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Thema: Swiss Medical Farming | Kaltaquise für CBD Produkte

  1. #1
    Deekaner Avatar von deekay
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    Standard Swiss Medical Farming | Kaltaquise für CBD Produkte

    Swiss und Green scheinen bei dubiosen Gestalten anscheinend gerade "in" zu sein. So erreichte mich vor einigen Tagen ein Anruf der Swiss Medical Farming. Der CCA gab an, dass ich ja Interesse an CBD habe und man mich deshalb kontaktiert. Natürlich stimmte das nicht, aber der gute Mann brauchte ja einen Aufhänger.

    Ich bin an Spammern interessiert, von daher habe ich mitgespielt und bekam folgende Mail:

    Sehr geehrter Herr deekay

    Swiss Medical Farming gibt Ihnen hiermit die Möglichkeit, sich vorab unverbindlich für unser Partnerprogramm zu registrieren. Mit dem 01.12.2022 wird ein neuer Schwung Setzlinge gepflanzt und Sie können Stellplätze pachten. Wie Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen können, kommt ein Pflanzentopf auf 450 CHF.


    Wenn Sie sich für eine Pacht entscheiden, teilen Sie uns dies bitte schriftlich in Form einer Email mit. Geben Sie dabei bekannt wie viele Steckplätze Sie für den Zeitraum von drei Jahren reserviert haben wollen.


    Wir freuen uns über Ihr Interesse und begrüßen Sie schon einmal herzlich in unserem Hause.


    Mit freundlichen Grüßen


    M. F.
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    Hinterdorf 14
    8564 Wagerswil
    SCHWEIZ
    Tel.+41 445 510 103
    Swissmedfarming


    ‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑ ‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑‑


    Diese E-Mail ist ausschließlich für den angeführten Adressaten bestimmt. Sie kann Informationen enthalten, welche vertraulich sind und durch die Verschwiegenheit geschützt werden. Diese E-Mail darf nur von den genannten Adressaten gelesen, ausgedruckt, aufbewahrt, kopiert und verbreitet werden. Sollten Sie diese Mitteilung irrtümlich erhalten haben, bitten wir Sie, uns umgehend zu benachrichtigen, sämtliche Ausdrucke zu vernichten und diese E-Mail zu löschen.
    Anbei dann noch hochglanz-pdfs und nüchterne Tabellen
    Geändert von cmds (25.11.2022 um 12:37 Uhr) Grund: Typo angepasst
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  2. #2
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Etwas seltsam: An der Adresse sieht man ein gepflegtes Eigenheim im Grünen [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    und einen Gemeindestellenleiter
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  3. #3
    Deekaner Avatar von deekay
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    Ja das ist schon witzig. Und auf der Homepage steht folgendes Impressum:

    Angaben gemäß § 5 TMG

    Jungholz Holding AG

    c/o RECA SWISS GROUP AG

    Hohlstrasse 192

    8004 Zürich

    Handelsregister-Nr.: CH-020.3.046.184-9

    Vertreten durch: E.V. H.S.
    Und bei den Kunden & Partnern findet man derartige Bildnamen, wenn man mal auf die Bilder klickt:

    shutterstock_2188113063-79x79.jpg

    shutterstock_1662027475-300x200.jpg

    Zu blöde, die Bilder umzubenennen... Der Text zum Anbaubetrieb enthält ein Bild auf dem man eine nette Szenerie mit einem vater und seinen Kindern sieht...auf einem Erdbeerfeld, Der Text passt nicht zum Bild. Da geht es um Hallen für die Pflanzen.
    Geändert von deekay (18.11.2022 um 18:38 Uhr)
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  4. #4
    Deekaner Avatar von deekay
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    Zitat Zitat von Arthur Beitrag anzeigen
    Etwas seltsam: An der Adresse sieht man ein gepflegtes Eigenheim im Grünen
    Und eine Vergährungsanlage: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Entsorgte Abfallarten
    LVA-Codes (VeVA) anzeigen

    Andere chemische Reaktionsrückstände (EWW 124)
    Gülle und Stallmist (EWW 602)
    Kompostierbare Grünabfälle (EWW 601)
    Problematische brennbare Rückstände (EWW 712)
    Übrige organische Abfälle (EWW 606)
    Unproblematische Schlämme und Industrieabwässer (EWW 707)
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    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  5. #5
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Die Adresse birgt noch mehr

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    P. G. Fotografin
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  6. #6
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    Guten Tag,
    wir melden uns direkt aus unserem Betrieb Swiss Medical Farming.
    Vorab möchten wir uns entschuldigen, falls unser Mitarbeiter Sie ungewollt kontaktiert hat.

    Wir möchten als Unternehmen dringend festhalten, dass wir auf der Suche nach Geschäftspartnern sind und ausschließlich im B2B Bereich Partner akquirieren. Alle Vorwürfe zur „Kaltakquise“ weisen wir entschlossen von uns.
    Die Verwendung von professionellen Stockfotos ist gängige Praxis bei Webseiten. Das hat uns unsere Webagentur, welche die Webseite aufgebaut hat, nochmal bestätigt. Wir möchten betonen, dass unsere Expertise vornehmlich in der medizinischen Landwirtschaft liegt =)

    Zu unserer Farm: Am Hinterdorf 14 in Wagerswil befindet sich unser Bauernhof mit drei großen Hallen, in denen wir CBD-Indoor-Farming betreiben. Sie sind jederzeit herzlich eingeladen, uns auf unserem Hof zu besuchen und sich ein eigenes Bild von unserem landwirtschaftlichen Pachtbetrieb zu machen.
    Kommen Sie gerne auf unsere Adventfeier am 4.12., wo wir uns persönlich die Zeit nehmen, alle Fragen von interessierten Pächtern zu beantworten.

    PS: Ja, wir haben unsere Biogasanlage auf dem Hof (wie "deekay" bemerkt hat), sowie Photovoltaikanlagen auf den Dächern unserer Hallen, wodurch wir sowohl saubere Energie produzieren als auch von den Energiemarktschwankungen unabhängig sind.

    Bei weiteren Fragen, können Sie uns gerne kontaktieren.

  7. #7
    Deekaner Avatar von deekay
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    Wir möchten als Unternehmen dringend festhalten, dass wir auf der Suche nach Geschäftspartnern sind und ausschließlich im B2B Bereich Partner akquirieren. Alle Vorwürfe zur „Kaltakquise“ weisen wir entschlossen von uns.
    Ahja. Es mag in der Schweiz andere Regelungen geben, in Deutschland ist die Sachlage so:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des angerufenen Fernsprechteilnehmers werden nach § 7 UWG als belästigende Werbung angesehen und sind deshalb grundsätzlich unzulässig. Dies gilt sowohl bei Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern (B2C) als auch gegenüber Gewerbetreibenden (B2B).Während jedoch bei Werbeanrufen gegenüber Verbrauchern (B2C) eine ausdrückliche und nachweisbare Einwilligung vorliegen muss, genügt für Werbeanrufe gegenüber Gewerbetreibenden (B2B) eine mutmaßliche Einwilligung des Angerufenen.
    Auf das Bestehen einer solchen mutmaßlichen Einwilligung kann beispielsweise geschlossen werden, wenn zu dem Angerufenen eine spezifische Geschäftsbeziehung besteht. Im Übrigen wird sich eine mutmaßliche Einwilligung in aller Regel nur annehmen lassen, wenn der Anruf einen hinreichend spezifischen Sachbezug zum Gewerbe des Angerufenen aufweist. Ein bloß theoretisches allgemeines Interesse des Angerufenen (beispielsweise an einem optimierten Telekommunikationsanschluss) genügt für die Annahme eines mutmaßlichen Einverständnisses nicht. Gleiches gilt für die bloße Angabe einer Telefonnummer auf einer Webseite oder in einem Telefonverzeichnis. Das Risiko der Fehleinschätzung trägt dabei der Anrufer!
    Ich wurde mit den Worten begrüsst, dass ich Interesse an CBD Produkten hätte - Das ist ganz klar gelogen. Und das habe ich dem Anrufer auch gesagt, dass dies nicht stimmt. Ich habe Ihre Firma / Ihre Produkte bis zu der Mail nicht gekannt und auch nie mit Ihnen Kontakt aufgenommen. Insofern ist der hier dargestellte Sachverhalt korrekt und der Anruf war eindeutig Kaltaquise. Aber wissen Sie was, zäumen wir das Pferd doch von hinten auf: Woher stammen denn die angerufenen Nummern? Sie können ja gerne beweisen, dass alles korrekt und rechtlich einwandfrei ist

    Die Verwendung von professionellen Stockfotos ist gängige Praxis bei Webseiten. Das hat uns unsere Webagentur, welche die Webseite aufgebaut hat, nochmal bestätigt.
    Es geht nicht um Stockphotos generell. Es hat allerdings ein Geschmäckle, wenn Stockphotos angebliche zufriedene Kunden und Partner darstellen sollen. Falsche Tatsachen vorspielen, um ein Produkt zu bewerben.... Überlegen Sie einfach selbst, ob Sie das nötig haben.

    Achja: ich kann es mir nicht verkneifen....

    Vorab möchten wir uns entschuldigen, falls unser Mitarbeiter Sie ungewollt kontaktiert hat.
    Alle Vorwürfe zur „Kaltakquise“ weisen wir entschlossen von uns.
    ...mehr brauche ich nicht dazu zu schreiben
    Geändert von deekay (25.11.2022 um 12:33 Uhr)
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  8. #8
    Senior Mitglied Avatar von euregio
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    Wenn ein Schweizer Unternehmen Geschäfte in der EU macht braucht es einen EU-Datenschutzvertreter. sollte dieser nicht vorhanden sein, dürfte das ein Fall für die Aufsichtsbehörde sein.... Es ist schon interessant, dass man sich auf der einen Seite entschuldingt, auf der anderen Seite aber alle Vorwürfe von sich weist.
    Wo also liegt dann die geprüfte Einwilligung nach § 7 UWG vor und kann vorgelegt werden.
    „Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an.“
    ―Peter Hohl

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