Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 18

Thema: Unzulässige Werbung für eine staatliche Lotterie

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Neues Mitglied
    Registriert seit
    01.08.2022
    Beiträge
    42

    Standard Unzulässige Werbung für eine staatliche Lotterie

    Ich hatte heute einen an mich adressierten Brief von dieser Firma im Briefkasten :

    Staatliche Lotterie Einnahme Werner Peters OHG
    Hohe Bleichen 12
    20354 Hamburg

    Der Inhalt ist ein Musterscheck über 5 Millionen Euro und mehreren Schriftstücken, auf denen viel Gold und tolle Autos zu sehen sind. Viel Spielzeug (Marken zum Aufkleben und Felder zum Freirubbeln).
    Irgenwie hatte ich in erinnerung, dass Werbung für Glückspiel sehr enge Grenzen hat, die verhindern sollen, dass Spielsüchtige erneut in Versuchung kommen.
    Jeder weiß natürlich, dass sich solche Unternehmen einen Scheiß darum kümmern, ob jemand Haus und Hof bei denen verzockt.

    Zudem frage ich mich, wie die an meine Adresse kommen und ob die für eine personalisierte Werbung per Brief nicht auch meine Zustimmung haben müssen?

    Die Frage ist, ob jemand hier auch solche Post bekommen hat und wie Ihr damit umgeht. Ich will jetzt mal die Diskusion über Abmahnung umgehen und frage daher, ob ein eingetragener Verein wie dieser sich dieser Sache annehmen würde. Der Verein könnte hier erreichen, dass derartige Briefe -egal an wen gerichtet- nicht mehr versendet werden dürfen. Wenn ich selbst Abmahne oder vor Gericht gehe ist es nur für meine Adresse verboten, so einen Mist zu versenden.

  2. #2
    Deekaner Avatar von deekay
    Registriert seit
    07.07.2006
    Ort
    Lippe / NRW
    Beiträge
    7.451

    Standard

    ch hatte heute einen an mich adressierten Brief von dieser Firma im Briefkasten
    Briefwerbung ist völlig legal. Das sollten Sie wissen. Und zwar so lange bis man dem Absender schreibt , dass man keine Werbung wünscht.
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  3. #3
    Mitglied
    Registriert seit
    07.02.2013
    Beiträge
    231

    Standard

    In diesen fällen nehme ich ein großes Kuvert, stecke den gesamten Brief rein und zufällig fällt mir auch noch der Inhalt des Loches mit hinein und schicke das Ganze unfrei zurück. Von diesen Firmen, es waren bisher vielleicht 10, habe ich nie wieder Post bekommen.

  4. #4
    Senior Mitglied
    Registriert seit
    11.01.2009
    Beiträge
    1.513

    Standard

    Zitat Zitat von svenko Beitrag anzeigen
    Die Frage ist, ob jemand hier auch solche Post bekommen hat und wie Ihr damit umgeht. Ich will jetzt mal die Diskusion über Abmahnung umgehen und frage daher, ob ein eingetragener Verein wie dieser sich dieser Sache annehmen würde. Der Verein könnte hier erreichen, dass derartige Briefe -egal an wen gerichtet- nicht mehr versendet werden dürfen. Wenn ich selbst Abmahne oder vor Gericht gehe ist es nur für meine Adresse verboten, so einen Mist zu versenden.
    Du bist doch so schlau mit deinen Abmahnungen, warum sollen andere für dich Klagen und dass Kostenrisiko eingehen.

    Nach meinen Kenntnistand dürfen die dir Werbung per Post zusenden bis du denen das Untersagst.
    janssen76@gmx.de

  5. #5
    Neues Mitglied
    Registriert seit
    01.08.2022
    Beiträge
    42

    Standard

    Zitat Zitat von Smart Beitrag anzeigen
    Nach meinen Kenntnistand dürfen die dir Werbung per Post zusenden bis du denen das Untersagst.
    Zum Glück gibt es ja Google: Urt. v. 13.08.2021, Az. 33 O 16380/18 und dann kommt noch die Frage nach dem Datensatz?
    Ersteres kann aber interessanter sein, weil genau hier will ich unbedingt verhindern, dass die weitere Briefe an andere schicken können. Wenn ich klage und gewinne, streichen die mich aus dem Verteiler. Wenn ein Verbraucherschutzverein das macht, stehen die mit dem Rücken zur Wand.
    Jetzt müsste nur noch jemand diesen Brief erhalten haben, der in der Sperrliste steht und die Sache wird interessant. Der geht dann nämlich zum Psychologen und zwar für den Rest des Lebens :-) Die Rechnungen gehen dann direkt ans Unternehmen :-)
    Das Eigendliche Problem ist der Inhalt und die Aufmachung. Die dürfen quasi nur damit werben, dass sie existieren und welche Vertragsbedingungen gelten. Anreize zum Spielen, mit Geldscheinen wedeln usw ist verboten!

    Eine Abmahnung werden die nie beantworten, weil es wie ein Zugeständnis wäre und die Anzahl der Nachahmer dann durch die Decke gehen würde.

  6. #6
    Deekaner Avatar von deekay
    Registriert seit
    07.07.2006
    Ort
    Lippe / NRW
    Beiträge
    7.451

    Standard

    Wo steht in dem Urteil etwas zu Briefwerbung?

    Die beiden Klägerinnen nehmen den Beklagten auf Unterlassung wegen verschiedener Glücksspielwerbungen auf YouTube bzw. Facebook in Anspruch.
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  7. #7
    Senior Mitglied
    Registriert seit
    11.01.2009
    Beiträge
    1.513

    Standard

    Kann es sein, dass es sich hier: Urt. v. 13.08.2021, Az. 33 O 16380/18 um das Wettbewerbsrecht geht?
    janssen76@gmx.de

  8. #8
    Neues Mitglied
    Registriert seit
    01.08.2022
    Beiträge
    42

    Standard

    Zitat Zitat von deekay Beitrag anzeigen
    Wo steht in dem Urteil etwas zu Briefwerbung?
    Nirgens, denn der Antoß ist ja, die Art der Werbung. Wenn die Werbung suggeriert, dass man mit Hilfe eines Loses seine Probleme lösen könnte ... Der Tenor der Entscheidung ist eindeutig.

  9. #9
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
    Registriert seit
    17.07.2005
    Beiträge
    11.638

    Standard

    Zitat Zitat von svenko Beitrag anzeigen
    Urt. v. 13.08.2021, Az. 33 O 16380/18
    Ich gehe zwar davon aus, dass es sich um das Urteil des LG München I handelt (ein anderes ist zumindest nicht zu finden), aber es ist immer sinnvoll, auch das entscheidende Gericht zu benennen. Aktenzeichen sind bei fast allen Gerichten gleicher Instanz ähnlich aufgebaut, daher wird es schwierig, da das passende Urteil zu finden.

    Dass diese Entscheidung hier nicht greift, wurde ja bereits erwähnt. Ob möglicherweise ähnliche Entscheidungsgründe zur Untersagung der Verwendung (und somit ggfs. der Versendung) der dir zugegangenen Materialien führen könnten, können wir hier mangels Kenntnis des Werbebriefes nicht beurteilen.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  10. #10
    Urinstein Avatar von schara56
    Registriert seit
    03.08.2005
    Ort
    zuhause
    Beiträge
    10.602

    Standard

    Zitat Zitat von svenko Beitrag anzeigen
    ...] Zudem frage ich mich, wie die an meine Adresse kommen und ob die für eine personalisierte Werbung per Brief nicht auch meine Zustimmung haben müssen? [...
    Nachfragen beim werbenden Unternehmen.
    Bitte beachten: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Zitat Zitat von Pikiwedia
    ...] Am 25. Mai 2016 trat die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft (anzuwenden ab 25. Mai 2018). Dazu wurde das Bundesdatenschutzgesetz neu gefasst.[3] Damit entfiel das Listenprivileg.
    Villains who twirl their mustaches are easy to spot.
    Those who cloak themselves in good deeds are well camouflaged.

    Sokath! His eyes uncovered!

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
Partnerlink:
REDDOXX Anti-Spam Lösungen