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Thema: Spammer auf Portalen öffentlich bewerten?

  1. #1
    Mitglied
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    87

    Standard Spammer auf Portalen öffentlich bewerten?

    Hallöchen,

    ich habe immer wieder mit Spammern zu kämpfen.
    Die größte Spamwelle hatte ich bisher im Jahr 2021. Daraus resultierten auch mehrere gerichtliche Entscheidungen.
    Frage:
    Ist es sinnvoll die besonders schmerzfreien und hartnäckigen Spammer im Internet (z.B. Google, Trustpilot oder ähnlichen Portalen) öffentlich zu bewerten oder macht man sich damit selbst angreifbar?
    Sollte man in der Bewertung die gerichtlich Entscheidung mit Aktenzeichen bennen um z.B. die Glaubwürdigkeit der Bewertung zu erhöhen?
    Da ich auch immer wieder die Geschäftsführer oder Vorstände mit in die gerichtliche Haftung genommen werden, sollte man dazu in der Berwertung auch Roß und Reiter benennen?
    Die vollständige Namensnennung von den Geschäftsführern oder Vorständen in der Berwertung scheidet wohl aus. Wie sieht es da mit abgekürzten Namen (z.B. G. W. oder R.S.) der Geschäftsführer oder Vorstände aus oder sollte man ganz auf Namen oder Abkürzungen von Namen verzichten und nur die Wörter "Geschäftsführer" oder "Vorstände" in die Bewertung schreiben?

    Wie macht ihr das, wenn ihr denn die Spammer bewertet?

    Danke und Gruß Wuxel

  2. #2
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Zitat Zitat von wuxel Beitrag anzeigen
    Ist es sinnvoll die besonders schmerzfreien und hartnäckigen Spammer im Internet (z.B. Google, Trustpilot oder ähnlichen Portalen) öffentlich zu bewerten oder macht man sich damit selbst angreifbar?
    Wie macht ihr das, wenn ihr denn die Spammer bewertet?
    Bei Google reicht schon eine Bewertung "Mit Kaltanrufen macht man sich unbeliebt" und ein Screenshot mit dem Protokolleintrag des Routers.

    Google hat mich ein paar Mal nach mehreren Jahren (!) angeschrieben, weil der Spammer meine Bewertung endlich entdeckt hatte. Ich konnte eigentlich immer glaubhaft machen, kalt angerufen worden zu sein, aber ein, zwei Beiträge wurden trotzdem entfernt.

    Abgesehen von Google oder Trustpilot ist [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] eine gute Adresse zum Outen, Antispam e.V. natürlich ebenfalls. Sollte Google den Beitrag gleich gelöscht haben, hat man immer noch andere Beweismittel in Reserve.

    Der Vorwurf muss halt nachvollziehbar sein, und dafür empfiehlt sich auch eine regelmäßige Sicherung der Anrufprotokolle. Sonst sind sie irgendwann futsch. Fritz speichert z.B. nur die letzten 400 Anrufe.

    Eigentlich muss man nur im Hinterkopf haben: "was, wenn der Knilch klagt?"

    HtH
    Wuschel
    Wer mir was tut, sei auf der Hut!

  3. #3
    Mitglied
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    87

    Standard

    Danke schon einmal für die Antwort Wuschel.
    Es geht da bei mir eher um E-Mailspam. Die Werbemails habe ich alle noch. Und selbst wenn ich Sie nicht mehr hätte, wären Sie beim Antwalt noch vorhanden oder in der gerichtlichen Entscheidung benannt.
    Ich entnehme Deinem Beitrag, dass die Benennung der gerichtlichen Entscheidung mit Aktenzeichen in der Bewertung daher evtl. hilfreich ist.
    Also Quasi mit dem Screenshot vom Protokolleintrag des Routers vergleichbar wäre.

    Kannst Du evtl. noch etwas zur Bennennung von den Geschäftsführern oder Vorständen beitragen?

  4. #4
    Deekaner Avatar von deekay
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    Standard

    google veröffentlich kaum noch negative bewertungen die ich aufgrund von spammerei für die entsprechenden frimen schreibe
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

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