich sehr gefreut.

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