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Obwohl sich Urteile zu DSGVO-Schadensersatzansprüchen mehren, sind sich die Gerichte immer noch uneinig, wann Betroffene von Datenschutzverstößen auch tatsächlich Geld sehen. In einem aktuellen Urteil hat sich das OLG-Köln mit dieser Frage beschäftigt und damit Klarheit in eine noch undurchsichtige Rechtslage gebracht. Ein genauerer Blick lohnt sich.

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