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Thema: GMI - Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen GmbH

  1. #1
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Standard GMI - Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen GmbH

    Spammer arbieten bekanntermassen in der Nutzung der Call Center durchaus innerhalb einer kleinen Bubble. Immer wieder tauchen die gleichen Namen, Gesprächsleitfäden, Bandansagen und sogar Bezugnahmen zu anderen Produkten oder Anrufen auf.
    Man teilt sich aber auch andere Dienstleister untereinander. Der eine oder andere Rechtsanwalt ist mit an Sicherheit grenzender Wahnrscheinlichkeit nicht nur Vertreter der Spammer in Streitfällen, sondern arbeitet garantiert die voraussichtlich erfolgreichste Strategie der einen oder anderen Spammerbude aus.

    Und auch im Inklassobereich findet sich immer wieder der gleiche Dunstkreis. Neben der National Inkasso GmbH, die sich nachweislich trotz Kenntnis bei der Eintreibung betrügerischer Forderungen beteiligt, taucht in regelmässigen Abständen immer wieder ein Name auf:

    GMI - Geselschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH
    Natruper Straße 57
    49076 Osnabrück

    Bei diesem Laden findet sich alles, was in Spammerkreisen Rang und Namen hat:

    • Jumbo Business Group s.a.r.l.
    • Blindenarbeitszentrale Saar
    • Neue Verlagsgesellschaft mbH (Burda-Konzern)
    • Blindenwerkstatt R. Kaniss
    • PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG
    • Bonafair AG (Hirschberger Naturrat)


    Und natürlich beteiligt sich auch die GMI aktiv als Spammer.
    Kaltanrufe, um zu klären, ob man die angebliche Forderung sofort oder in Raten bezahlen möchte, sind gem. UWG ebenso verboten, wie reine Werbeanrufe.

    Das Fatale an dieser Geschichte: Es werden ungeprüft Daten von angeblichen Schuldnern an potentiell unbeteiligte Dritte weitergegeben.
    Bei den Anrufen wird lediglich gefragt: "Ich hätte gern Herrn/Frau XY gesprochen. Sind Sie das?"
    Wenn man "ja" sagt, findet eine weitergehende Überprüfung nicht statt. Weder Geburtsdatum noch andere Kriterien werden überprüft. Denn immerhin kann man auch durch einen Zahlendreher bei einem vollkommen unbeteiligten Dritten gelandet sein. Aber gleich im nächsten Satz kommen dann Details zu Gläubiger, Forderungsgrund, Forderungshöhe ausposaunt.

    Deswegen verdient die GMI hier auch mal eine besondere Erwähnung und einen eigenen Thread.

    Heute Anruf im Auftrag der Kaniss'schen Klopapier-Verpacker. Angezeigte Rufnummer: 0541-20193283 (054120193283).
    Investi
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    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  2. #2
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von Investi Beitrag anzeigen
    Deswegen verdient die GMI hier auch mal eine besondere Erwähnung und einen eigenen Thread.

    Heute Anruf im Auftrag der Kaniss'schen Klopapier-Verpacker. Angezeigte Rufnummer: 0541-20193283 (054120193283).
    man bimmelt heftig
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    054120193283 wurde am 11. 11. 2022 in unserer Nummernabfragedienst-Datenbank registriert und wurde 1026 mal abgefragt.

  3. #3
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Nachdem ich per Telefon mit GMI nicht verhandle, kam heute wieder mal eine Mahnung. Natürlich in Sachen Blindenwerkstatt R. Kaniss e.K.
    Diesmal ist es nicht nur eine einfache Mahnung, sondern die

    [Trommelwirbel]

    Ankündigung des Gerichtsverfahrens


    Und wieder begegnet uns eine weitere miese Masche der Abzocker: rückdatierte Briefe.

    Das Schreiben weist als Briefdatum den 13.01.2023 aus; Zahlungsfrist: 20.01.2023. Zumindest wird dem Auftraggeber die Empfehlung gegeben, das Gerichtsverfahren bis zum 20.01.2023 einzuleiten. Nachweislich hat das Schreiben die GMI aber nicht vor dem 16.01.2023 verlassen.

    Lustig ist auch, dass nicht einmal die Auftraggeberin weiss, wie denn der angebliche Schuldner heisst. Und die GMI ist noch nicht einmal in der Lage, diesen falschen Namen richtig abzuschreiben.
    Investi
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  4. #4
    Deekaner Avatar von deekay
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    Gerichtsverfahren? Ohne gerichtlichen Mahnbescheid? Interessante Taktik
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  5. #5
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Mahnbescheid ist keine Voraussetzung für eine Zahlungsklage. Ausserdem ist die Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheids die Einleitung eines Gerichtsverfahrens (bzw., und so wird es deutlicher: eines gerichtlichen (Mahn-)Verfahrens).
    Investi
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  6. #6
    Deekaner Avatar von deekay
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    Zitat Zitat von Investi Beitrag anzeigen
    Mahnbescheid ist keine Voraussetzung für eine Zahlungsklage.
    Das weiss ich - zeigt deutlich die Vorgehensweise der Herrschaften.
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

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  7. #7
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Mahnbescheide gibts nicht kostenlos.
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    Für das Mahnverfahren wird eine halbe Gebühr nach dem Gerichtskostengesetz erhoben. Die Mindestgebühr beträgt 36,- EUR (bis 31.12.2020: 32,- EUR).

  8. #8
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Ob sich ein Mahnbescheid lohnt, berechnen die Inkassospezialisten nach den Regeln des Kalletaler Dreiecks. Das hat mit Vernunft nichts zu tun und ist Psychologie pur.

  9. #9
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Ob wirklich Mahnbescheide erfolgt sind, läßt sich ja nicht ermitteln. Insofern gibt es keine Anhaltspunkte über eine eventuelle Erfolgsquote.
    Als kostenlose Drohgebärde ist es auf jeden Fall preiswert.

  10. #10
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Nunja, derartige Tricks aus der Mottenkiste sind ja nichts Neues. Wer diese Liste oben liest der ahnt mit welchen Abzessen des Inkassowesens man es hier zu tun hat. Letztlich die üblichen Spielchen aus der Burat / Tank Liga, welche aber durchaus lukrativ zu sein scheinen. Aber wie heißt es so schön, was stört es die Eiche wenn sich der Eber dran schart. Derartige Versuche sind ja, neben den Anrufen teil der Masche, wobei zweifelhaft ist ob die "Callcenter Juristen" hier wirklich etwas erreichen. Schreiben dürfen die viel, wegen meiner auch per Brief, aber wie beim Wiener Karussel muss der Brief dann schon Gelb sein bevor ich da irgendwas in Bewegung setze, alles andere ist schlechte Prosa und für die Altpapier Tonne. Da könnte ja jeder kommen.....
    Wobei es schon interessant ist wer da eigentlich Gläubiger bzw. Mandant sein soll. Wenn der Mandant bzw. Gläubiger nicht mal weiß um was es geht, dann wird es sicher auch bei wirklicher Klageerhebung lustig.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

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